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2. Könige - Kapitel 7

Die Befreiung Samarias

1 Da sprach Elisa: Höret das Wort des HERRN! So spricht der HERR: Morgen um diese Zeit wird im Tore zu Samaria ein Maß Semmelmehl einen Silberling gelten und zwei Maß Gerste einen Silberling! (2. Könige 7.16) 2 Da antwortete der Ritter, auf dessen Arm sich der König stützte, dem Manne Gottes und sprach: Siehe, und wenn der HERR Fenster am Himmel machte, wie könnte solches geschehen? Er aber sprach: Siehe, du wirst es mit eigenen Augen sehen, aber nicht davon essen! (2. Könige 5.18) (2. Könige 7.17) 3 Es waren aber vier aussätzige Männer am Eingang des Tores, und einer sprach zum anderen: Was wollen wir hier bleiben, bis wir sterben? Wenn wir sprächen: Wir wollen in die Stadt gehen, wo doch Hungersnot in der Stadt herrscht, so müßten wir dort sterben; bleiben wir aber hier, so müssen wir auch sterben! (3. Mose 13.46) 4 So kommt nun, wir wollen zum Heere der Syrer übergehen! Lassen sie uns leben, so leben wir, töten sie uns, so sind wir tot! (Ester 4.16) 5 Und sie machten sich in der Dämmerung auf, um in das Lager der Syrer zu gehen. Als sie nun an den Rand des Lagers der Syrer kamen, siehe, da war kein Mensch zugegen! 6 Denn der HERR hatte das Heer der Syrer ein Getöse von Wagen, auch ein Getümmel von Pferden und ein Geschrei einer großen Heeresmacht hören lassen, so daß sie untereinander sprachen: Siehe, der König von Israel hat die Könige der Hetiter und die Könige der Ägypter wider uns gedungen, daß sie uns überfallen sollen! (2. Könige 19.7) 7 Und sie machten sich auf und flohen in der Dämmerung und ließen ihre Zelte und ihre Pferde und ihre Esel, das Lager, wie es stand, und flohen, um ihr Leben zu retten. 8 Als nun jene Aussätzigen an den Rand des Lagers kamen, gingen sie in ein Zelt, aßen und tranken und nahmen Silber, Gold und Kleider daraus mit und gingen hin und verbargen es, und gingen in ein anderes Zelt und nahmen daraus, gingen fort und verbargen es. 9 Aber einer sprach zum andern: Wir handeln nicht recht. Dieser Tag ist ein Tag guter Botschaft; wenn wir schweigen und warten, bis es heller Morgen wird, so wird uns Strafe treffen. So kommt nun, wir wollen gehen und es dem Hause des Königs melden. 10 Und sie kamen und riefen dem Torhüter der Stadt und verkündigten ihnen und sprachen: Wir sind zum Lager der Syrer gekommen, und siehe, es ist niemand da, und man hört auch keinen Menschen, sondern nur Pferde und Esel; die sind angebunden, und die Zelte, wie sie waren. 11 Da riefen es die Torhüter, und man berichtete es drinnen im Hause des Königs. 12 Und der König stand in der Nacht auf und sprach zu seinen Knechten: Ich will euch doch sagen, was die Syrer mit uns vorhaben: Sie wissen, daß wir Hunger leiden, und sind aus dem Lager gegangen, um sich im Felde zu verbergen, und denken: Wenn die aus der Stadt gehen, wollen wir sie lebendig fangen und in die Stadt eindringen. 13 Da antwortete einer seiner Knechte und sprach: Man nehme doch fünf von den übriggebliebenen Pferden, die noch da sind (siehe, es geht ihnen doch wie der ganzen Menge Israels, die darin übriggeblieben ist; siehe, es geht ihnen wie der ganzen Menge Israels, welche aufgerieben ist), die lasset uns senden und dann schauen! 14 Da nahmen sie zwei Gespanne Pferde, und der König sandte sie dem Heere der Syrer nach und sprach: Gehet hin und sehet nach! 15 Als sie ihnen nun bis an den Jordan nachzogen, siehe, da lagen alle Wege voll Kleider und Waffen, welche die Syrer auf ihrer eiligen Flucht von sich geworfen hatten. Und die Boten kamen wieder und sagten es dem König. 16 Da ging das Volk hinaus und plünderte das Lager der Syrer, so daß ein Maß Semmelmehl einen Silberling galt und zwei Maß Gerste auch einen Silberling, nach dem Worte des HERRN. (2. Könige 7.1) 17 Und der König bestellte den Ritter, auf dessen Arm er sich stützte, zur Aufsicht über das Tor; und das Volk zertrat ihn im Tor, so daß er starb, wie der Mann Gottes gesagt hatte, als der König zu ihm hinabkam. (2. Könige 7.2) 18 Denn es geschah, wie der Mann Gottes dem König gesagt hatte, als er sprach: Morgen um diese Zeit werden im Tore zu Samaria zwei Maß Gerste einen Silberling gelten und ein Maß Semmelmehl einen Silberling; 19 worauf der Ritter dem Manne Gottes geantwortet hatte: Ja, siehe, und wenn der HERR Fenster am Himmel machte, wie könnte solches geschehen? Er aber hatte gesagt: Siehe, du wirst es mit deinen Augen sehen, aber nicht davon essen! 20 Also erging es ihm jetzt; denn das Volk zertrat ihn im Tore, so daß er starb.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)