zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 1

David erfährt vom Tod Sauls und Jonathans

1 Nach dem Tode Sauls, als David von der Schlacht der Amalekiter zurückgekommen und zwei Tage lang in Ziklag geblieben war, 2 siehe, da kam am dritten Tage einer aus dem Heere Sauls, mit zerrissenen Kleidern und Erde auf dem Haupt. Und als er zu David kam, warf er sich zur Erde und verbeugte sich. 3 David aber sprach: Wo kommst du her? Er sprach zu ihm: Ich bin aus dem Heere Israels entronnen. 4 David sprach zu ihm: Sage mir doch, wie ist es zugegangen? Er sprach: Das Volk ist aus der Schlacht geflohen, auch ist viel Volks gefallen und umgekommen; auch Saul und sein Sohn Jonatan sind tot! 5 David sprach zu dem Jüngling, der ihm solches sagte: Woher weißt du, daß Saul und sein Sohn Jonatan tot sind? 6 Der Jüngling, der ihm solches sagte, sprach: Ich kam von ungefähr auf das Gebirge Gilboa und siehe, Saul lehnte sich auf seinen Speer und siehe, Wagen und Reiter jagten hinter ihm her. (1. Samuel 31.1-3) 7 Und er wandte sich um und sah mich und rief mich. 8 Und ich sprach: Hier bin ich! Und er sprach zu mir: Wer bist du? Ich sprach zu ihm: Ich bin ein Amalekiter! 9 Da sprach er zu mir: Tritt doch her zu mir und töte mich; denn Todesangst hat mich ergriffen, während ich noch bei vollem Bewußtsein bin! 10 Da trat ich auf ihn zu und tötete ihn; denn ich wußte wohl, daß er seinen Fall nicht überleben werde. Und ich nahm die Krone von seinem Haupt und die Spangen von seinem Arm und siehe, ich habe sie hergebracht zu dir, meinem Herrn! 11 Da faßte David seine Kleider und zerriß sie, und ebenso alle Männer, die bei ihm waren; (1. Mose 37.29) 12 und sie trugen Leid und weinten und fasteten bis zum Abend um Saul und um seinen Sohn Jonatan und um das Volk des Herrn und um das Haus Israel, weil sie durch das Schwert gefallen waren. (1. Samuel 31.13) 13 Und David sprach zu dem Jüngling, der ihm solches angezeigt hatte: Wo bist du her? Er sprach: Ich bin der Sohn eines Fremdlings, eines Amalekiters. 14 David sprach zu ihm: Wie? du hast dich nicht gefürchtet, deine Hand an den Gesalbten des HERRN zu legen, ihn zu verderben? (1. Samuel 24.7) 15 Und David rief einen seiner Jünglinge und sprach: Tritt her und erschlage ihn! Und er schlug ihn, daß er starb. (2. Samuel 4.10) (2. Samuel 4.12) 16 Da sprach David zu ihm: Dein Blut sei auf deinem Haupt! Denn dein Mund hat wider dich selbst gezeugt und gesprochen: Ich habe den Gesalbten des HERRN getötet! (1. Könige 2.23) (1. Könige 2.33)

Davids Klage um Saul und Jonathan

17 Und David sang dieses Trauerlied über Saul und seinen Sohn Jonatan 18 und befahl, man solle die Kinder Juda das Lied von dem Bogen lehren. Siehe, es steht geschrieben im Buche der Rechtschaffenen: (Josua 10.13) (2. Samuel 1.22) 19 «Die Edelsten in Israel sind auf deinen Höhen erschlagen. Wie sind die Helden gefallen! 20 Sagt es nicht an zu Gat, verkündigt es nicht auf den Gassen Askalons, daß sich nicht freuen die Töchter der Philister, daß die Töchter der Unbeschnittenen nicht frohlocken! (1. Samuel 18.6) (Micha 1.10) 21 Ihr Berge von Gilboa, es müsse weder Tau noch Regen auf euch fallen, noch mögen da Äcker sein, von denen Hebopfer kommen; denn daselbst ist der Schild der Helden schmählich hingeworfen worden, der Schild Sauls, als wäre er nicht mit Öl gesalbt! (4. Mose 15.18-21) 22 Vom Blut der Erschlagenen, vom Fett der Helden ist Jonatans Bogen nie zurückgewichen, und das Schwert Sauls ist nie leer wiedergekommen. 23 Saul und Jonatan, lieblich und holdselig in ihrem Leben, sind auch im Tode nicht getrennt; sie waren schneller als Adler, stärker als Löwen! 24 Ihr Töchter Israels, weint über Saul, der euch reizend in Purpur kleidete, der eure Gewänder mit goldenen Kleinodien schmückte! 25 Wie sind doch die Helden mitten im Streit gefallen! Jonatan ist auf deinen Höhen erschlagen! 26 Es ist mir leid um dich, mein Bruder Jonatan; du bist mir sehr lieb gewesen! Deine Liebe war mir viel angenehmer als Frauenliebe! 27 Wie sind die Helden gefallen und verloren die Waffen des Krieges!»

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)