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2. Samuel - Kapitel 11

Die Belagerung von Rabba. Davids Ehebruch und Mord an Urija

1 Und nach Verlauf eines Jahres, zur Zeit, da die Könige auszuziehen pflegten, sandte David Joab und seine Knechte mit ihm und ganz Israel; und sie schlugen die Kinder Ammon nieder und belagerten Rabba. David aber blieb zu Jerusalem. (1. Chronik 20.1) 2 Und es begab sich, als David um den Abend von seinem Lager aufstand und auf dem Dache des königlichen Hauses umherwandelte, sah er vom Dache aus ein Weib sich baden, und das Weib war von sehr schöner Gestalt. (Matthäus 5.28-29) 3 Und David sandte hin und erkundigte sich nach dem Weibe, und man sprach: Ist das nicht Batseba, die Tochter Eliams, das Weib Urijas, des Hetiters? (2. Samuel 23.29) 4 Und David sandte Boten hin und ließ sie holen. Und sie kam zu ihm, und er schlief bei ihr. Sie aber reinigte sich von ihrer Unreinigkeit und kehrte wieder in ihr Haus zurück. (3. Mose 15.18) 5 Und das Weib ward schwanger und sandte hin und ließ es David anzeigen und sagen: Ich bin schwanger geworden! 6 Da sandte David zu Joab und ließ ihm sagen: Sende mir Urija, den Hetiter! Und Joab sandte Urija zu David. 7 Und als Urija zu ihm kam, fragte David, ob es mit Joab und mit dem Volk und mit dem Krieg gut stehe. 8 Und David sprach zu Urija: Geh in dein Haus hinab und wasche deine Füße! Und als Urija das Haus des Königs verließ, folgte ihm ein Geschenk des Königs. 9 Aber Urija legte sich vor der Tür des königlichen Hauses bei allen Knechten seines Herrn schlafen und ging nicht in sein Haus hinab. 10 Als man nun David sagte: Urija ist nicht in sein Haus hinabgegangen, sprach David zu ihm: Bist du nicht von der Reise gekommen? Warum bist du nicht in dein Haus hinabgegangen? 11 Urija aber sprach zu David: Die Lade und Israel und Juda halten sich in Zelten auf, und mein Herr Joab und die Knechte meines Herrn lagern auf freiem Felde, und ich sollte in mein Haus gehen, essen und trinken und bei meinem Weibe liegen? So wahr du lebst und deine Seele lebt, ich tue solches nicht! (1. Samuel 4.4) 12 Und David sprach zu Urija: So bleibe heute auch hier, morgen will ich dir einen Auftrag geben! Also blieb Urija an jenem und am folgenden Tage zu Jerusalem. 13 Und David lud ihn ein, bei ihm zu essen und zu trinken und machte ihn trunken; er ging aber am Abend gleichwohl aus, um sich auf einem Lager bei seines Herrn Knechten schlafen zu legen, und ging nicht in sein Haus hinab. 14 Am Morgen schrieb David einen Brief an Joab und sandte ihn durch Urija. 15 Er schrieb aber also in dem Brief: Stellet Urija gerade dorthin, wo am heftigsten gekämpft wird, und wendet euch hinter ihm ab, daß er erschlagen werde und sterbe! 16 Als nun Joab die Stadt einschloß, stellte er Urija an den Ort, von dem er wußte, daß tapfere Männer daselbst waren. 17 Und als die Männer der Stadt einen Ausfall machten und wider Joab stritten, fielen etliche von dem Volk, von den Knechten Davids; dabei kam auch Urija, der Hetiter, um. 18 Hierauf ließ Joab dem David den ganzen Verlauf des Streites melden; 19 und er gebot dem Boten und sprach: Wenn du dem König den ganzen Verlauf des Streites erzählt hast 20 und siehst, daß der König zornig wird und zu dir spricht: Warum seid ihr zum Kampf so nahe an die Stadt herangekommen? Wisset ihr nicht, daß man von der Mauer herab zu schießen pflegt? 21 Wer schlug Abimelech, den Sohn Jerub-Besets? Warf nicht ein Weib ein Stück von einem Mühlstein von der Mauer, so daß er zu Tebez starb? Warum seid ihr so nahe an die Mauer herangekommen? So sollst du sagen: Dein Knecht Urija, der Hetiter, ist auch tot! (Richter 9.53) 22 Der Bote ging hin und kam und sagte David alles, was ihm Joab aufgetragen hatte. 23 Und der Bote sprach zu David: Die Leute waren stärker als wir und machten einen Ausfall gegen uns auf das Feld; wir aber drängten sie zurück bis vor das Tor. 24 Und die Schützen schossen von der Mauer auf deine Knechte, so daß etliche von den Knechten des Königs umkamen; dazu ist dein Knecht Urija auch tot. 25 David sprach zum Boten: Sage zu Joab: «Laß dich das nicht anfechten; denn das Schwert tötet bald diesen, bald jenen. Verstärke deinen Kampf gegen die Stadt und zerstöre sie!» Also sollst du ihn ermutigen. 26 Als aber das Weib Urijas hörte, daß ihr Mann Urija tot war, trug sie Leid um ihren Herrn. 27 Doch die Trauer ging vorüber, und David sandte hin und ließ sie in sein Haus holen, und sie ward sein Weib und gebar ihm einen Sohn. Aber die Tat, welche David verübt hatte, mißfiel dem HERRN. (2. Mose 20.13-14)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.