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2. Könige - Kapitel 24

1 Zu seiner Zeit zog Nebukadnezar, der König von Babel, herauf, und Jehojakim ward ihm untertan drei Jahre lang. Darnach fiel er wieder von ihm ab. 2 Da sandte der HERR Truppen wider ihn aus Chaldäa, aus Syrien, aus Moab und von den Kindern Ammon; die sandte er gegen Juda, um es zugrunde zu richten, nach dem Worte des HERRN, das er durch seine Knechte, die Propheten, geredet hatte. 3 Fürwahr, nach dem Worte des HERRN kam das über Juda, daß er sie von seinem Angesicht täte, um der Sünden Manasses willen, für all das, was er getan hatte; (2. Könige 21.10) (2. Könige 23.26-27) 4 und auch um des unschuldigen Blutes willen, das er vergossen, da er Jerusalem mit unschuldigem Blute erfüllt hatte; darum wollte der HERR nicht vergeben. 5 Was aber mehr von Jehojakim zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 6 Und Jehojakim legte sich zu seinen Vätern. Und Jehojachin, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 7 Aber der König von Ägypten zog nicht mehr aus seinem Lande; denn der König von Babel hatte alles eingenommen, was dem König von Ägypten gehörte, vom Bache Ägyptens bis an den Euphratstrom.

König Jehojachin von Juda. Die Wegführung Judas nach Babylon

8 Achtzehn Jahre alt war Jehojachin, als er König ward, und regierte drei Monate lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Nehusta, die Tochter Elnatans von Jerusalem. 9 Er tat aber, was dem HERRN mißfiel, ganz wie sein Vater getan hatte. (2. Könige 23.37) 10 Zu jener Zeit zogen die Knechte Nebukadnezars, des Königs von Babel, gen Jerusalem herauf, und die Stadt ward belagert. 11 Und Nebukadnezar, der König von Babel, kam zur Stadt, und seine Knechte belagerten sie. 12 Aber Jehojachin, der König von Juda, ging zum König von Babel hinaus, er samt seiner Mutter, seinen Knechten, seinen Obersten und seinen Kämmerern; und der König von Babel nahm ihn gefangen im achten Jahre seiner Regierung. 13 Und er brachte von dannen heraus alle Schätze im Hause des HERRN und die Schätze im Hause des Königs und zerschlug alle goldenen Geräte, welche Salomo, der König von Israel, im Tempel des HERRN gemacht; wie der HERR gesagt hatte. (2. Könige 20.17) 14 Und er führte ganz Jerusalem gefangen hinweg, nämlich alle Obersten und alle kriegstüchtigen Männer, zehntausend Gefangene, auch alle Schlosser und alle Schmiede, und ließ nichts übrig als geringes Landvolk. 15 Also führte er Jehojachin nach Babel hinweg, auch die Mutter des Königs und die Frauen des Königs und seine Kämmerer. Dazu führte er die Mächtigen des Landes von Jerusalem gefangen nach Babel, (2. Könige 25.27) (Jeremia 22.26) (Jeremia 24.1) 16 auch alle Kriegsleute, siebentausend, dazu die Schlosser und die Schmiede, im ganzen tausend, alles kriegstüchtige Männer; und der König von Babel brachte sie gefangen nach Babel. 17 Und der König von Babel machte Matanja, Jehojachins Oheim, zum König an seiner Statt, und änderte seinen Namen in Zedekia.

Zedekia, der letzte König von Juda, und der Fall Jerusalems

18 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, als er König ward, und regierte elf Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal, die Tochter Jeremias von Libna. (Jeremia 52.1-3) 19 Und er tat, was dem HERRN mißfiel, ganz wie Jehojachin getan hatte. 20 Denn wegen des Zornes des HERRN kam es so weit mit Jerusalem und Juda, daß er sie von seinem Angesicht verwarf. Und Zedekia fiel ab von dem König zu Babel. (2. Könige 23.27)

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4. Mose - Kapitel 6

Das Gesetz über die Gottgeweihten

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HERRN sich zu enthalten, (1. Samuel 1.11) 3 der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen. (Lukas 1.15) 4 Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen. 5 Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis das die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3. Mose 21.11) 8 Die ganze Zeit seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein. 9 Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreinigt; darum soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung, das ist am siebenten Tage. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum daß er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen, 12 daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreinigt ist. 13 Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer. 16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen. 17 Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit den ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen. 18 Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Geweihten auf sein Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat, 20 und der Priester soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Darnach mag der Geweihte Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.

Der priesterliche Segen

22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr sie segnet: (3. Mose 9.22-23) 24 Der HERR segne dich und behüte dich; (Psalm 121.1) 25 der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig; (Psalm 80.4) 26 der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden. (Psalm 69.17-18) 27 Denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.