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2. Samuel - Kapitel 12

Die Strafrede Nathans und Davids Buße

1 Und der HERR sandte den Propheten Natan zu David. Als dieser zu ihm kam, sprach er zu ihm: Es waren zwei Männer in einer Stadt, der eine reich, der andere arm. 2 Der Reiche hatte sehr viele Schafe und Rinder; 3 aber der Arme hatte nichts als ein einziges Lämmlein, das er gekauft hatte; und er nährte es, so daß es bei ihm und mit seinen Kindern aufwuchs. Es aß von seinem Brot und trank aus seinem Becher und schlief an seinem Busen, und er hielt es wie eine Tochter. 4 Als aber ein Gast zu dem reichen Manne kam, reute es ihn, von seinen eigenen Schafen und von seinen eigenen Rindern zu nehmen, um dem Gast, der zu ihm gekommen war, etwas zuzurichten; er nahm das Lamm des armen Mannes und richtete es dem Manne zu, der zu ihm gekommen war. 5 Da ward David sehr zornig über den Mann und sprach zu Natan: So wahr der HERR lebt; der Mann, der solches getan hat, ist ein Kind des Todes! 6 Dazu soll er das Schaf vierfältig bezahlen, weil er solches getan und kein Erbarmen geübt hat! 7 Da sprach Natan zu David: Du bist der Mann! So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe dich zum König über Israel gesalbt und habe dich aus der Hand Sauls errettet; (1. Könige 20.40) 8 ja, ich habe dir das Haus deines Herrn gegeben, dazu die Weiber deines Herrn an deinen Busen, und habe dir das Haus Israel und Juda gegeben; und wäre das zu wenig, so hätte ich noch dies und das hinzugefügt. 9 Warum hast du denn das Wort des HERRN verachtet, indem du tatest, was vor seinen Augen böse ist? Urija, den Hetiter, hast du mit dem Schwert erschlagen, und sein Weib hast du dir zum Weibe genommen; ihn aber hast du durch das Schwert der Kinder Ammon umgebracht! (2. Samuel 11.1) (1. Könige 15.5) 10 Nun soll auch von deinem Hause das Schwert nicht weichen ewiglich, weil du mich verachtet und das Weib Urijas, des Hetiters, genommen hast, daß sie dein Weib sei! (2. Samuel 13.28-29) (2. Samuel 18.14) (2. Könige 25.7) 11 So spricht der HERR: Siehe, ich will aus deinem eigenen Hause Unglück über dich erwecken und will deine Weiber vor deinen Augen nehmen und sie deinem Nächsten geben, daß er an der hellen Sonne bei deinen Weibern schlafe! 12 Denn du hast es heimlich getan, ich aber will solches vor ganz Israel und vor der Sonne tun! 13 Da sprach David zu Natan: Ich habe mich gegen den HERRN versündigt! Natan sprach zu David: So hat auch der HERR deine Sünde hinweggenommen; du sollst nicht sterben! (2. Samuel 24.10) (Psalm 51.3) 14 Doch weil du den Feinden des HERRN durch diese Geschichte Anlaß zur Lästerung gegeben hast, so wird auch der Sohn, der dir geboren ist, gewißlich sterben! (2. Samuel 11.27) 15 Und Natan ging heim. Aber der HERR schlug das Kind, welches das Weib Urijas dem David geboren hatte, so daß es todkrank ward. 16 Und David flehte zu Gott wegen des Knäbleins und fastete und ging und lag über Nacht auf der Erde. 17 Da machten sich die Ältesten seines Hauses zu ihm auf und wollten ihn von der Erde aufrichten; er aber wollte nicht und aß auch kein Brot mit ihnen. 18 Am siebenten Tag aber starb das Kind. Und die Knechte Davids fürchteten sich, ihm zu sagen, daß das Kind tot sei, denn sie dachten: Siehe, als das Kind lebendig war, redeten wir mit ihm, und er folgte unsrer Stimme nicht; wieviel mehr wird es ihm wehe tun, wenn wir sagen: Das Kind ist tot! 19 David aber sah, daß seine Knechte leise miteinander redeten, und merkte, daß das Kind tot sei, und fragte seine Knechte: Ist das Kind tot? Sie sprachen: Es ist tot! 20 Da erhob sich David von der Erde, wusch und salbte sich und zog andere Kleider an und ging in das Haus des HERRN und betete an. Und als er wieder heimkam, hieß er Brot auftragen und aß. 21 Da sprachen seine Knechte zu ihm: Was ist das für ein Verfahren, das du befolgst? Als das Kind lebte, fastetest und weintest du; nun aber, da es gestorben ist, stehst du auf und issest Brot? 22 Er sprach: Als das Kind noch lebte, fastete und weinte ich, weil ich dachte: Wer weiß, ob der HERR mir nicht gnädig sein wird, so daß das Kind am Leben bleibt? 23 Nun aber, da es tot ist, was soll ich fasten? Kann ich es zurückholen? Ich werde wohl zu ihm fahren, es kommt aber nicht wieder zu mir! 24 Und als David sein Weib Batseba getröstet hatte, ging er zu ihr hinein und schlief bei ihr. Und sie gebar einen Sohn, den hieß er Salomo. 25 Und der HERR liebte ihn und gab ihm durch den Propheten Natan den Namen Jedidja, um des HERRN willen. 26 Joab aber stritt wider Rabba der Kinder Ammon und gewann die königliche Stadt. (Jeremia 49.2) 27 Und Joab sandte Boten zu David und ließ ihm sagen: Ich habe wider Rabba gestritten und auch die Wasserstadt genommen. 28 So sammle nun das übrige Volk und belagere die Stadt und erobere du sie, daß nicht ich sie erobere und sie nach meinem Namen genannt werde! 29 Also sammelte David alles Volk und zog hin gen Rabba und stritt wider sie und nahm sie ein. 30 Und er nahm die Krone ihres Königs von dessen Haupt, die ein Talent Goldes wog und mit Edelsteinen besetzt war; die kam auf Davids Haupt; er führte auch sehr viel Beute aus der Stadt. 31 Auch das Volk darin führte er weg; und stellte sie an die Sägen und in die Eisengruben und an die eisernen Äxte und ließ sie an den Ziegelöfen arbeiten. Also tat er allen Städten der Kinder Ammon. Dann kehrten David und alles Volk wieder nach Jerusalem zurück.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.