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2. Könige - Kapitel 8

Die Schunamitin erhält ihr Land zurück

1 Und Elisa redete mit dem Weibe, deren Sohn er lebendig gemacht hatte, und sprach: Mache dich auf und gehe hin mit deinem Haushalt und halte dich in der Fremde auf, wo du kannst! Denn der HERR hat eine Hungersnot herbeigerufen. Und sie kommt auch in das Land, sieben Jahre lang. (2. Könige 4.35) 2 Das Weib machte sich auf und tat, wie der Mann Gottes sagte, und zog hin mit ihren Hausgenossen und hielt sich im Lande der Philister auf, sieben Jahre lang. 3 Als aber die sieben Jahre vorbei waren, kam das Weib wieder aus dem Lande der Philister, und sie ging hin, um den König wegen ihres Hauses und wegen ihres Ackers anzurufen. 4 Der König aber redete eben mit Gehasi, dem Knechte des Mannes Gottes, und sprach: Erzähle mir doch alle die großen Taten, welche Elisa getan hat! 5 Während er aber dem Könige erzählte, wie jener einen Toten lebendig gemacht hatte, siehe, da kam eben das Weib, deren Sohn er lebendig gemacht hatte, dazu und rief den König an wegen ihres Hauses und wegen ihres Ackers. Da sprach Gehasi: Mein Herr und König, hier ist das Weib, und dies ist ihr Sohn, den Elisa lebendig gemacht hat! 6 Da fragte der König das Weib, und sie erzählte es ihm. Da gab ihr der König einen Kämmerer und sprach: Verschaffe ihr alles wieder, was ihr gehört; dazu allen Ertrag des Ackers seit der Zeit, da sie das Land verlassen hat, bis jetzt.

Hasael wird König von Aram

7 Und Elisa kam nach Damaskus. Da lag Benhadad, der König von Syrien, krank. Und man sagte es ihm und sprach: Der Mann Gottes ist hierher gekommen! 8 Da sprach der König zu Hasael: Nimm Geschenke mit dir und gehe dem Manne Gottes entgegen und befrage den HERRN durch ihn und sprich: Werde ich von dieser Krankheit genesen können? 9 Hasael ging ihm entgegen und nahm Geschenke mit sich und allerlei Güter von Damaskus, eine Last für vierzig Kamele. Und als er kam, trat er vor ihn hin und sprach: Dein Sohn Benhadad, der König von Syrien, hat mich zu dir gesandt und läßt dir sagen: Kann ich auch von dieser Krankheit genesen? 10 Elisa sprach zu ihm: Gehe hin und sage ihm: Du wirst genesen! Aber der HERR hat mir gezeigt, daß er gewiß sterben wird. 11 Und der Mann Gottes richtete sein Angesicht auf ihn und starrte ihn unverwandt an, bis er sich schämte; dann weinte er. (Lukas 19.41) 12 Da sprach Hasael: Warum weint mein Herr? Er sprach: Weil ich weiß, was für Unheil du den Kindern Israel antun wirst! Du wirst ihre festen Städte mit Feuer verbrennen und ihre junge Mannschaft mit dem Schwert töten und ihre Kindlein zerschmettern und die Frauen aufschlitzen, die guter Hoffnung sind. (2. Könige 10.32) 13 Hasael sprach: Was ist dein Knecht, der Hund, daß er solch große Dinge tun sollte? Elisa sprach: Der HERR hat mir gezeigt, daß du König über Syrien wirst! (1. Samuel 24.15) (1. Könige 19.15) 14 Und er ging von Elisa weg und kam zu seinem Herrn; der sprach zu ihm: Was sagte dir Elisa? Er sprach: Er sagte mir, du werdest gewiß genesen! 15 Am folgenden Tage aber nahm er die Decke und tauchte sie ins Wasser und breitete sie über sein Angesicht, so daß er starb. Und Hasael ward König an seiner Statt.

Jehoram wird König von Juda

16 Im fünften Jahre Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs von Israel, ward Jehoram, der Sohn Josaphats, König in Juda. (1. Könige 22.51) (2. Chronik 21.1) (2. Chronik 21.5) 17 Zweiunddreißig Jahre alt war er, als er König ward, und regierte acht Jahre lang zu Jerusalem. 18 Und er wandelte auf dem Wege der Könige von Israel, wie das Haus Ahabs tat; denn die Tochter Ahabs war sein Weib, und er tat, was dem HERRN übel gefiel. (2. Könige 8.26) 19 Aber der HERR wollte Juda nicht verderben, um seines Knechtes David willen, wie er ihm verheißen hatte, ihm unter seinen Söhnen eine Leuchte zu geben immerdar. (2. Samuel 7.11) (1. Könige 11.36) 20 Zu seiner Zeit fielen die Edomiter von Juda ab und machten einen König über sich. 21 Da zog Jehoram gen Zair und alle Wagen mit ihm; und er machte sich auf bei Nacht und schlug die Edomiter, die ihn und die Obersten über die Wagen umzingelt hatten, so daß das Volk in seine Hütten floh. 22 Dennoch fielen die Edomiter von Juda ab bis auf diesen Tag. Auch Libna fiel zu jener Zeit ab. 23 Was aber mehr von Jehoram zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 24 Und Jehoram legte sich zu seinen Vätern in der Stadt Davids; und Ahasia, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Ahasja wird König von Juda

25 Im elften Jahre Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs von Israel, wurde Ahasia, der Sohn Jehorams, König in Juda. 26 Zweiundzwanzig Jahre alt war Ahasia, als er König ward, und regierte ein Jahr lang zu Jerusalem. Und seine Mutter hieß Atalia, eine Tochter Omris, des Königs von Israel. (2. Könige 8.18) (2. Könige 11.1) 27 Und er wandelte auf dem Wege des Hauses Ahabs und tat, was böse war in den Augen des HERRN, wie das Haus Ahabs; denn er war Tochtermann im Hause Ahabs. 28 Und er zog mit Joram, dem Sohne Ahabs, in den Krieg wider Hasael, den König von Syrien, nach Ramot in Gilead; aber die Syrer verwundeten Joram. 29 Da kehrte der König Joram zurück, um sich zu Jesreel heilen zu lassen von den Wunden, welche ihm die Syrer in Ramot geschlagen hatten, als er mit Hasael, dem König von Syrien, stritt. Und Ahasia, der Sohn Jehorams, der König in Juda, kam hinab, um Joram, den Sohn Ahabs, in Jesreel zu besuchen; denn er lag krank. (2. Könige 9.15-16) (2. Könige 9.21)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.