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2. Könige - Kapitel 22

König Josia von Juda und die Ausbesserung des Tempels

1 Josia war acht Jahre alt, als er König ward, und regierte einunddreißig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida, eine Tochter Adajas von Bozkat. (2. Chronik 34.1-2) (2. Chronik 34.8-11) 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, und wandelte in allen Wegen Davids, seines Vaters, und wich nicht davon, weder zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 5.29) (2. Könige 18.3) 3 Und im achtzehnten Jahre des Königs Josia sandte der König Saphan, den Sohn Azaljas, des Sohnes Mesullams, den Schreiber, in das Haus des HERRN und sprach: 4 Gehe hinauf zu Hilkia, dem Hohenpriester, er soll das Geld auszahlen, das zum Hause des HERRN gebracht worden ist, welches die Schwellenhüter vom Volk gesammelt haben, 5 damit man es den Aufsehern über die Arbeiter im Hause des HERRN gebe; diese sollen es den Arbeitern am Hause des HERRN geben, daß sie ausbessern, was am Hause baufällig ist; 6 nämlich den Zimmerleuten und Bauleuten und den Maurern, um Holz und behauene Steine für die Ausbesserung des Hauses zu kaufen; 7 doch soll man nicht abrechnen mit ihnen betreffs des Geldes, das ihnen eingehändigt wird, denn sie handeln auf Treu und Glauben! (2. Könige 12.16)

Das Buch des Gesetzes wird wieder gefunden

8 Da sprach Hilkia, der Hohepriester, zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch im Hause des HERRN gefunden! Und Hilkia übergab Saphan das Buch, und er las es. 9 Und Saphan, der Schreiber, kam zum König und brachte dem König Bericht und sprach: Deine Knechte haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause vorhanden war, und haben es den Aufsehern über die Arbeiter im Hause des HERRN gegeben. 10 Auch sagte Saphan, der Schreiber, dem König und sprach: Hilkia, der Priester, gab mir ein Buch. Und Saphan las es vor dem König. 11 Als aber der König die Worte des Gesetzbuches hörte, zerriß er seine Kleider. 12 Und der König gebot dem Priester Hilkia und Achikam, dem Sohne Saphans, und Achbor, dem Sohne Michajas, und dem Schreiber Saphan und Asaja, dem Knechte des Königs, und sprach: 13 Gehet hin und befraget den HERRN für mich und das Volk und für ganz Juda wegen der Worte dieses Buches, das gefunden worden ist; denn groß ist der Zorn des HERRN, der wider uns entbrannt ist, weil unsre Väter nicht auf die Worte dieses Buches gehört haben, daß sie getan hätten alles, was uns darin vorgeschrieben ist! 14 Da gingen der Priester Hilkia, Achikam, Achbor, Saphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes, Tikwas, des Sohnes Harhas, des Hüters der Kleider. Sie wohnte aber zu Jerusalem, im andern Stadtteil. Und sie redeten mit ihr.

Die Botschaft des HERRN an Josia

15 Sie aber sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Sagt dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 16 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Bewohner, nämlich alle Worte des Buches, welches der König von Juda gelesen hat, 17 weil sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, so daß sie mich erzürnten mit allen Werken ihrer Hände; darum wird mein Grimm wider diesen Ort entbrennen und nicht ausgelöscht werden. (5. Mose 31.29) (5. Mose 32.21-23) 18 Aber dem König von Juda, der euch gesandt hat, den HERRN zu befragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, betreffs der Worte, welche du gehört hast: 19 Weil dein Herz weich geworden ist und du dich vor dem HERRN gedemütigt hast, als du hörtest, was ich wider diesen Ort und seine Bewohner geredet habe, daß sie zum Entsetzen und zum Fluch werden sollen; und weil du deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe auch ich darauf gehört, spricht der HERR; 20 und darum, siehe, will ich dich zu deinen Vätern versammeln, daß du in Frieden in dein Grab gebracht werdest, und deine Augen sollen alles Unglück, das ich über diesen Ort bringen will, nicht sehen. Und sie brachten dem König diese Antwort. (Jesaja 57.1-2)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)