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2. Könige - Kapitel 25

1 Und es begab sich im neunten Jahre seines Königreichs, am zehnten Tage des zehnten Monats, da kam Nebukadnezar, der König von Babel, mit aller seiner Macht wider Jerusalem und belagerte die Stadt; und sie bauten Belagerungstürme um sie her. 2 Und die Stadt wurde belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia. 3 Am neunten Tage des vierten Monats aber ward die Hungersnot in der Stadt so stark, daß das Landvolk nichts zu essen hatte. 4 Da brach der Feind in die Stadt ein, und alle Kriegsleute flohen bei Nacht durch das Tor zwischen den beiden Mauern, beim Garten des Königs; und da die Chaldäer rings um die Stadt her lagen, zog man den Weg nach der Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach und holte ihn ein auf den Ebenen von Jericho, nachdem sein ganzes Heer sich von ihm zerstreut hatte. 6 Sie aber fingen den König und führten ihn hinauf zum König von Babel nach Ribla und sprachen das Urteil über ihn. 7 Und sie metzelten Zedekias Söhne vor dessen Augen nieder; darnach blendeten sie Zedekia und banden ihn mit zwei ehernen Ketten und führten ihn nach Babel.

Die Zerstörung Jerusalems und des Tempels. Die letzte Wegführung Judas

8 Am siebenten Tage des fünften Monats (das ist das neunzehnte Jahr Nebukadnezars, des Königs von Babel), kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der Diener des Königs von Babel, 9 nach Jerusalem und verbrannte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und alle Häuser zu Jerusalem, und alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer. 10 Und das ganze Heer der Chaldäer, das bei dem Obersten der Leibwache war, riß die Mauern der Stadt Jerusalem ringsum nieder. 11 Den Rest des Volkes aber, der in der Stadt noch übriggeblieben war, und die Überläufer, welche zum König von Babel übergegangen waren, und den Rest der Menge führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, hinweg. 12 Doch von den Geringsten im Lande ließ der Oberste der Leibwache Weingärtner und Ackerleute zurück. 13 Aber die ehernen Säulen am Hause des HERRN und die Ständer und das eherne Meer, das im Hause des HERRN war, zerbrachen die Chaldäer und führten das Erz nach Babel. (Jeremia 27.19-22) 14 Auch die Töpfe, Schaufeln, Messer, Schalen und alle ehernen Geräte, womit man diente, nahmen sie weg. 15 Dazu nahm der Oberste der Leibwache die Räucherpfannen und Sprengschalen, alles, was von Gold, und alles, was von Silber war. 16 Die beiden Säulen, das eine Meer und die Ständer, welche Salomo zum Hause des HERRN gemacht hatte, das Erz aller dieser Geräte war nicht zu wägen. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Achtzehn Ellen hoch war eine Säule, und es war auf ihr ein Knauf von Erz, drei Ellen hoch, und um den Knauf ein Netzwerk und Granatäpfel, ganz von Erz. Ebensolche Granatäpfel hatte auch die andere Säule um das Netzwerk. 18 Und der Oberste der Leibwache nahm Seraja, den Hauptpriester, und Zephanja, den zweiten Priester, und die drei Schwellenhüter; 19 er nahm auch einen Kämmerer aus der Stadt, der über die Kriegsleute gesetzt war, und fünf Männer, die stets vor dem König waren, die in der Stadt gefunden wurden, und den Schreiber, den Feldhauptmann, der das Volk des Landes zum Heere aushob, und sechzig Männer von dem Landvolk, die in der Stadt gefunden wurden; 20 diese nahm Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und brachte sie zum König von Babel, nach Ribla. 21 Und der König von Babel schlug sie tot zu Ribla im Lande Chamat. Also ward Juda aus seinem Lande gefangen hinweggeführt. (2. Könige 23.33)

Gedalja wird Statthalter von Juda

22 ber das Volk aber, das im Lande Juda blieb, das Nebukadnezar, der König von Babel, übriggelassen hatte, setzte er Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans. 23 Als nun alle Obersten des Heeres und ihre Leute hörten, daß der König von Babel den Gedalja eingesetzt hatte, kamen sie zu Gedalja gen Mizpa; nämlich Ismael, der Sohn Netanjas, und Johanan, der Sohn Kareachs, und Seraja, der Sohn Tanchumets, des Netophatiters, und Jaasanja, der Sohn des Maachatiters, samt ihren Männern. 24 Und Gedalja schwur ihnen und ihren Männern und sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht vor den Knechten der Chaldäer; bleibet im Lande und seid dem König von Babel untertan, so wird es euch wohlgehen! 25 Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Netanjas, des Sohnes Elisamas, von königlichem Geschlecht, und zehn Männer mit ihm und schlugen Gedalja tot; dazu die Juden und die Chaldäer, die zu Mizpa bei ihm waren. 26 Da machte sich alles Volk, klein und groß, und die Obersten des Heeres auf und zogen nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.

Jehojachin wird begnadigt

27 Aber im siebenunddreißigsten Jahre, nachdem Jehojachin, der König von Juda, gefangen hinweggeführt worden, am siebenundzwanzigsten Tage des zwölften Monats, erhob Evil-Merodach, der König von Babel, im ersten Jahre seiner Regierung das Haupt Jehojachins, des Königs von Juda, und entließ ihn aus dem Kerker; (2. Könige 24.15) 28 und redete freundlich mit ihm und setzte seinen Thron über die Throne der Könige, die bei ihm zu Babel waren; 29 und er ließ ihn seine Gefängniskleider ablegen; und er durfte stets vor ihm essen, sein ganzes Leben lang. 30 Und sein Unterhalt, der beständige Unterhalt, ward ihm vom König gegeben, für jeden Tag sein bestimmtes Teil, sein ganzes Leben lang.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.