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2. Könige - Kapitel 23

Josia macht einen Bund mit dem HERRN und bekämpft den Götzendienst

1 Da sandte der König hin und ließ alle Ältesten von Juda und Jerusalem zu sich versammeln. 2 Und der König ging hinauf in das Haus des HERRN, und alle Männer von Juda und alle Einwohner von Jerusalem mit ihm, auch die Priester und Propheten und alles Volk, klein und groß, und man las vor ihren Ohren alle Worte des Bundesbuches, das man im Hause des HERRN gefunden hatte. 3 Der König aber trat an die Säule und machte einen Bund vor dem HERRN, dem HERRN nachzuwandeln und seine Gebote und Zeugnisse und Satzungen von ganzem Herzen und von ganzer Seele zu beobachten, die Worte dieses Bundes, welche in diesem Buche geschrieben standen, auszuführen. Und das ganze Volk trat in den Bund. (Josua 24.25) (2. Könige 11.14) 4 Und der König gebot dem Hohenpriester Hilkia und den Priestern der zweiten Ordnung und den Hütern der Schwelle, daß sie aus dem Tempel des HERRN alle Geräte entfernen sollten, die man dem Baal und der Aschera und dem ganzen Heer des Himmels gemacht hatte; und er verbrannte sie draußen vor Jerusalem, auf den Feldern des Kidron, und trug ihren Staub nach Bethel. (2. Könige 21.3) 5 Und er setzte die Götzenpriester ab, welche die Könige von Juda eingesetzt hatten und die auf den Höhen in den Städten Judas und um Jerusalem her räucherten; auch die, welche dem Baal, der Sonne und dem Mond und den Gestirnen und dem ganzen Heer des Himmels räucherten. 6 Er ließ auch die Aschera aus dem Hause des HERRN hinausführen vor Jerusalem, an den Bach Kidron, und verbrannte sie beim Bach Kidron und machte sie zu Staub und warf ihren Staub auf die Gräber der gemeinen Leute. 7 Und er brach die Häuser der Buhler ab, die am Hause des HERRN waren, darin die Weiber für die Aschera Zelte wirkten. (1. Könige 14.24) 8 Auch ließ er alle Priester aus den Städten kommen und verunreinigte die Höhen, wo die Priester geräuchert hatten, von Geba an bis gen Beerseba; und er brach die Höhen der Tore ab, die am Eingang des Tores Josuas, des Stadtobersten, waren, zur Linken, wenn man zum Stadttor kommt. 9 Doch durften die Höhenpriester nicht auf dem Altar des HERRN zu Jerusalem opfern, dagegen aßen sie von dem ungesäuerten Brot unter ihren Brüdern. 10 Er verunreinigte auch das Tophet im Tale der Söhne Hinnom, damit niemand mehr seinen Sohn oder seine Tochter dem Moloch durchs Feuer gehen lasse. (3. Mose 18.21) (2. Könige 17.17) 11 Und er schaffte die Rosse ab, welche die Könige von Juda der Sonne geweiht hatten, beim Eingang des Hauses des HERRN, gegen die Kammer Netan-Melechs, des Kämmerers, die im Anbau war; und die Wagen der Sonne verbrannte er mit Feuer. 12 Der König brach auch die Altäre ab auf dem Dache, dem Söller des Ahas, welche die Könige von Juda gemacht hatten; desgleichen die Altäre, welche Manasse in den beiden Vorhöfen des Hauses des HERRN gemacht hatte, er zerstörte sie und schaffte sie fort und warf ihren Staub in den Bach Kidron. (2. Könige 16.10-11) (2. Könige 21.4-5) (2. Chronik 28.24) 13 Auch die Höhen, die gegenüber von Jerusalem, zur Rechten am Berge des Verderbens waren, welche Salomo, der König von Israel, der Astarte, dem Greuel der Zidonier, und Kamos, dem Greuel der Moabiter, und Milkom, dem Greuel der Kinder Ammon, gebaut hatte, verunreinigte der König. (1. Könige 11.7) 14 Er zerbrach die Säulen und hieb die Ascheren um und füllte ihren Platz mit Menschengebeinen.

Das Gericht über den Altar von Bethel

15 Desgleichen auch den Altar zu Bethel und die Höhe, die Jerobeam, der Sohn Nebats, der Israel zur Sünde verführte, erbaut hatte: auch diesen Altar und die Höhe brach er ab und verbrannte die Höhe und machte sie zu Staub und verbrannte die Aschera. (1. Könige 12.32) 16 Und Josia sah sich um und erblickte die Gräber, welche dort auf dem Berge waren, und sandte hin und ließ die Gebeine aus den Gräbern nehmen und verbrannte sie auf dem Altar und verunreinigte ihn, nach dem Worte des HERRN, welches der Mann Gottes verkündigt hatte, als er solches ausrief. (1. Könige 13.2) 17 Und er sprach: Was ist das für ein Grabmal, das ich hier sehe? Da sprachen die Leute der Stadt zu ihm: Es ist das Grab des Mannes Gottes, der von Juda kam, und diese Dinge, die du getan hast, wider den Altar zu Bethel ankündigte. (1. Könige 13.30) 18 Da sprach er: So laßt ihn liegen; niemand rühre seine Gebeine an! Also blieben seine Gebeine erhalten, samt den Gebeinen des Propheten, der von Samaria gekommen war. 19 Josia beseitigte auch alle Höhenhäuser in den Städten Samarias, welche die Könige von Israel gemacht hatten, den HERRN zu erzürnen, und verfuhr mit ihnen ganz so, wie er zu Bethel getan hatte. 20 Und er opferte alle Höhenpriester, die daselbst waren, auf den Altären; und verbrannte also Menschengebeine darauf und kehrte dann nach Jerusalem zurück.

Josia feiert das Passah

21 Dann gebot der König allem Volk und sprach: Feiert dem HERRN, eurem Gott, das Passah, wie es in diesem Bundesbuch geschrieben steht! (2. Mose 12.1) (2. Chronik 35.1) 22 Denn es war kein solches Passah gehalten worden, seit der Zeit der Richter, die Israel gerichtet hatten, und während der ganzen Zeit der Könige von Israel und der Könige von Juda; 23 erst im achtzehnten Jahre des Königs Josia ist dieses Passah dem HERRN zu Jerusalem gefeiert worden. 24 Auch die Totenbeschwörer und Zeichendeuter, die Teraphim und Götzen und alle Greuel, die im Lande Juda und zu Jerusalem gesehen wurden, rottete Josia aus, um die Worte des Gesetzes zu vollstrecken, die geschrieben standen in dem Buche, welches der Priester Hilkia im Hause des HERRN gefunden hatte. (3. Mose 20.27) (5. Mose 29.16-17) 25 Und seinesgleichen ist vor ihm kein König gewesen, der sich also von ganzem Herzen und von ganzer Seele und mit allen seinen Kräften dem HERRN zuwandte, ganz nach dem Gesetze Moses; auch nach ihm ist keiner seinesgleichen aufgestanden. (2. Könige 18.5) 26 Doch kehrte sich der HERR nicht von dem Grimm seines großen Zornes, womit er über Juda erzürnt war, um aller Ärgernisse willen, womit Manasse ihn gereizt hatte. (2. Könige 21.11) 27 Denn der HERR sprach: Ich will auch Juda von meinem Angesicht hinwegtun, wie ich Israel hinweggetan habe, und ich will diese Stadt Jerusalem, die ich erwählt hatte, verwerfen, und das Haus, von dem ich gesagt habe: Mein Name soll daselbst sein! (1. Könige 8.29) (2. Könige 17.18)

Das Ende Josias

28 Was aber mehr von Josia zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 29 Zu seiner Zeit zog der Pharao Necho, der König von Ägypten, herauf wider den König von Assyrien an den Euphratstrom; dem zog der König Josia entgegen; aber der Pharao tötete ihn zu Megiddo, sowie er ihn gesehen hatte. 30 Und seine Knechte führten ihn tot von Megiddo weg und brachten ihn nach Jerusalem und begruben ihn in seinem Grabe. Da nahm das Volk des Landes Joahas, den Sohn Josias, und sie salbten ihn und machten ihn zum König an seines Vaters Statt. (2. Könige 9.28)

König Joahas von Juda

31 Dreiundzwanzig Jahre alt war Joahas, als er König ward, und regierte drei Monate lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal, die Tochter Jeremias von Libna. 32 Er tat, was dem HERRN übel gefiel, ganz wie seine Väter getan hatten. 33 Aber der Pharao Necho nahm ihn gefangen zu Ribla, im Lande Chamat, so daß er nicht mehr König war zu Jerusalem; und legte eine Geldbuße auf das Land, hundert Talente Silber und ein Talent Gold. (Hesekiel 19.4) 34 Und der Pharao Necho machte Eljakim, den Sohn Josias, zum König an Stelle seines Vaters Josia und veränderte seinen Namen in Jehojakim. Aber den Joahas nahm er und brachte ihn nach Ägypten, wo er starb. 35 Und Jehojakim gab das Silber und das Gold dem Pharao; doch schätzte er das Land ein, um das Silber nach dem Befehl des Pharao geben zu können; er zwang das Volk des Landes, daß ein jeder nach seiner Schätzung Silber und Gold dem Pharao Necho gäbe. (2. Könige 15.20)

König Jehojakim von Juda. Feldzug Nebukadnezars gegen Jerusalem

36 Fünfundzwanzig Jahre alt war Jehojakim, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Sebudda, die Tochter Pedajas von Ruma. 37 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, ganz wie seine Väter getan hatten.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.