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2. Könige - Kapitel 7

Die Befreiung Samarias

1 Da sprach Elisa: Höret das Wort des HERRN! So spricht der HERR: Morgen um diese Zeit wird im Tore zu Samaria ein Maß Semmelmehl einen Silberling gelten und zwei Maß Gerste einen Silberling! (2. Könige 7.16) 2 Da antwortete der Ritter, auf dessen Arm sich der König stützte, dem Manne Gottes und sprach: Siehe, und wenn der HERR Fenster am Himmel machte, wie könnte solches geschehen? Er aber sprach: Siehe, du wirst es mit eigenen Augen sehen, aber nicht davon essen! (2. Könige 5.18) (2. Könige 7.17) 3 Es waren aber vier aussätzige Männer am Eingang des Tores, und einer sprach zum anderen: Was wollen wir hier bleiben, bis wir sterben? Wenn wir sprächen: Wir wollen in die Stadt gehen, wo doch Hungersnot in der Stadt herrscht, so müßten wir dort sterben; bleiben wir aber hier, so müssen wir auch sterben! (3. Mose 13.46) 4 So kommt nun, wir wollen zum Heere der Syrer übergehen! Lassen sie uns leben, so leben wir, töten sie uns, so sind wir tot! (Ester 4.16) 5 Und sie machten sich in der Dämmerung auf, um in das Lager der Syrer zu gehen. Als sie nun an den Rand des Lagers der Syrer kamen, siehe, da war kein Mensch zugegen! 6 Denn der HERR hatte das Heer der Syrer ein Getöse von Wagen, auch ein Getümmel von Pferden und ein Geschrei einer großen Heeresmacht hören lassen, so daß sie untereinander sprachen: Siehe, der König von Israel hat die Könige der Hetiter und die Könige der Ägypter wider uns gedungen, daß sie uns überfallen sollen! (2. Könige 19.7) 7 Und sie machten sich auf und flohen in der Dämmerung und ließen ihre Zelte und ihre Pferde und ihre Esel, das Lager, wie es stand, und flohen, um ihr Leben zu retten. 8 Als nun jene Aussätzigen an den Rand des Lagers kamen, gingen sie in ein Zelt, aßen und tranken und nahmen Silber, Gold und Kleider daraus mit und gingen hin und verbargen es, und gingen in ein anderes Zelt und nahmen daraus, gingen fort und verbargen es. 9 Aber einer sprach zum andern: Wir handeln nicht recht. Dieser Tag ist ein Tag guter Botschaft; wenn wir schweigen und warten, bis es heller Morgen wird, so wird uns Strafe treffen. So kommt nun, wir wollen gehen und es dem Hause des Königs melden. 10 Und sie kamen und riefen dem Torhüter der Stadt und verkündigten ihnen und sprachen: Wir sind zum Lager der Syrer gekommen, und siehe, es ist niemand da, und man hört auch keinen Menschen, sondern nur Pferde und Esel; die sind angebunden, und die Zelte, wie sie waren. 11 Da riefen es die Torhüter, und man berichtete es drinnen im Hause des Königs. 12 Und der König stand in der Nacht auf und sprach zu seinen Knechten: Ich will euch doch sagen, was die Syrer mit uns vorhaben: Sie wissen, daß wir Hunger leiden, und sind aus dem Lager gegangen, um sich im Felde zu verbergen, und denken: Wenn die aus der Stadt gehen, wollen wir sie lebendig fangen und in die Stadt eindringen. 13 Da antwortete einer seiner Knechte und sprach: Man nehme doch fünf von den übriggebliebenen Pferden, die noch da sind (siehe, es geht ihnen doch wie der ganzen Menge Israels, die darin übriggeblieben ist; siehe, es geht ihnen wie der ganzen Menge Israels, welche aufgerieben ist), die lasset uns senden und dann schauen! 14 Da nahmen sie zwei Gespanne Pferde, und der König sandte sie dem Heere der Syrer nach und sprach: Gehet hin und sehet nach! 15 Als sie ihnen nun bis an den Jordan nachzogen, siehe, da lagen alle Wege voll Kleider und Waffen, welche die Syrer auf ihrer eiligen Flucht von sich geworfen hatten. Und die Boten kamen wieder und sagten es dem König. 16 Da ging das Volk hinaus und plünderte das Lager der Syrer, so daß ein Maß Semmelmehl einen Silberling galt und zwei Maß Gerste auch einen Silberling, nach dem Worte des HERRN. (2. Könige 7.1) 17 Und der König bestellte den Ritter, auf dessen Arm er sich stützte, zur Aufsicht über das Tor; und das Volk zertrat ihn im Tor, so daß er starb, wie der Mann Gottes gesagt hatte, als der König zu ihm hinabkam. (2. Könige 7.2) 18 Denn es geschah, wie der Mann Gottes dem König gesagt hatte, als er sprach: Morgen um diese Zeit werden im Tore zu Samaria zwei Maß Gerste einen Silberling gelten und ein Maß Semmelmehl einen Silberling; 19 worauf der Ritter dem Manne Gottes geantwortet hatte: Ja, siehe, und wenn der HERR Fenster am Himmel machte, wie könnte solches geschehen? Er aber hatte gesagt: Siehe, du wirst es mit deinen Augen sehen, aber nicht davon essen! 20 Also erging es ihm jetzt; denn das Volk zertrat ihn im Tore, so daß er starb.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.