2. Samuel - Kapitel 14
Joabs Ränkespiel und Absaloms Rückkehr
1 Als aber Joab, der Sohn der Zeruja, merkte, daß des Königs Herz sich zu Absalom neigte, 2 sandte er hin gen Tekoa und ließ ein kluges Weib von dort holen und sprach zu ihr: Stelle dich doch trauernd und ziehe Trauerkleider an und salbe dich nicht mit Öl, sondern stelle dich wie ein Weib, das lange Zeit um einen Toten Leid getragen hat. 3 Dann sollst du zum König hineingehen und mit ihm reden so und so. Und Joab legte die Worte in ihren Mund. 4 Als nun das Weib von Tekoa mit dem König reden wollte, fiel sie auf ihr Angesicht zur Erde, verneigte sich und sprach: Hilf mir, o König! 5 Der König aber sprach zu ihr: Was fehlt dir? Sie sprach: Wahrlich, ich bin eine Witwe, denn mein Mann ist gestorben! 6 Und deine Magd hat zwei Söhne, die zankten miteinander auf dem Felde, und als ihnen niemand wehrte, schlug einer den andern und tötete ihn. 7 Und siehe, nun ist die ganze Verwandtschaft wider deine Magd und sagt: Gib den her, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er umgebracht hat, und daß wir auch den Erben vertilgen! Sie wollen also den Funken auslöschen, der mir noch übriggeblieben ist, daß meinem Mann kein Name und keine Nachkommenschaft auf Erden bleibe. (5. Mose 19.11-13) 8 Da sprach der König zum Weibe: Gehe heim, ich will deinetwegen Befehle geben! 9 Da sprach das Weib von Tekoa zum König: Auf mir sei die Schuld und auf meines Vaters Haus; der König aber und sein Thron seien unschuldig! 10 Der König sprach: Wer wider dich redet, den bringe zu mir, so soll er dich nicht mehr angreifen! 11 Sie sprach: Der König gedenke doch an den HERRN, deinen Gott, daß der Bluträcher nicht noch mehr Unheil anrichte und daß man meinen Sohn nicht verderbe! Er sprach: So wahr der HERR lebt, es soll kein Haar von deinem Sohn auf die Erde fallen! (1. Samuel 14.45) (1. Könige 1.52) 12 Und das Weib sprach: Laß doch deine Magd meinem Herrn, dem König, etwas sagen. Er aber sprach: Sag her! 13 Das Weib sprach: Warum hast du denn solches wider das Volk Gottes im Sinn? Und mit dem, was der König geredet, hat er sich selbst schuldig gesprochen, weil der König seinen Verstoßenen nicht zurückholen läßt. 14 Denn wir müssen zwar gewiß sterben und sind wie das Wasser, das in die Erde versiegt und welches man nicht wieder auffangen kann. Aber Gott will das Leben nicht hinwegnehmen, sondern sinnt darauf, daß der Verstoßene nicht von ihm verstoßen bleibe. (Hesekiel 18.23) 15 Daß ich nun gekommen bin, mit meinem Herrn, dem König, solches zu reden, geschah deshalb, weil das Volk mir Angst machte; deine Magd aber dachte: Ich will doch mit dem König reden; vielleicht wird der König tun, was seine Magd sagt; 16 denn der König wird seine Magd erhören, daß er mich errette aus der Hand des Mannes, der mich samt meinem Sohn aus dem Erbe Gottes vertilgen will. 17 Und deine Magd dachte: Meines Herrn, des Königs Wort wird mir ein Trost sein; denn mein Herr, der König, ist wie ein Engel Gottes, um Gutes und Böses anzuhören, darum sei der HERR, dein Gott, mit dir! (2. Samuel 19.28) 18 Der König antwortete und sprach zu dem Weibe: Verhehle mir doch nicht, was ich dich frage! Das Weib sprach: Mein Herr, der König, sage an! 19 Der König sprach: Ist nicht Joabs Hand mit dir bei alledem? Das Weib antwortete und sprach: So wahr deine Seele lebt, mein Herr und König, es ist nicht möglich, weder zur Rechten noch zur Linken auszuweichen bei allem, was mein Herr, der König, sagt. Ja, dein Knecht Joab hat es mir befohlen, und er selbst hat alle diese Worte deiner Magd in den Mund gelegt. 20 Um der Sache ein anderes Aussehen zu geben, hat dein Knecht Joab so gehandelt; mein Herr ist so weise wie ein Engel Gottes, daß er alles auf Erden weiß! (2. Samuel 14.17) 21 Da sprach der König zu Joab: Siehe, ich habe diese Worte ausgesprochen; so gehe nun hin und hole den Jüngling Absalom zurück! 22 Da fiel Joab auf sein Angesicht und verneigte sich und segnete den König und sprach: Heute merkt dein Knecht, daß ich vor deinen Augen Gnade gefunden habe, mein Herr und König, da der König tut, was sein Knecht sagt! 23 Also machte sich Joab auf und zog nach Geschur und brachte Absalom nach Jerusalem. (2. Samuel 13.37) 24 Aber der König sprach: Laß ihn wieder in sein Haus gehen, und mein Angesicht soll er nicht sehen! Also ging Absalom wieder in sein Haus und sah das Angesicht des Königs nicht. 25 Aber in ganz Israel war kein Mann so schön und so berühmt wie Absalom. Von der Fußsohle bis zum Scheitel war kein Makel an ihm. 26 Und wenn er sein Haupt scheren ließ (dies geschah nämlich zu Ende eines jeden Jahres, denn es war ihm zu schwer, also daß man es abscheren mußte), so wog sein Haupthaar zweihundert Schekel nach königlichem Gewicht. 27 Und dem Absalom wurden drei Söhne geboren und eine Tochter, die hieß Tamar; die war ein Weib von schöner Gestalt. (2. Samuel 13.1) 28 Und Absalom blieb zwei Jahre lang zu Jerusalem, ohne daß er das Angesicht des Königs sah. 29 Dann aber sandte Absalom nach Joab, um ihn zum König zu schicken; aber er wollte nicht zu ihm kommen. Er aber sandte noch einmal; dennoch wollte jener nicht kommen. 30 Da sprach er zu seinen Knechten: Habt ihr den Acker Joabs gesehen, der neben dem meinigen liegt und darauf er Gerste hat? Geht hin und zündet sie an! Da steckten die Knechte Absaloms das Stück Acker in Brand. 31 Da machte sich Joab auf und kam zu Absalom ins Haus und sprach zu ihm: Warum haben deine Knechte mein Stück Acker in Brand gesteckt? 32 Absalom sprach zu Joab: Siehe, ich sandte nach dir und ließ dir sagen: «Komm her, daß ich dich zum König sende und sagen lasse: Warum bin ich von Geschur gekommen? Es wäre mir besser, daß ich noch daselbst wäre!» So verschaffe nun, daß ich das Angesicht des Königs sehen darf! 33 Da ging Joab zum König hinein und sagte es ihm. Und er rief Absalom; und er kam zum König und verneigte sich vor dem König mit dem Angesicht zur Erde; und der König küßte Absalom.2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)