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2. Könige - Kapitel 25

1 Und es begab sich im neunten Jahre seines Königreichs, am zehnten Tage des zehnten Monats, da kam Nebukadnezar, der König von Babel, mit aller seiner Macht wider Jerusalem und belagerte die Stadt; und sie bauten Belagerungstürme um sie her. 2 Und die Stadt wurde belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia. 3 Am neunten Tage des vierten Monats aber ward die Hungersnot in der Stadt so stark, daß das Landvolk nichts zu essen hatte. 4 Da brach der Feind in die Stadt ein, und alle Kriegsleute flohen bei Nacht durch das Tor zwischen den beiden Mauern, beim Garten des Königs; und da die Chaldäer rings um die Stadt her lagen, zog man den Weg nach der Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach und holte ihn ein auf den Ebenen von Jericho, nachdem sein ganzes Heer sich von ihm zerstreut hatte. 6 Sie aber fingen den König und führten ihn hinauf zum König von Babel nach Ribla und sprachen das Urteil über ihn. 7 Und sie metzelten Zedekias Söhne vor dessen Augen nieder; darnach blendeten sie Zedekia und banden ihn mit zwei ehernen Ketten und führten ihn nach Babel.

Die Zerstörung Jerusalems und des Tempels. Die letzte Wegführung Judas

8 Am siebenten Tage des fünften Monats (das ist das neunzehnte Jahr Nebukadnezars, des Königs von Babel), kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der Diener des Königs von Babel, 9 nach Jerusalem und verbrannte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und alle Häuser zu Jerusalem, und alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer. 10 Und das ganze Heer der Chaldäer, das bei dem Obersten der Leibwache war, riß die Mauern der Stadt Jerusalem ringsum nieder. 11 Den Rest des Volkes aber, der in der Stadt noch übriggeblieben war, und die Überläufer, welche zum König von Babel übergegangen waren, und den Rest der Menge führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, hinweg. 12 Doch von den Geringsten im Lande ließ der Oberste der Leibwache Weingärtner und Ackerleute zurück. 13 Aber die ehernen Säulen am Hause des HERRN und die Ständer und das eherne Meer, das im Hause des HERRN war, zerbrachen die Chaldäer und führten das Erz nach Babel. (Jeremia 27.19-22) 14 Auch die Töpfe, Schaufeln, Messer, Schalen und alle ehernen Geräte, womit man diente, nahmen sie weg. 15 Dazu nahm der Oberste der Leibwache die Räucherpfannen und Sprengschalen, alles, was von Gold, und alles, was von Silber war. 16 Die beiden Säulen, das eine Meer und die Ständer, welche Salomo zum Hause des HERRN gemacht hatte, das Erz aller dieser Geräte war nicht zu wägen. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Achtzehn Ellen hoch war eine Säule, und es war auf ihr ein Knauf von Erz, drei Ellen hoch, und um den Knauf ein Netzwerk und Granatäpfel, ganz von Erz. Ebensolche Granatäpfel hatte auch die andere Säule um das Netzwerk. 18 Und der Oberste der Leibwache nahm Seraja, den Hauptpriester, und Zephanja, den zweiten Priester, und die drei Schwellenhüter; 19 er nahm auch einen Kämmerer aus der Stadt, der über die Kriegsleute gesetzt war, und fünf Männer, die stets vor dem König waren, die in der Stadt gefunden wurden, und den Schreiber, den Feldhauptmann, der das Volk des Landes zum Heere aushob, und sechzig Männer von dem Landvolk, die in der Stadt gefunden wurden; 20 diese nahm Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und brachte sie zum König von Babel, nach Ribla. 21 Und der König von Babel schlug sie tot zu Ribla im Lande Chamat. Also ward Juda aus seinem Lande gefangen hinweggeführt. (2. Könige 23.33)

Gedalja wird Statthalter von Juda

22 ber das Volk aber, das im Lande Juda blieb, das Nebukadnezar, der König von Babel, übriggelassen hatte, setzte er Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans. 23 Als nun alle Obersten des Heeres und ihre Leute hörten, daß der König von Babel den Gedalja eingesetzt hatte, kamen sie zu Gedalja gen Mizpa; nämlich Ismael, der Sohn Netanjas, und Johanan, der Sohn Kareachs, und Seraja, der Sohn Tanchumets, des Netophatiters, und Jaasanja, der Sohn des Maachatiters, samt ihren Männern. 24 Und Gedalja schwur ihnen und ihren Männern und sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht vor den Knechten der Chaldäer; bleibet im Lande und seid dem König von Babel untertan, so wird es euch wohlgehen! 25 Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Netanjas, des Sohnes Elisamas, von königlichem Geschlecht, und zehn Männer mit ihm und schlugen Gedalja tot; dazu die Juden und die Chaldäer, die zu Mizpa bei ihm waren. 26 Da machte sich alles Volk, klein und groß, und die Obersten des Heeres auf und zogen nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.

Jehojachin wird begnadigt

27 Aber im siebenunddreißigsten Jahre, nachdem Jehojachin, der König von Juda, gefangen hinweggeführt worden, am siebenundzwanzigsten Tage des zwölften Monats, erhob Evil-Merodach, der König von Babel, im ersten Jahre seiner Regierung das Haupt Jehojachins, des Königs von Juda, und entließ ihn aus dem Kerker; (2. Könige 24.15) 28 und redete freundlich mit ihm und setzte seinen Thron über die Throne der Könige, die bei ihm zu Babel waren; 29 und er ließ ihn seine Gefängniskleider ablegen; und er durfte stets vor ihm essen, sein ganzes Leben lang. 30 Und sein Unterhalt, der beständige Unterhalt, ward ihm vom König gegeben, für jeden Tag sein bestimmtes Teil, sein ganzes Leben lang.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)