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2. Könige - Kapitel 24

1 Zu seiner Zeit zog Nebukadnezar, der König von Babel, herauf, und Jehojakim ward ihm untertan drei Jahre lang. Darnach fiel er wieder von ihm ab. 2 Da sandte der HERR Truppen wider ihn aus Chaldäa, aus Syrien, aus Moab und von den Kindern Ammon; die sandte er gegen Juda, um es zugrunde zu richten, nach dem Worte des HERRN, das er durch seine Knechte, die Propheten, geredet hatte. 3 Fürwahr, nach dem Worte des HERRN kam das über Juda, daß er sie von seinem Angesicht täte, um der Sünden Manasses willen, für all das, was er getan hatte; (2. Könige 21.10) (2. Könige 23.26-27) 4 und auch um des unschuldigen Blutes willen, das er vergossen, da er Jerusalem mit unschuldigem Blute erfüllt hatte; darum wollte der HERR nicht vergeben. 5 Was aber mehr von Jehojakim zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 6 Und Jehojakim legte sich zu seinen Vätern. Und Jehojachin, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 7 Aber der König von Ägypten zog nicht mehr aus seinem Lande; denn der König von Babel hatte alles eingenommen, was dem König von Ägypten gehörte, vom Bache Ägyptens bis an den Euphratstrom.

König Jehojachin von Juda. Die Wegführung Judas nach Babylon

8 Achtzehn Jahre alt war Jehojachin, als er König ward, und regierte drei Monate lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Nehusta, die Tochter Elnatans von Jerusalem. 9 Er tat aber, was dem HERRN mißfiel, ganz wie sein Vater getan hatte. (2. Könige 23.37) 10 Zu jener Zeit zogen die Knechte Nebukadnezars, des Königs von Babel, gen Jerusalem herauf, und die Stadt ward belagert. 11 Und Nebukadnezar, der König von Babel, kam zur Stadt, und seine Knechte belagerten sie. 12 Aber Jehojachin, der König von Juda, ging zum König von Babel hinaus, er samt seiner Mutter, seinen Knechten, seinen Obersten und seinen Kämmerern; und der König von Babel nahm ihn gefangen im achten Jahre seiner Regierung. 13 Und er brachte von dannen heraus alle Schätze im Hause des HERRN und die Schätze im Hause des Königs und zerschlug alle goldenen Geräte, welche Salomo, der König von Israel, im Tempel des HERRN gemacht; wie der HERR gesagt hatte. (2. Könige 20.17) 14 Und er führte ganz Jerusalem gefangen hinweg, nämlich alle Obersten und alle kriegstüchtigen Männer, zehntausend Gefangene, auch alle Schlosser und alle Schmiede, und ließ nichts übrig als geringes Landvolk. 15 Also führte er Jehojachin nach Babel hinweg, auch die Mutter des Königs und die Frauen des Königs und seine Kämmerer. Dazu führte er die Mächtigen des Landes von Jerusalem gefangen nach Babel, (2. Könige 25.27) (Jeremia 22.26) (Jeremia 24.1) 16 auch alle Kriegsleute, siebentausend, dazu die Schlosser und die Schmiede, im ganzen tausend, alles kriegstüchtige Männer; und der König von Babel brachte sie gefangen nach Babel. 17 Und der König von Babel machte Matanja, Jehojachins Oheim, zum König an seiner Statt, und änderte seinen Namen in Zedekia.

Zedekia, der letzte König von Juda, und der Fall Jerusalems

18 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, als er König ward, und regierte elf Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal, die Tochter Jeremias von Libna. (Jeremia 52.1-3) 19 Und er tat, was dem HERRN mißfiel, ganz wie Jehojachin getan hatte. 20 Denn wegen des Zornes des HERRN kam es so weit mit Jerusalem und Juda, daß er sie von seinem Angesicht verwarf. Und Zedekia fiel ab von dem König zu Babel. (2. Könige 23.27)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)