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2. Könige - Kapitel 7

Die Befreiung Samarias

1 Da sprach Elisa: Höret das Wort des HERRN! So spricht der HERR: Morgen um diese Zeit wird im Tore zu Samaria ein Maß Semmelmehl einen Silberling gelten und zwei Maß Gerste einen Silberling! (2. Könige 7.16) 2 Da antwortete der Ritter, auf dessen Arm sich der König stützte, dem Manne Gottes und sprach: Siehe, und wenn der HERR Fenster am Himmel machte, wie könnte solches geschehen? Er aber sprach: Siehe, du wirst es mit eigenen Augen sehen, aber nicht davon essen! (2. Könige 5.18) (2. Könige 7.17) 3 Es waren aber vier aussätzige Männer am Eingang des Tores, und einer sprach zum anderen: Was wollen wir hier bleiben, bis wir sterben? Wenn wir sprächen: Wir wollen in die Stadt gehen, wo doch Hungersnot in der Stadt herrscht, so müßten wir dort sterben; bleiben wir aber hier, so müssen wir auch sterben! (3. Mose 13.46) 4 So kommt nun, wir wollen zum Heere der Syrer übergehen! Lassen sie uns leben, so leben wir, töten sie uns, so sind wir tot! (Ester 4.16) 5 Und sie machten sich in der Dämmerung auf, um in das Lager der Syrer zu gehen. Als sie nun an den Rand des Lagers der Syrer kamen, siehe, da war kein Mensch zugegen! 6 Denn der HERR hatte das Heer der Syrer ein Getöse von Wagen, auch ein Getümmel von Pferden und ein Geschrei einer großen Heeresmacht hören lassen, so daß sie untereinander sprachen: Siehe, der König von Israel hat die Könige der Hetiter und die Könige der Ägypter wider uns gedungen, daß sie uns überfallen sollen! (2. Könige 19.7) 7 Und sie machten sich auf und flohen in der Dämmerung und ließen ihre Zelte und ihre Pferde und ihre Esel, das Lager, wie es stand, und flohen, um ihr Leben zu retten. 8 Als nun jene Aussätzigen an den Rand des Lagers kamen, gingen sie in ein Zelt, aßen und tranken und nahmen Silber, Gold und Kleider daraus mit und gingen hin und verbargen es, und gingen in ein anderes Zelt und nahmen daraus, gingen fort und verbargen es. 9 Aber einer sprach zum andern: Wir handeln nicht recht. Dieser Tag ist ein Tag guter Botschaft; wenn wir schweigen und warten, bis es heller Morgen wird, so wird uns Strafe treffen. So kommt nun, wir wollen gehen und es dem Hause des Königs melden. 10 Und sie kamen und riefen dem Torhüter der Stadt und verkündigten ihnen und sprachen: Wir sind zum Lager der Syrer gekommen, und siehe, es ist niemand da, und man hört auch keinen Menschen, sondern nur Pferde und Esel; die sind angebunden, und die Zelte, wie sie waren. 11 Da riefen es die Torhüter, und man berichtete es drinnen im Hause des Königs. 12 Und der König stand in der Nacht auf und sprach zu seinen Knechten: Ich will euch doch sagen, was die Syrer mit uns vorhaben: Sie wissen, daß wir Hunger leiden, und sind aus dem Lager gegangen, um sich im Felde zu verbergen, und denken: Wenn die aus der Stadt gehen, wollen wir sie lebendig fangen und in die Stadt eindringen. 13 Da antwortete einer seiner Knechte und sprach: Man nehme doch fünf von den übriggebliebenen Pferden, die noch da sind (siehe, es geht ihnen doch wie der ganzen Menge Israels, die darin übriggeblieben ist; siehe, es geht ihnen wie der ganzen Menge Israels, welche aufgerieben ist), die lasset uns senden und dann schauen! 14 Da nahmen sie zwei Gespanne Pferde, und der König sandte sie dem Heere der Syrer nach und sprach: Gehet hin und sehet nach! 15 Als sie ihnen nun bis an den Jordan nachzogen, siehe, da lagen alle Wege voll Kleider und Waffen, welche die Syrer auf ihrer eiligen Flucht von sich geworfen hatten. Und die Boten kamen wieder und sagten es dem König. 16 Da ging das Volk hinaus und plünderte das Lager der Syrer, so daß ein Maß Semmelmehl einen Silberling galt und zwei Maß Gerste auch einen Silberling, nach dem Worte des HERRN. (2. Könige 7.1) 17 Und der König bestellte den Ritter, auf dessen Arm er sich stützte, zur Aufsicht über das Tor; und das Volk zertrat ihn im Tor, so daß er starb, wie der Mann Gottes gesagt hatte, als der König zu ihm hinabkam. (2. Könige 7.2) 18 Denn es geschah, wie der Mann Gottes dem König gesagt hatte, als er sprach: Morgen um diese Zeit werden im Tore zu Samaria zwei Maß Gerste einen Silberling gelten und ein Maß Semmelmehl einen Silberling; 19 worauf der Ritter dem Manne Gottes geantwortet hatte: Ja, siehe, und wenn der HERR Fenster am Himmel machte, wie könnte solches geschehen? Er aber hatte gesagt: Siehe, du wirst es mit deinen Augen sehen, aber nicht davon essen! 20 Also erging es ihm jetzt; denn das Volk zertrat ihn im Tore, so daß er starb.

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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)