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2. Könige - Kapitel 25

1 Und es begab sich im neunten Jahre seines Königreichs, am zehnten Tage des zehnten Monats, da kam Nebukadnezar, der König von Babel, mit aller seiner Macht wider Jerusalem und belagerte die Stadt; und sie bauten Belagerungstürme um sie her. 2 Und die Stadt wurde belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia. 3 Am neunten Tage des vierten Monats aber ward die Hungersnot in der Stadt so stark, daß das Landvolk nichts zu essen hatte. 4 Da brach der Feind in die Stadt ein, und alle Kriegsleute flohen bei Nacht durch das Tor zwischen den beiden Mauern, beim Garten des Königs; und da die Chaldäer rings um die Stadt her lagen, zog man den Weg nach der Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach und holte ihn ein auf den Ebenen von Jericho, nachdem sein ganzes Heer sich von ihm zerstreut hatte. 6 Sie aber fingen den König und führten ihn hinauf zum König von Babel nach Ribla und sprachen das Urteil über ihn. 7 Und sie metzelten Zedekias Söhne vor dessen Augen nieder; darnach blendeten sie Zedekia und banden ihn mit zwei ehernen Ketten und führten ihn nach Babel.

Die Zerstörung Jerusalems und des Tempels. Die letzte Wegführung Judas

8 Am siebenten Tage des fünften Monats (das ist das neunzehnte Jahr Nebukadnezars, des Königs von Babel), kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der Diener des Königs von Babel, 9 nach Jerusalem und verbrannte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und alle Häuser zu Jerusalem, und alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer. 10 Und das ganze Heer der Chaldäer, das bei dem Obersten der Leibwache war, riß die Mauern der Stadt Jerusalem ringsum nieder. 11 Den Rest des Volkes aber, der in der Stadt noch übriggeblieben war, und die Überläufer, welche zum König von Babel übergegangen waren, und den Rest der Menge führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, hinweg. 12 Doch von den Geringsten im Lande ließ der Oberste der Leibwache Weingärtner und Ackerleute zurück. 13 Aber die ehernen Säulen am Hause des HERRN und die Ständer und das eherne Meer, das im Hause des HERRN war, zerbrachen die Chaldäer und führten das Erz nach Babel. (Jeremia 27.19-22) 14 Auch die Töpfe, Schaufeln, Messer, Schalen und alle ehernen Geräte, womit man diente, nahmen sie weg. 15 Dazu nahm der Oberste der Leibwache die Räucherpfannen und Sprengschalen, alles, was von Gold, und alles, was von Silber war. 16 Die beiden Säulen, das eine Meer und die Ständer, welche Salomo zum Hause des HERRN gemacht hatte, das Erz aller dieser Geräte war nicht zu wägen. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Achtzehn Ellen hoch war eine Säule, und es war auf ihr ein Knauf von Erz, drei Ellen hoch, und um den Knauf ein Netzwerk und Granatäpfel, ganz von Erz. Ebensolche Granatäpfel hatte auch die andere Säule um das Netzwerk. 18 Und der Oberste der Leibwache nahm Seraja, den Hauptpriester, und Zephanja, den zweiten Priester, und die drei Schwellenhüter; 19 er nahm auch einen Kämmerer aus der Stadt, der über die Kriegsleute gesetzt war, und fünf Männer, die stets vor dem König waren, die in der Stadt gefunden wurden, und den Schreiber, den Feldhauptmann, der das Volk des Landes zum Heere aushob, und sechzig Männer von dem Landvolk, die in der Stadt gefunden wurden; 20 diese nahm Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und brachte sie zum König von Babel, nach Ribla. 21 Und der König von Babel schlug sie tot zu Ribla im Lande Chamat. Also ward Juda aus seinem Lande gefangen hinweggeführt. (2. Könige 23.33)

Gedalja wird Statthalter von Juda

22 ber das Volk aber, das im Lande Juda blieb, das Nebukadnezar, der König von Babel, übriggelassen hatte, setzte er Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans. 23 Als nun alle Obersten des Heeres und ihre Leute hörten, daß der König von Babel den Gedalja eingesetzt hatte, kamen sie zu Gedalja gen Mizpa; nämlich Ismael, der Sohn Netanjas, und Johanan, der Sohn Kareachs, und Seraja, der Sohn Tanchumets, des Netophatiters, und Jaasanja, der Sohn des Maachatiters, samt ihren Männern. 24 Und Gedalja schwur ihnen und ihren Männern und sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht vor den Knechten der Chaldäer; bleibet im Lande und seid dem König von Babel untertan, so wird es euch wohlgehen! 25 Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Netanjas, des Sohnes Elisamas, von königlichem Geschlecht, und zehn Männer mit ihm und schlugen Gedalja tot; dazu die Juden und die Chaldäer, die zu Mizpa bei ihm waren. 26 Da machte sich alles Volk, klein und groß, und die Obersten des Heeres auf und zogen nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.

Jehojachin wird begnadigt

27 Aber im siebenunddreißigsten Jahre, nachdem Jehojachin, der König von Juda, gefangen hinweggeführt worden, am siebenundzwanzigsten Tage des zwölften Monats, erhob Evil-Merodach, der König von Babel, im ersten Jahre seiner Regierung das Haupt Jehojachins, des Königs von Juda, und entließ ihn aus dem Kerker; (2. Könige 24.15) 28 und redete freundlich mit ihm und setzte seinen Thron über die Throne der Könige, die bei ihm zu Babel waren; 29 und er ließ ihn seine Gefängniskleider ablegen; und er durfte stets vor ihm essen, sein ganzes Leben lang. 30 Und sein Unterhalt, der beständige Unterhalt, ward ihm vom König gegeben, für jeden Tag sein bestimmtes Teil, sein ganzes Leben lang.

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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.