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2. Könige - Kapitel 6

Das schwimmende Eisen

1 Und die Söhne der Propheten sprachen zu Elisa: Siehe doch, der Ort, wo wir vor dir wohnen, ist uns zu eng! 2 Wir wollen doch an den Jordan gehen und daselbst ein jeder einen Balken holen, damit wir uns dort eine Niederlassung bauen. 3 Er sprach: Geht hin! Es sprach aber einer: Tu uns doch den Gefallen und komm mit deinen Knechten! 4 Er sprach: Ich will mitkommen! Und er ging mit ihnen. Als sie nun an den Jordan kamen, schnitten sie Holz. 5 Und als einer einen Stamm fällte, fiel das Eisen ins Wasser. Da schrie er und sprach: O weh, mein Herr! Dazu ist es entlehnt! 6 Aber der Mann Gottes sprach: Wohin ist es gefallen? Und als er ihm den Ort zeigte, schnitt er ein Holz ab und warf es dort hinein. Da schwamm das Eisen empor. 7 Und er sprach: Hebe es auf! Da streckte er seine Hand aus und nahm es.

Die Aramäer werden mit Blindheit geschlagen

8 Und der König von Syrien führte Krieg wider Israel und beratschlagte sich mit seinen Knechten und sprach: Da und da soll mein Lager sein! 9 Aber der Mann Gottes sandte zum König von Israel und ließ ihm sagen: Hüte dich, an jenem Orte vorbeizugehen; denn die Syrer begeben sich dorthin! 10 Und der König von Israel sandte hin an den Ort, den ihm der Mann Gottes genannt und vor welchem er ihn gewarnt hatte, und er nahm sich daselbst in acht, nicht bloß einmal oder zweimal. 11 Da ward das Herz des Königs von Syrien unruhig darüber, und er berief seine Knechte und sprach zu ihnen: Wollt ihr mir denn nicht sagen, wer von uns es mit dem König von Israel hält? 12 Da sprach einer seiner Knechte: Nicht also, mein Herr und König; sondern Elisa, der Prophet in Israel, verrät dem König von Israel alles, was du in deiner Schlafkammer redest! 13 Er sprach: So geht hin und seht, wo er ist, daß ich ihn greifen lasse. Und sie zeigten es ihm an und sprachen: Siehe, er ist in Dotan! 14 Da sandte er Pferde und Wagen und eine große Macht dorthin. Und sie kamen bei Nacht und umzingelten die Stadt. 15 Als nun der Diener des Mannes Gottes am Morgen früh aufstand und hinausging, siehe, da lag um die Stadt ein Heer mit Pferden und Wagen. Da sprach sein Knecht zu ihm: O weh, mein Herr! was wollen wir nun tun? 16 Er sprach: Fürchte dich nicht! Denn derer, die bei uns sind, sind mehr, als derer, die bei ihnen sind! (2. Chronik 32.7) 17 Und Elisa betete und sprach: HERR, öffne ihm doch die Augen, daß er sehe! Da öffnete der HERR dem Knecht die Augen, daß er sah. Und siehe, da war der Berg voll feuriger Rosse und Wagen rings um Elisa her. 18 Und als sie zu ihm hinkamen, bat Elisa den HERRN und sprach: Schlage doch diese Heiden mit Blindheit! Da schlug er sie mit Blindheit nach dem Worte Elisas. (1. Mose 19.11) 19 Und Elisa sprach zu ihnen: Das ist nicht der Weg noch die Stadt; folget mir nach, so will ich euch zu dem Manne führen, den ihr suchet! Und er führte sie gen Samaria. 20 Und als sie nach Samaria kamen, sprach Elisa: HERR, öffne diesen die Augen, daß sie sehen! Und der HERR öffnete ihnen die Augen, daß sie sahen. Und siehe, da waren sie mitten in Samaria. 21 Und als der König von Israel sie sah, sprach er zu Elisa: Mein Vater, soll ich sie schlagen? Soll ich sie schlagen? 22 Er sprach: Du sollst sie nicht schlagen! Würdest du die, welche du mit deinem Schwert und mit deinem Bogen gefangen nimmst, schlagen? Setze ihnen Brot und Wasser vor, daß sie essen und trinken und zu ihrem Herrn ziehen! (2. Chronik 28.15) (Sprüche 25.21) 23 Da ward ein großes Mal zugerichtet. Und als sie gegessen und getrunken hatten, ließ er sie gehen, und sie zogen zu ihrem Herrn. Von da an kamen die Streifscharen der Syrer nicht mehr in das Land Israel.

Die Belagerung Samarias

24 Darnach begab es sich, daß Benhadad, der König von Syrien, sein ganzes Heer versammelte und heraufzog und Samaria belagerte. 25 Da entstand in Samaria eine große Hungersnot; und siehe, sie belagerten die Stadt so lange, bis ein Eselskopf achtzig Silberlinge und ein Viertel Kab Taubenmist fünf Silberlinge galt. 26 Und als der König von Israel auf der Mauer einherging, flehte ihn ein Weib an und sprach: Hilf mir, mein Herr und König! 27 Er aber sprach: Hilft dir der HERR nicht, von woher soll ich dir Hilfe bringen? 28 Von der Tenne oder von der Kelter? Und der König fragte sie: Was willst du? Sie sprach: Dieses Weib sprach zu mir: Gib deinen Sohn her, daß wir ihn heute essen; morgen wollen wir dann meinen Sohn essen! 29 So haben wir meinen Sohn gekocht und ihn gegessen; und am andern Tage sprach ich zu ihr: Gib deinen Sohn her, daß wir ihn essen! Aber sie hat ihren Sohn verborgen. (5. Mose 28.53) 30 Als der König die Worte des Weibes hörte, zerriß er seine Kleider, während er auf der Mauer einherging. Da sah das Volk, daß er darunter auf seinem Leibe einen Sack trug. 31 Und er sprach: Gott tue mir dies und das, wenn das Haupt Elisas, des Sohnes Saphats, heute auf ihm bleibt! 32 Elisa aber saß in seinem Hause, und die Ältesten saßen bei ihm. Und der König sandte einen Mann vor sich her; aber ehe der Bote zu ihm kam, sprach er zu den Ältesten: Sehet ihr nicht, wie dieser Mördersohn hersendet, um mir den Kopf abzuhauen? Sehet zu, wenn der Bote kommt, verschließet die Tür und drängt ihn mit der Tür hinweg! Höre ich nicht die Fußtritte seines Herrn hinter ihm her? 33 Während er noch mit ihnen redete, siehe, da kam der Bote zu ihm hinab, und er sprach: Siehe, solches Übel kommt vom HERRN, was soll ich noch auf den HERRN warten? (Amos 3.6)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.