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2. Könige - Kapitel 3

König Joram von Israel und sein Sieg über die Moabiter

1 Und Joram, der Sohn Ahabs, ward König über Israel zu Samaria, im achtzehnten Jahre Josaphats, des Königs von Juda, und regierte zwölf Jahre lang. (2. Könige 1.17) 2 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, doch nicht wie sein Vater und seine Mutter; denn er beseitigte die Säule Baals, welche sein Vater gemacht hatte. (1. Könige 16.32) 3 Aber er hielt fest an den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte, und ließ nicht davon. (1. Könige 12.30) 4 Mesa aber, der König der Moabiter, hatte viel Vieh und zinsete dem König von Israel hunderttausend Lämmer und hunderttausend Widder samt der Wolle. 5 Als aber Ahab tot war, fiel der König der Moabiter von dem König von Israel ab. 6 Zu jener Zeit zog der König Joram von Samaria aus und musterte ganz Israel; 7 und er sandte zu Josaphat, dem König von Juda, und ließ ihm sagen: Der König der Moabiter ist von mir abgefallen! Willst du mit mir kommen, wider die Moabiter zu streiten? Er sprach: Ich will hinaufkommen! Ich bin wie du, mein Volk ist wie dein Volk, und meine Pferde wie deine Pferde! (1. Könige 22.4) 8 Und er sprach: Auf welchem Wege wollen wir hinaufziehen? Er sprach: Auf dem Wege durch die Wüste Edom! 9 Da zogen aus der König von Israel, der König von Juda und der König von Edom. Als sie aber einen Weg von sieben Tagen zurückgelegt hatten, hatte das Heer und das Vieh, das ihnen folgte, kein Wasser mehr. 10 Da sprach der König von Israel: Wehe! der HERR hat diese drei Könige gerufen, um sie in die Hand der Moabiter zu geben! 11 Josaphat aber sprach: Ist kein Prophet des HERRN hier, daß wir durch ihn den HERRN um Rat fragen könnten? Da antwortete einer von den Knechten des Königs von Israel und sprach: Hier ist Elisa, der Sohn Saphats, der dem Elia Wasser auf die Hände goß! (1. Könige 19.19) (1. Könige 19.21) (1. Könige 22.5) (1. Könige 22.7) 12 Josaphat sprach: Das Wort des HERRN ist bei ihm! Also zogen der König von Israel und Josaphat und der König von Edom zu ihm hinab. 13 Elisa aber sprach zum König von Israel: Was habe ich mit dir zu schaffen? Gehe hin zu den Propheten deines Vaters und zu den Propheten deiner Mutter! Der König von Israel sprach zu ihm: Nein! Hat der HERR nicht diese drei Könige gerufen, um sie in die Hand der Moabiter zu geben? 14 Elisa sprach: So wahr der HERR der Heerscharen lebt, vor dessen Angesicht ich stehe, wenn ich nicht auf Josaphat, den König von Juda, Rücksicht nähme, ich wollte dich nicht ansehen noch beachten! (1. Könige 18.15) (Psalm 15.4) 15 So bringt mir nun einen Saitenspieler! Und als der Saitenspieler die Saiten schlug, kam die Hand des HERRN über ihn. 16 Und er sprach: So spricht der HERR: Machet im Tale Grube an Grube! 17 Denn also spricht der HERR: Ihr werdet keinen Wind noch Regen sehen; dennoch soll dieses Tal voll Wasser werden, so daß ihr zu trinken habt, 18 auch euer kleines und großes Vieh. Und zwar ist das ein Geringes vor dem HERRN; er wird auch die Moabiter in eure Hand geben, 19 so daß ihr alle festen Städte und alle auserlesenen Städte schlagen werdet; und ihr werdet alle guten Bäume fällen und alle Wasserbrunnen verstopfen und alle guten Äcker mit Steinen verderben. 20 Am Morgen nun, zur Zeit des Speisopfers, siehe, da kam ein Gewässer den Weg von Edom her, und das Land wurde voll Wasser. 21 Als aber ganz Moab hörte, daß die Könige heraufzogen, wider sie zu streiten, wurden alle, die das Schwert umgürten konnten, aufgeboten; und sie besetzten die Grenze. 22 Und als sie sich am Morgen früh aufmachten und die Sonne über dem Wasser aufging, erschien den Moabitern das Wasser drüben rot wie Blut. 23 Und sie sprachen: Es ist Blut! Die Könige haben sich gewiß mit dem Schwerte bekämpft, und einer wird den andern erschlagen haben! Und nun, Moab, mache dich auf zur Plünderung! 24 Als sie aber zum Lager Israels kamen, machten sich die Israeliten auf und schlugen die Moabiter, daß sie vor ihnen flohen. 25 Jene aber drangen ins Land ein und schlugen Moab und rissen die Städte nieder und warfen ein jeder seinen Stein auf alle guten Äcker, bis sie voll waren, und verstopften alle Wasserbrunnen und fällten alle guten Bäume, bis in Kir-Hareset nur noch dessen Steinmauern übrigblieben. Und die Schleuderer umzingelten und beschossen es. (2. Könige 3.19) 26 Als aber der König der Moabiter sah, daß ihm der Streit zu stark ward, nahm er siebenhundert Mann mit sich, die das Schwert zogen, um gegen den König von Edom durchzubrechen; aber sie konnten nicht. 27 Da nahm er seinen erstgeborenen Sohn, der an seiner Statt König werden sollte, und opferte ihn zum Brandopfer auf der Mauer. Und es entstand großer Unwille wider Israel, so daß sie von ihm abzogen und wieder in ihr Land zurückkehrten.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.