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2. Könige - Kapitel 20

Hiskias Krankheit und Genesung

1 Zu der Zeit ward Hiskia todkrank. Und der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz, kam und sprach zu ihm: So spricht der HERR: Bestelle dein Haus; denn du wirst sterben und nicht lebendig bleiben! 2 Er aber wandte sein Angesicht gegen die Wand, betete zum HERRN und sprach: 3 Ach, HERR, gedenke doch, daß ich in Wahrheit und von ganzem Herzen vor dir gewandelt und getan habe, was gut ist in deinen Augen! 4 Und Hiskia weinte sehr. Als aber Jesaja noch nicht zur mittleren Stadt hinausgegangen war, erging das Wort des HERRN an ihn und sprach: 5 Kehre um und sage zu Hiskia, dem Fürsten meines Volks: So spricht der HERR, der Gott deines Vaters David: Ich habe dein Gebet erhört und deine Tränen gesehen. Siehe, ich will dich gesund machen; am dritten Tage wirst du in das Haus des HERRN hinaufgehen; 6 und ich will fünfzehn Jahre zu deinem Leben hinzutun und dich und diese Stadt von der Hand des Königs von Assyrien erretten und diese Stadt beschirmen, um meinetwillen und um meines Knechtes David willen. (2. Könige 19.34) 7 Und Jesaja sprach: Bringt eine getrocknete Feigenmasse her! Und als sie eine solche brachten, legten sie dieselbe auf das Geschwür; und er ward gesund. 8 Hiskia aber sprach zu Jesaja: Welches ist das Zeichen, daß mich der HERR gesund machen wird und daß ich am dritten Tage in das Haus des HERRN hinaufgehen werde? 9 Jesaja sprach: Dies sei dir das Zeichen vom HERRN, daß der HERR tun wird, was er gesagt hat: Soll der Schatten zehn Stufen vorwärtsgehen, oder zehn Stufen zurückkehren? 10 Hiskia sprach: Es ist ein Leichtes, daß der Schatten zehn Stufen abwärtsgehe; nicht also, sondern der Schatten soll zehn Stufen zurückgehen! 11 Da rief der Prophet Jesaja den HERRN an; und er ließ an dem Sonnenzeiger des Ahas den Schatten, welcher abwärts gegangen war, um zehn Stufen zurückgehen.

Die Botschafter aus Babel bei Hiskia. Jesaja kündigt die Wegführung an

12 Zu der Zeit sandte Berodach-Baladan, der Sohn Baladans, König zu Babel, Briefe und Geschenke zu Hiskia; denn er hatte gehört, daß Hiskia krank gewesen. 13 Hiskia aber schenkte ihnen Gehör und zeigte ihnen sein ganzes Schatzhaus, das Silber und das Gold und die Spezereien und das beste Öl und das Zeughaus und alles, was in seinen Schatzhäusern vorhanden war. Es war nichts in seinem Hause und in seiner ganzen Herrschaft, das Hiskia ihnen nicht zeigte. 14 Da kam der Prophet Jesaja zum König Hiskia und sprach zu ihm: Was haben diese Leute gesagt? Und woher sind sie zu dir gekommen? Hiskia sprach: Sie sind aus fernem Lande zu mir gekommen, von Babel. 15 Er sprach: Was haben sie in deinem Hause gesehen? Hiskia sprach: Sie haben alles gesehen, was in meinem Hause ist, und es ist nichts in meinen Schatzhäusern, was ich ihnen nicht gezeigt habe. 16 Da sprach Jesaja zu Hiskia: 17 Höre das Wort des HERRN! Siehe, es kommt die Zeit, daß alles, was in deinem Hause ist und was deine Väter bis auf diesen Tag gesammelt haben, gen Babel hinweggetragen werden wird; es wird nichts übriggelassen werden, spricht der HERR! (2. Könige 24.13-14) 18 Auch von deinen Söhnen, die von dir abstammen werden, die du zeugen wirst, wird man nehmen, daß sie Kämmerer seien im Palast des Königs zu Babel! (Daniel 1.3-4) 19 Hiskia aber sprach zu Jesaja: Das Wort des HERRN, welches du geredet hast, ist gut. Und er sprach: Es wird ja doch Friede und Sicherheit sein zu meinen Lebzeiten! (1. Samuel 3.18) 20 Was aber mehr von Hiskia zu sagen ist, und alle seine Macht, und wie er den Teich und die Wasserleitung gemacht, womit er Wasser in die Stadt geleitet hat, ist das nicht beschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 21 Und Hiskia legte sich zu seinen Vätern; und sein Sohn Manasse ward König an seiner Statt.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)