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2. Könige - Kapitel 5

Der Aramäer Naeman wird vom Aussatz geheilt

1 Naeman, der Feldhauptmann des Königs von Syrien, war ein geschätzter Mann vor seinem Herrn und hochangesehen; denn durch ihn gab der HERR den Syrern Heil. Aber dieser gewaltige, tapfere Mann war aussätzig. 2 Und die Syrer waren in Streifscharen ausgezogen und hatten ein kleines Mägdlein aus dem Lande Israel entführt, das nun im Dienste von Naemans Frau war. 3 Und es sprach zu seiner Herrin: Ach, daß mein Herr bei dem Propheten zu Samaria wäre; der würde ihn von seinem Aussatz befreien! 4 Da ging Naeman hinein zu seinem Herrn und sagte es ihm und sprach: So und so hat das Mägdlein aus dem Lande Israel geredet! 5 Da sprach der König von Syrien: Gehe hin, ich will dem König von Israel einen Brief schicken! Da ging er und nahm zehn Talente Silber und sechstausend Goldstücke und zehn Feierkleider mit sich. 6 Und er brachte dem König von Israel den Brief; darin stand: «Und nun, wenn dieser Brief zu dir kommt, so siehe: ich habe meinen Knecht Naeman zu dir gesandt, damit du ihn von seinem Aussatz befreiest!» 7 Als nun der König von Israel den Brief gelesen hatte, zerriß er seine Kleider und sprach: Bin ich denn Gott, daß ich töten und lebendig machen kann, daß man von mir verlangt, ich solle einen Mann von seinem Aussatz befreien? Da seht doch, daß der einen Anlaß zum Streit mit mir sucht! (1. Könige 20.7) 8 Als aber Elisa, der Mann Gottes, hörte, daß der König seine Kleider zerrissen habe, sandte er zum König und ließ ihm sagen: Warum hast du deine Kleider zerrissen? Er soll zu mir kommen, so wird er innewerden, daß ein Prophet in Israel ist! 9 Also kam Naeman mit seinen Pferden und mit seinen Wagen und hielt vor der Tür des Hauses Elisas. 10 Da sandte Elisa einen Boten zu ihm und ließ ihm sagen: Gehe hin und wasche dich siebenmal im Jordan, so wird dir dein Fleisch wieder erstattet, und du wirst rein werden! 11 Da ward Naeman zornig, ging weg und sprach: Siehe, ich dachte, er werde zu mir herauskommen und herzutreten und den Namen des HERRN, seines Gottes, anrufen und mit seiner Hand über die Stelle fahren und den Aussatz wegnehmen! 12 Sind nicht die Flüsse Abama und Pharphar zu Damaskus besser als alle Wasser in Israel? Kann ich mich nicht darin waschen und rein werden? Und er wandte sich und ging zornig davon. 13 Da traten seine Knechte zu ihm, redeten mit ihm und sprachen: Mein Vater, wenn dir der Prophet etwas Großes befohlen hätte, würdest du es nicht tun? Wieviel mehr denn, da er zu dir sagt: Wasche dich, so wirst du rein! 14 Da stieg er hinab und tauchte sich im Jordan siebenmal unter, wie der Mann Gottes gesagt hatte; und sein Fleisch ward wieder wie das Fleisch eines jungen Knaben, und er ward rein. (Lukas 4.27) 15 Und er kehrte wieder zu dem Manne Gottes zurück, er und sein ganzes Gefolge. Und er ging hinein, trat vor ihn und sprach: Siehe, nun weiß ich, daß kein Gott auf der ganzen Erde ist, außer in Israel! Und nun nimm doch ein Geschenk an von deinem Knechte! (2. Könige 5.5) 16 Er aber sprach: So wahr der HERR lebt, vor dessen Angesicht ich stehe, ich nehme nichts! Da nötigte er ihn, es zu nehmen, aber er wollte nicht. 17 Da sprach Naeman: Könnte deinem Knechte nicht eine doppelte Maultierlast Erde gegeben werden? Denn dein Knecht will nicht mehr andern Göttern Brandopfer und Schlachtopfer bringen, sondern nur dem HERRN. 18 Nur darin wolle der HERR deinem Knechte gnädig sein: Wenn mein Herr in das Haus Rimmons geht, daselbst anzubeten, und er sich auf meinen Arm stützt und ich in dem Hause Rimmons niederfalle, wenn er dort niederfällt, so wolle der HERR deinem Knecht aus diesem Grunde vergeben! (2. Könige 7.2) 19 Er sprach zu ihm: Gehe hin in Frieden!

Die Untreue des Gehasi

20 Als er nun eine Strecke Weges von ihm entfernt war, dachte Gehasi, der Diener Elisas, des Mannes Gottes: Siehe, mein Herr hat Naeman, diesen Syrer, geschont, indem er nichts von ihm genommen, was er gebracht hat; so wahr der HERR lebt, ich will ihm nachlaufen und etwas von ihm annehmen! 21 Also jagte Gehasi dem Naeman nach. Und als Naeman sah, daß er ihm nachlief, sprang er vom Wagen, ihm entgegen, und sprach: 22 Bringst du gute Botschaft? Er sprach: Ja! Mein Herr hat mich gesandt, dir zu sagen: Siehe, eben jetzt sind zwei Jünglinge von den Prophetensöhnen vom Gebirge Ephraim zu mir gekommen. Gib ihnen doch ein Talent Silber und zwei Feierkleider! 23 Naeman sprach: Tu mir den Gefallen und nimm zwei Talente! Und er nötigte ihn und band zwei Talente Silber in zwei Beutel und zwei Feierkleider und gab es seinen beiden Knappen, die trugen es vor ihm her. 24 Und als er auf den Hügel kam, nahm er es von ihrer Hand und legte es in das Haus und ließ die Männer gehen. 25 Und sie gingen. Er aber kam und trat vor seinen Herrn. Da sprach Elisa zu ihm: Woher, Gehasi? Er sprach: Dein Knecht ist weder hierhin noch dorthin gegangen! 26 Er aber sprach zu ihm: Wandelte nicht mein Herz mit dir, als der Mann von seinem Wagen umkehrte, dir entgegen? War es auch an der Zeit, Silber zu nehmen und Kleider, oder Ölbäume, Weinberge, Schafe, Rinder, Knechte und Mägde? 27 So soll nun der Aussatz Naemans dir und deinem Samen ewiglich anhangen! Da ging er von ihm hinaus, aussätzig wie Schnee.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.