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2. Könige - Kapitel 22

König Josia von Juda und die Ausbesserung des Tempels

1 Josia war acht Jahre alt, als er König ward, und regierte einunddreißig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida, eine Tochter Adajas von Bozkat. (2. Chronik 34.1-2) (2. Chronik 34.8-11) 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, und wandelte in allen Wegen Davids, seines Vaters, und wich nicht davon, weder zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 5.29) (2. Könige 18.3) 3 Und im achtzehnten Jahre des Königs Josia sandte der König Saphan, den Sohn Azaljas, des Sohnes Mesullams, den Schreiber, in das Haus des HERRN und sprach: 4 Gehe hinauf zu Hilkia, dem Hohenpriester, er soll das Geld auszahlen, das zum Hause des HERRN gebracht worden ist, welches die Schwellenhüter vom Volk gesammelt haben, 5 damit man es den Aufsehern über die Arbeiter im Hause des HERRN gebe; diese sollen es den Arbeitern am Hause des HERRN geben, daß sie ausbessern, was am Hause baufällig ist; 6 nämlich den Zimmerleuten und Bauleuten und den Maurern, um Holz und behauene Steine für die Ausbesserung des Hauses zu kaufen; 7 doch soll man nicht abrechnen mit ihnen betreffs des Geldes, das ihnen eingehändigt wird, denn sie handeln auf Treu und Glauben! (2. Könige 12.16)

Das Buch des Gesetzes wird wieder gefunden

8 Da sprach Hilkia, der Hohepriester, zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch im Hause des HERRN gefunden! Und Hilkia übergab Saphan das Buch, und er las es. 9 Und Saphan, der Schreiber, kam zum König und brachte dem König Bericht und sprach: Deine Knechte haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause vorhanden war, und haben es den Aufsehern über die Arbeiter im Hause des HERRN gegeben. 10 Auch sagte Saphan, der Schreiber, dem König und sprach: Hilkia, der Priester, gab mir ein Buch. Und Saphan las es vor dem König. 11 Als aber der König die Worte des Gesetzbuches hörte, zerriß er seine Kleider. 12 Und der König gebot dem Priester Hilkia und Achikam, dem Sohne Saphans, und Achbor, dem Sohne Michajas, und dem Schreiber Saphan und Asaja, dem Knechte des Königs, und sprach: 13 Gehet hin und befraget den HERRN für mich und das Volk und für ganz Juda wegen der Worte dieses Buches, das gefunden worden ist; denn groß ist der Zorn des HERRN, der wider uns entbrannt ist, weil unsre Väter nicht auf die Worte dieses Buches gehört haben, daß sie getan hätten alles, was uns darin vorgeschrieben ist! 14 Da gingen der Priester Hilkia, Achikam, Achbor, Saphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes, Tikwas, des Sohnes Harhas, des Hüters der Kleider. Sie wohnte aber zu Jerusalem, im andern Stadtteil. Und sie redeten mit ihr.

Die Botschaft des HERRN an Josia

15 Sie aber sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Sagt dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 16 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Bewohner, nämlich alle Worte des Buches, welches der König von Juda gelesen hat, 17 weil sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, so daß sie mich erzürnten mit allen Werken ihrer Hände; darum wird mein Grimm wider diesen Ort entbrennen und nicht ausgelöscht werden. (5. Mose 31.29) (5. Mose 32.21-23) 18 Aber dem König von Juda, der euch gesandt hat, den HERRN zu befragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, betreffs der Worte, welche du gehört hast: 19 Weil dein Herz weich geworden ist und du dich vor dem HERRN gedemütigt hast, als du hörtest, was ich wider diesen Ort und seine Bewohner geredet habe, daß sie zum Entsetzen und zum Fluch werden sollen; und weil du deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe auch ich darauf gehört, spricht der HERR; 20 und darum, siehe, will ich dich zu deinen Vätern versammeln, daß du in Frieden in dein Grab gebracht werdest, und deine Augen sollen alles Unglück, das ich über diesen Ort bringen will, nicht sehen. Und sie brachten dem König diese Antwort. (Jesaja 57.1-2)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)