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2. Samuel - Kapitel 1

David erfährt vom Tod Sauls und Jonathans

1 Nach dem Tode Sauls, als David von der Schlacht der Amalekiter zurückgekommen und zwei Tage lang in Ziklag geblieben war, 2 siehe, da kam am dritten Tage einer aus dem Heere Sauls, mit zerrissenen Kleidern und Erde auf dem Haupt. Und als er zu David kam, warf er sich zur Erde und verbeugte sich. 3 David aber sprach: Wo kommst du her? Er sprach zu ihm: Ich bin aus dem Heere Israels entronnen. 4 David sprach zu ihm: Sage mir doch, wie ist es zugegangen? Er sprach: Das Volk ist aus der Schlacht geflohen, auch ist viel Volks gefallen und umgekommen; auch Saul und sein Sohn Jonatan sind tot! 5 David sprach zu dem Jüngling, der ihm solches sagte: Woher weißt du, daß Saul und sein Sohn Jonatan tot sind? 6 Der Jüngling, der ihm solches sagte, sprach: Ich kam von ungefähr auf das Gebirge Gilboa und siehe, Saul lehnte sich auf seinen Speer und siehe, Wagen und Reiter jagten hinter ihm her. (1. Samuel 31.1-3) 7 Und er wandte sich um und sah mich und rief mich. 8 Und ich sprach: Hier bin ich! Und er sprach zu mir: Wer bist du? Ich sprach zu ihm: Ich bin ein Amalekiter! 9 Da sprach er zu mir: Tritt doch her zu mir und töte mich; denn Todesangst hat mich ergriffen, während ich noch bei vollem Bewußtsein bin! 10 Da trat ich auf ihn zu und tötete ihn; denn ich wußte wohl, daß er seinen Fall nicht überleben werde. Und ich nahm die Krone von seinem Haupt und die Spangen von seinem Arm und siehe, ich habe sie hergebracht zu dir, meinem Herrn! 11 Da faßte David seine Kleider und zerriß sie, und ebenso alle Männer, die bei ihm waren; (1. Mose 37.29) 12 und sie trugen Leid und weinten und fasteten bis zum Abend um Saul und um seinen Sohn Jonatan und um das Volk des Herrn und um das Haus Israel, weil sie durch das Schwert gefallen waren. (1. Samuel 31.13) 13 Und David sprach zu dem Jüngling, der ihm solches angezeigt hatte: Wo bist du her? Er sprach: Ich bin der Sohn eines Fremdlings, eines Amalekiters. 14 David sprach zu ihm: Wie? du hast dich nicht gefürchtet, deine Hand an den Gesalbten des HERRN zu legen, ihn zu verderben? (1. Samuel 24.7) 15 Und David rief einen seiner Jünglinge und sprach: Tritt her und erschlage ihn! Und er schlug ihn, daß er starb. (2. Samuel 4.10) (2. Samuel 4.12) 16 Da sprach David zu ihm: Dein Blut sei auf deinem Haupt! Denn dein Mund hat wider dich selbst gezeugt und gesprochen: Ich habe den Gesalbten des HERRN getötet! (1. Könige 2.23) (1. Könige 2.33)

Davids Klage um Saul und Jonathan

17 Und David sang dieses Trauerlied über Saul und seinen Sohn Jonatan 18 und befahl, man solle die Kinder Juda das Lied von dem Bogen lehren. Siehe, es steht geschrieben im Buche der Rechtschaffenen: (Josua 10.13) (2. Samuel 1.22) 19 «Die Edelsten in Israel sind auf deinen Höhen erschlagen. Wie sind die Helden gefallen! 20 Sagt es nicht an zu Gat, verkündigt es nicht auf den Gassen Askalons, daß sich nicht freuen die Töchter der Philister, daß die Töchter der Unbeschnittenen nicht frohlocken! (1. Samuel 18.6) (Micha 1.10) 21 Ihr Berge von Gilboa, es müsse weder Tau noch Regen auf euch fallen, noch mögen da Äcker sein, von denen Hebopfer kommen; denn daselbst ist der Schild der Helden schmählich hingeworfen worden, der Schild Sauls, als wäre er nicht mit Öl gesalbt! (4. Mose 15.18-21) 22 Vom Blut der Erschlagenen, vom Fett der Helden ist Jonatans Bogen nie zurückgewichen, und das Schwert Sauls ist nie leer wiedergekommen. 23 Saul und Jonatan, lieblich und holdselig in ihrem Leben, sind auch im Tode nicht getrennt; sie waren schneller als Adler, stärker als Löwen! 24 Ihr Töchter Israels, weint über Saul, der euch reizend in Purpur kleidete, der eure Gewänder mit goldenen Kleinodien schmückte! 25 Wie sind doch die Helden mitten im Streit gefallen! Jonatan ist auf deinen Höhen erschlagen! 26 Es ist mir leid um dich, mein Bruder Jonatan; du bist mir sehr lieb gewesen! Deine Liebe war mir viel angenehmer als Frauenliebe! 27 Wie sind die Helden gefallen und verloren die Waffen des Krieges!»

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)