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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 38

Juda und Tamar

1 Es begab sich um dieselbe Zeit, daß Juda hinabzog von seinen Brüdern und tat sich zu einem Mann von Adullam, der hieß Hira. 2 Und Juda sah daselbst eines Kanaaniter-Mannes Tochter, der hieß Sua, und nahm sie. Und da er zu ihr einging, 3 ward sie schwanger und gebar einen Sohn, den hieß er Ger. 4 Und sie ward abermals schwanger und gebar einen Sohn, den hieß sie Onan. 5 Sie gebar abermals einen Sohn, den hieß sie Sela; und er war zu Chesib, da sie ihn gebar. 6 Und Juda gab seinem ersten Sohn, Ger, ein Weib, die hieß Thamar.
7 Aber Ger war böse vor dem HERRN; darum tötete ihn der HERR. 8 Da sprach Juda zu Onan: Gehe zu deines Bruders Weib und nimm sie zur Ehe, daß du deinem Bruder Samen erweckest. (5. Mose 25.5)
9 Aber da Onan wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, wenn er einging zu seines Bruders Weib, ließ er's auf die Erde fallen und verderbte es, auf daß er seinem Bruder nicht Samen gäbe. 10 Da gefiel dem HERRN übel, was er tat, und er tötete ihn auch. 11 Da sprach Juda zu seiner Schwiegertochter Thamar: Bleibe eine Witwe in deines Vaters Hause, bis mein Sohn Sela groß wird. Denn er gedachte, vielleicht möchte er auch sterben wie seine Brüder. Also ging Thamar hin und blieb in ihres Vaters Hause.
12 Da nun viele Tage verlaufen waren, starb des Sua Tochter, Juda's Weib. Und nachdem Juda ausgetrauert hatte, ging er hinauf seine Schafe zu scheren, gen Thimnath mit seinem Freunde Hira von Adullam.
13 Da ward der Thamar angesagt: Siehe, dein Schwiegervater geht hinauf gen Thimnath, seine Schafe zu scheren. 14 Da legte sie die Witwenkleider von sich, die sie trug, deckte sich mit einem Mantel und verhüllte sich und setzte sich vor das Tor von Enaim an dem Wege gen Thimnath; denn sie sah, daß Sela war groß geworden, und sie ward ihm nicht zum Weibe gegeben. 15 Da sie nun Juda sah, meinte er, sie wäre eine Hure; denn sie hatte ihr Angesicht verdeckt.
16 Und er machte sich zu ihr am Wege und sprach: Laß mich doch zu dir kommen; denn er wußte nicht, daß es seine Schwiegertochter wäre. Sie antwortete: Was willst du mir geben, daß du zu mir kommst? (3. Mose 18.15) 17 Er sprach: Ich will dir einen Ziegenbock von der Herde senden. Sie antwortete: So gib mir ein Pfand, bis daß du mir's sendest. 18 Er sprach: Was willst du für ein Pfand, das ich dir gebe? Sie antwortete: Deinen Ring und deine Schnur und deinen Stab, den du in den Händen hast. Da gab er's ihr und kam zu ihr; und sie ward von ihm schwanger. 19 Und sie machte sich auf und ging hin und zog ihre Witwenkleider wieder an. 20 Juda aber sandte den Ziegenbock durch seinen Freund Adullam, daß er das Pfand wieder holte von dem Weibe; und er fand sie nicht.
21 Da fragte er die Leute: Wo ist die Hure, die zu Enaim am Wege saß? Sie antworteten: Es ist keine Hure da gewesen. 22 Und er kam wieder zu Juda und sprach: Ich habe sie nicht gefunden; dazu sagen die Leute des Orts, es sei keine Hure da gewesen. 23 Juda sprach: Sie mag's behalten; sie kann uns doch nicht Schande nachsagen, denn ich habe den Bock gesandt, so hast du sie nicht gefunden. 24 Über drei Monate ward Juda angesagt: Deine Schwiegertochter Thamar hat gehurt; dazu siehe, ist sie von der Hurerei schwanger geworden. Juda spricht: Bringt sie hervor, daß sie verbrannt werde.
25 Und da man sie hervorbrachte, schickte sie zu ihrem Schwiegervater und sprach: Von dem Mann bin ich schwanger, des dies ist. Und sprach: Kennst du auch, wes dieser Ring und diese Schnur und dieser Stab ist? 26 Juda erkannte es und sprach: Sie ist gerechter als ich; denn ich habe sie nicht gegeben meinen Sohn Sela. Doch erkannte er sie fürder nicht mehr.

Perez und Serah

27 Und da sie gebären sollte, wurden Zwillinge in ihrem Leib gefunden.
28 Und als sie jetzt gebar, tat sich eine Hand heraus. Da nahm die Wehmutter einen roten Faden und band ihn darum und sprach: Der wird zuerst herauskommen. 29 Da aber der seine Hand wieder hineinzog, kam sein Bruder heraus; und sie sprach: Warum hast du um deinetwillen solchen Riß gerissen? Und man hieß ihn Perez. (Matthäus 1.3) 30 Darnach kam sein Bruder heraus, der den roten Faden um seine Hand hatte. Und man hieß ihn Serah.