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2. Könige - Kapitel 22

König Josia von Juda und die Ausbesserung des Tempels

1 Josia war acht Jahre alt, als er König ward, und regierte einunddreißig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida, eine Tochter Adajas von Bozkat. (2. Chronik 34.1-2) (2. Chronik 34.8-11) 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, und wandelte in allen Wegen Davids, seines Vaters, und wich nicht davon, weder zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 5.29) (2. Könige 18.3) 3 Und im achtzehnten Jahre des Königs Josia sandte der König Saphan, den Sohn Azaljas, des Sohnes Mesullams, den Schreiber, in das Haus des HERRN und sprach: 4 Gehe hinauf zu Hilkia, dem Hohenpriester, er soll das Geld auszahlen, das zum Hause des HERRN gebracht worden ist, welches die Schwellenhüter vom Volk gesammelt haben, 5 damit man es den Aufsehern über die Arbeiter im Hause des HERRN gebe; diese sollen es den Arbeitern am Hause des HERRN geben, daß sie ausbessern, was am Hause baufällig ist; 6 nämlich den Zimmerleuten und Bauleuten und den Maurern, um Holz und behauene Steine für die Ausbesserung des Hauses zu kaufen; 7 doch soll man nicht abrechnen mit ihnen betreffs des Geldes, das ihnen eingehändigt wird, denn sie handeln auf Treu und Glauben! (2. Könige 12.16)

Das Buch des Gesetzes wird wieder gefunden

8 Da sprach Hilkia, der Hohepriester, zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch im Hause des HERRN gefunden! Und Hilkia übergab Saphan das Buch, und er las es. 9 Und Saphan, der Schreiber, kam zum König und brachte dem König Bericht und sprach: Deine Knechte haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause vorhanden war, und haben es den Aufsehern über die Arbeiter im Hause des HERRN gegeben. 10 Auch sagte Saphan, der Schreiber, dem König und sprach: Hilkia, der Priester, gab mir ein Buch. Und Saphan las es vor dem König. 11 Als aber der König die Worte des Gesetzbuches hörte, zerriß er seine Kleider. 12 Und der König gebot dem Priester Hilkia und Achikam, dem Sohne Saphans, und Achbor, dem Sohne Michajas, und dem Schreiber Saphan und Asaja, dem Knechte des Königs, und sprach: 13 Gehet hin und befraget den HERRN für mich und das Volk und für ganz Juda wegen der Worte dieses Buches, das gefunden worden ist; denn groß ist der Zorn des HERRN, der wider uns entbrannt ist, weil unsre Väter nicht auf die Worte dieses Buches gehört haben, daß sie getan hätten alles, was uns darin vorgeschrieben ist! 14 Da gingen der Priester Hilkia, Achikam, Achbor, Saphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes, Tikwas, des Sohnes Harhas, des Hüters der Kleider. Sie wohnte aber zu Jerusalem, im andern Stadtteil. Und sie redeten mit ihr.

Die Botschaft des HERRN an Josia

15 Sie aber sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Sagt dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 16 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Bewohner, nämlich alle Worte des Buches, welches der König von Juda gelesen hat, 17 weil sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, so daß sie mich erzürnten mit allen Werken ihrer Hände; darum wird mein Grimm wider diesen Ort entbrennen und nicht ausgelöscht werden. (5. Mose 31.29) (5. Mose 32.21-23) 18 Aber dem König von Juda, der euch gesandt hat, den HERRN zu befragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, betreffs der Worte, welche du gehört hast: 19 Weil dein Herz weich geworden ist und du dich vor dem HERRN gedemütigt hast, als du hörtest, was ich wider diesen Ort und seine Bewohner geredet habe, daß sie zum Entsetzen und zum Fluch werden sollen; und weil du deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe auch ich darauf gehört, spricht der HERR; 20 und darum, siehe, will ich dich zu deinen Vätern versammeln, daß du in Frieden in dein Grab gebracht werdest, und deine Augen sollen alles Unglück, das ich über diesen Ort bringen will, nicht sehen. Und sie brachten dem König diese Antwort. (Jesaja 57.1-2)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)