zurückEinzelansichtvor

2. Könige - Kapitel 23

Josia macht einen Bund mit dem HERRN und bekämpft den Götzendienst

1 Da sandte der König hin und ließ alle Ältesten von Juda und Jerusalem zu sich versammeln. 2 Und der König ging hinauf in das Haus des HERRN, und alle Männer von Juda und alle Einwohner von Jerusalem mit ihm, auch die Priester und Propheten und alles Volk, klein und groß, und man las vor ihren Ohren alle Worte des Bundesbuches, das man im Hause des HERRN gefunden hatte. 3 Der König aber trat an die Säule und machte einen Bund vor dem HERRN, dem HERRN nachzuwandeln und seine Gebote und Zeugnisse und Satzungen von ganzem Herzen und von ganzer Seele zu beobachten, die Worte dieses Bundes, welche in diesem Buche geschrieben standen, auszuführen. Und das ganze Volk trat in den Bund. (Josua 24.25) (2. Könige 11.14) 4 Und der König gebot dem Hohenpriester Hilkia und den Priestern der zweiten Ordnung und den Hütern der Schwelle, daß sie aus dem Tempel des HERRN alle Geräte entfernen sollten, die man dem Baal und der Aschera und dem ganzen Heer des Himmels gemacht hatte; und er verbrannte sie draußen vor Jerusalem, auf den Feldern des Kidron, und trug ihren Staub nach Bethel. (2. Könige 21.3) 5 Und er setzte die Götzenpriester ab, welche die Könige von Juda eingesetzt hatten und die auf den Höhen in den Städten Judas und um Jerusalem her räucherten; auch die, welche dem Baal, der Sonne und dem Mond und den Gestirnen und dem ganzen Heer des Himmels räucherten. 6 Er ließ auch die Aschera aus dem Hause des HERRN hinausführen vor Jerusalem, an den Bach Kidron, und verbrannte sie beim Bach Kidron und machte sie zu Staub und warf ihren Staub auf die Gräber der gemeinen Leute. 7 Und er brach die Häuser der Buhler ab, die am Hause des HERRN waren, darin die Weiber für die Aschera Zelte wirkten. (1. Könige 14.24) 8 Auch ließ er alle Priester aus den Städten kommen und verunreinigte die Höhen, wo die Priester geräuchert hatten, von Geba an bis gen Beerseba; und er brach die Höhen der Tore ab, die am Eingang des Tores Josuas, des Stadtobersten, waren, zur Linken, wenn man zum Stadttor kommt. 9 Doch durften die Höhenpriester nicht auf dem Altar des HERRN zu Jerusalem opfern, dagegen aßen sie von dem ungesäuerten Brot unter ihren Brüdern. 10 Er verunreinigte auch das Tophet im Tale der Söhne Hinnom, damit niemand mehr seinen Sohn oder seine Tochter dem Moloch durchs Feuer gehen lasse. (3. Mose 18.21) (2. Könige 17.17) 11 Und er schaffte die Rosse ab, welche die Könige von Juda der Sonne geweiht hatten, beim Eingang des Hauses des HERRN, gegen die Kammer Netan-Melechs, des Kämmerers, die im Anbau war; und die Wagen der Sonne verbrannte er mit Feuer. 12 Der König brach auch die Altäre ab auf dem Dache, dem Söller des Ahas, welche die Könige von Juda gemacht hatten; desgleichen die Altäre, welche Manasse in den beiden Vorhöfen des Hauses des HERRN gemacht hatte, er zerstörte sie und schaffte sie fort und warf ihren Staub in den Bach Kidron. (2. Könige 16.10-11) (2. Könige 21.4-5) (2. Chronik 28.24) 13 Auch die Höhen, die gegenüber von Jerusalem, zur Rechten am Berge des Verderbens waren, welche Salomo, der König von Israel, der Astarte, dem Greuel der Zidonier, und Kamos, dem Greuel der Moabiter, und Milkom, dem Greuel der Kinder Ammon, gebaut hatte, verunreinigte der König. (1. Könige 11.7) 14 Er zerbrach die Säulen und hieb die Ascheren um und füllte ihren Platz mit Menschengebeinen.

Das Gericht über den Altar von Bethel

15 Desgleichen auch den Altar zu Bethel und die Höhe, die Jerobeam, der Sohn Nebats, der Israel zur Sünde verführte, erbaut hatte: auch diesen Altar und die Höhe brach er ab und verbrannte die Höhe und machte sie zu Staub und verbrannte die Aschera. (1. Könige 12.32) 16 Und Josia sah sich um und erblickte die Gräber, welche dort auf dem Berge waren, und sandte hin und ließ die Gebeine aus den Gräbern nehmen und verbrannte sie auf dem Altar und verunreinigte ihn, nach dem Worte des HERRN, welches der Mann Gottes verkündigt hatte, als er solches ausrief. (1. Könige 13.2) 17 Und er sprach: Was ist das für ein Grabmal, das ich hier sehe? Da sprachen die Leute der Stadt zu ihm: Es ist das Grab des Mannes Gottes, der von Juda kam, und diese Dinge, die du getan hast, wider den Altar zu Bethel ankündigte. (1. Könige 13.30) 18 Da sprach er: So laßt ihn liegen; niemand rühre seine Gebeine an! Also blieben seine Gebeine erhalten, samt den Gebeinen des Propheten, der von Samaria gekommen war. 19 Josia beseitigte auch alle Höhenhäuser in den Städten Samarias, welche die Könige von Israel gemacht hatten, den HERRN zu erzürnen, und verfuhr mit ihnen ganz so, wie er zu Bethel getan hatte. 20 Und er opferte alle Höhenpriester, die daselbst waren, auf den Altären; und verbrannte also Menschengebeine darauf und kehrte dann nach Jerusalem zurück.

Josia feiert das Passah

21 Dann gebot der König allem Volk und sprach: Feiert dem HERRN, eurem Gott, das Passah, wie es in diesem Bundesbuch geschrieben steht! (2. Mose 12.1) (2. Chronik 35.1) 22 Denn es war kein solches Passah gehalten worden, seit der Zeit der Richter, die Israel gerichtet hatten, und während der ganzen Zeit der Könige von Israel und der Könige von Juda; 23 erst im achtzehnten Jahre des Königs Josia ist dieses Passah dem HERRN zu Jerusalem gefeiert worden. 24 Auch die Totenbeschwörer und Zeichendeuter, die Teraphim und Götzen und alle Greuel, die im Lande Juda und zu Jerusalem gesehen wurden, rottete Josia aus, um die Worte des Gesetzes zu vollstrecken, die geschrieben standen in dem Buche, welches der Priester Hilkia im Hause des HERRN gefunden hatte. (3. Mose 20.27) (5. Mose 29.16-17) 25 Und seinesgleichen ist vor ihm kein König gewesen, der sich also von ganzem Herzen und von ganzer Seele und mit allen seinen Kräften dem HERRN zuwandte, ganz nach dem Gesetze Moses; auch nach ihm ist keiner seinesgleichen aufgestanden. (2. Könige 18.5) 26 Doch kehrte sich der HERR nicht von dem Grimm seines großen Zornes, womit er über Juda erzürnt war, um aller Ärgernisse willen, womit Manasse ihn gereizt hatte. (2. Könige 21.11) 27 Denn der HERR sprach: Ich will auch Juda von meinem Angesicht hinwegtun, wie ich Israel hinweggetan habe, und ich will diese Stadt Jerusalem, die ich erwählt hatte, verwerfen, und das Haus, von dem ich gesagt habe: Mein Name soll daselbst sein! (1. Könige 8.29) (2. Könige 17.18)

Das Ende Josias

28 Was aber mehr von Josia zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 29 Zu seiner Zeit zog der Pharao Necho, der König von Ägypten, herauf wider den König von Assyrien an den Euphratstrom; dem zog der König Josia entgegen; aber der Pharao tötete ihn zu Megiddo, sowie er ihn gesehen hatte. 30 Und seine Knechte führten ihn tot von Megiddo weg und brachten ihn nach Jerusalem und begruben ihn in seinem Grabe. Da nahm das Volk des Landes Joahas, den Sohn Josias, und sie salbten ihn und machten ihn zum König an seines Vaters Statt. (2. Könige 9.28)

König Joahas von Juda

31 Dreiundzwanzig Jahre alt war Joahas, als er König ward, und regierte drei Monate lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal, die Tochter Jeremias von Libna. 32 Er tat, was dem HERRN übel gefiel, ganz wie seine Väter getan hatten. 33 Aber der Pharao Necho nahm ihn gefangen zu Ribla, im Lande Chamat, so daß er nicht mehr König war zu Jerusalem; und legte eine Geldbuße auf das Land, hundert Talente Silber und ein Talent Gold. (Hesekiel 19.4) 34 Und der Pharao Necho machte Eljakim, den Sohn Josias, zum König an Stelle seines Vaters Josia und veränderte seinen Namen in Jehojakim. Aber den Joahas nahm er und brachte ihn nach Ägypten, wo er starb. 35 Und Jehojakim gab das Silber und das Gold dem Pharao; doch schätzte er das Land ein, um das Silber nach dem Befehl des Pharao geben zu können; er zwang das Volk des Landes, daß ein jeder nach seiner Schätzung Silber und Gold dem Pharao Necho gäbe. (2. Könige 15.20)

König Jehojakim von Juda. Feldzug Nebukadnezars gegen Jerusalem

36 Fünfundzwanzig Jahre alt war Jehojakim, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Sebudda, die Tochter Pedajas von Ruma. 37 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, ganz wie seine Väter getan hatten.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.