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2. Samuel - Kapitel 11

Die Belagerung von Rabba. Davids Ehebruch und Mord an Urija

1 Und nach Verlauf eines Jahres, zur Zeit, da die Könige auszuziehen pflegten, sandte David Joab und seine Knechte mit ihm und ganz Israel; und sie schlugen die Kinder Ammon nieder und belagerten Rabba. David aber blieb zu Jerusalem. (1. Chronik 20.1) 2 Und es begab sich, als David um den Abend von seinem Lager aufstand und auf dem Dache des königlichen Hauses umherwandelte, sah er vom Dache aus ein Weib sich baden, und das Weib war von sehr schöner Gestalt. (Matthäus 5.28-29) 3 Und David sandte hin und erkundigte sich nach dem Weibe, und man sprach: Ist das nicht Batseba, die Tochter Eliams, das Weib Urijas, des Hetiters? (2. Samuel 23.29) 4 Und David sandte Boten hin und ließ sie holen. Und sie kam zu ihm, und er schlief bei ihr. Sie aber reinigte sich von ihrer Unreinigkeit und kehrte wieder in ihr Haus zurück. (3. Mose 15.18) 5 Und das Weib ward schwanger und sandte hin und ließ es David anzeigen und sagen: Ich bin schwanger geworden! 6 Da sandte David zu Joab und ließ ihm sagen: Sende mir Urija, den Hetiter! Und Joab sandte Urija zu David. 7 Und als Urija zu ihm kam, fragte David, ob es mit Joab und mit dem Volk und mit dem Krieg gut stehe. 8 Und David sprach zu Urija: Geh in dein Haus hinab und wasche deine Füße! Und als Urija das Haus des Königs verließ, folgte ihm ein Geschenk des Königs. 9 Aber Urija legte sich vor der Tür des königlichen Hauses bei allen Knechten seines Herrn schlafen und ging nicht in sein Haus hinab. 10 Als man nun David sagte: Urija ist nicht in sein Haus hinabgegangen, sprach David zu ihm: Bist du nicht von der Reise gekommen? Warum bist du nicht in dein Haus hinabgegangen? 11 Urija aber sprach zu David: Die Lade und Israel und Juda halten sich in Zelten auf, und mein Herr Joab und die Knechte meines Herrn lagern auf freiem Felde, und ich sollte in mein Haus gehen, essen und trinken und bei meinem Weibe liegen? So wahr du lebst und deine Seele lebt, ich tue solches nicht! (1. Samuel 4.4) 12 Und David sprach zu Urija: So bleibe heute auch hier, morgen will ich dir einen Auftrag geben! Also blieb Urija an jenem und am folgenden Tage zu Jerusalem. 13 Und David lud ihn ein, bei ihm zu essen und zu trinken und machte ihn trunken; er ging aber am Abend gleichwohl aus, um sich auf einem Lager bei seines Herrn Knechten schlafen zu legen, und ging nicht in sein Haus hinab. 14 Am Morgen schrieb David einen Brief an Joab und sandte ihn durch Urija. 15 Er schrieb aber also in dem Brief: Stellet Urija gerade dorthin, wo am heftigsten gekämpft wird, und wendet euch hinter ihm ab, daß er erschlagen werde und sterbe! 16 Als nun Joab die Stadt einschloß, stellte er Urija an den Ort, von dem er wußte, daß tapfere Männer daselbst waren. 17 Und als die Männer der Stadt einen Ausfall machten und wider Joab stritten, fielen etliche von dem Volk, von den Knechten Davids; dabei kam auch Urija, der Hetiter, um. 18 Hierauf ließ Joab dem David den ganzen Verlauf des Streites melden; 19 und er gebot dem Boten und sprach: Wenn du dem König den ganzen Verlauf des Streites erzählt hast 20 und siehst, daß der König zornig wird und zu dir spricht: Warum seid ihr zum Kampf so nahe an die Stadt herangekommen? Wisset ihr nicht, daß man von der Mauer herab zu schießen pflegt? 21 Wer schlug Abimelech, den Sohn Jerub-Besets? Warf nicht ein Weib ein Stück von einem Mühlstein von der Mauer, so daß er zu Tebez starb? Warum seid ihr so nahe an die Mauer herangekommen? So sollst du sagen: Dein Knecht Urija, der Hetiter, ist auch tot! (Richter 9.53) 22 Der Bote ging hin und kam und sagte David alles, was ihm Joab aufgetragen hatte. 23 Und der Bote sprach zu David: Die Leute waren stärker als wir und machten einen Ausfall gegen uns auf das Feld; wir aber drängten sie zurück bis vor das Tor. 24 Und die Schützen schossen von der Mauer auf deine Knechte, so daß etliche von den Knechten des Königs umkamen; dazu ist dein Knecht Urija auch tot. 25 David sprach zum Boten: Sage zu Joab: «Laß dich das nicht anfechten; denn das Schwert tötet bald diesen, bald jenen. Verstärke deinen Kampf gegen die Stadt und zerstöre sie!» Also sollst du ihn ermutigen. 26 Als aber das Weib Urijas hörte, daß ihr Mann Urija tot war, trug sie Leid um ihren Herrn. 27 Doch die Trauer ging vorüber, und David sandte hin und ließ sie in sein Haus holen, und sie ward sein Weib und gebar ihm einen Sohn. Aber die Tat, welche David verübt hatte, mißfiel dem HERRN. (2. Mose 20.13-14)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)