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2. Könige - Kapitel 20

Hiskias Krankheit und Genesung

1 Zu der Zeit ward Hiskia todkrank. Und der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz, kam und sprach zu ihm: So spricht der HERR: Bestelle dein Haus; denn du wirst sterben und nicht lebendig bleiben! 2 Er aber wandte sein Angesicht gegen die Wand, betete zum HERRN und sprach: 3 Ach, HERR, gedenke doch, daß ich in Wahrheit und von ganzem Herzen vor dir gewandelt und getan habe, was gut ist in deinen Augen! 4 Und Hiskia weinte sehr. Als aber Jesaja noch nicht zur mittleren Stadt hinausgegangen war, erging das Wort des HERRN an ihn und sprach: 5 Kehre um und sage zu Hiskia, dem Fürsten meines Volks: So spricht der HERR, der Gott deines Vaters David: Ich habe dein Gebet erhört und deine Tränen gesehen. Siehe, ich will dich gesund machen; am dritten Tage wirst du in das Haus des HERRN hinaufgehen; 6 und ich will fünfzehn Jahre zu deinem Leben hinzutun und dich und diese Stadt von der Hand des Königs von Assyrien erretten und diese Stadt beschirmen, um meinetwillen und um meines Knechtes David willen. (2. Könige 19.34) 7 Und Jesaja sprach: Bringt eine getrocknete Feigenmasse her! Und als sie eine solche brachten, legten sie dieselbe auf das Geschwür; und er ward gesund. 8 Hiskia aber sprach zu Jesaja: Welches ist das Zeichen, daß mich der HERR gesund machen wird und daß ich am dritten Tage in das Haus des HERRN hinaufgehen werde? 9 Jesaja sprach: Dies sei dir das Zeichen vom HERRN, daß der HERR tun wird, was er gesagt hat: Soll der Schatten zehn Stufen vorwärtsgehen, oder zehn Stufen zurückkehren? 10 Hiskia sprach: Es ist ein Leichtes, daß der Schatten zehn Stufen abwärtsgehe; nicht also, sondern der Schatten soll zehn Stufen zurückgehen! 11 Da rief der Prophet Jesaja den HERRN an; und er ließ an dem Sonnenzeiger des Ahas den Schatten, welcher abwärts gegangen war, um zehn Stufen zurückgehen.

Die Botschafter aus Babel bei Hiskia. Jesaja kündigt die Wegführung an

12 Zu der Zeit sandte Berodach-Baladan, der Sohn Baladans, König zu Babel, Briefe und Geschenke zu Hiskia; denn er hatte gehört, daß Hiskia krank gewesen. 13 Hiskia aber schenkte ihnen Gehör und zeigte ihnen sein ganzes Schatzhaus, das Silber und das Gold und die Spezereien und das beste Öl und das Zeughaus und alles, was in seinen Schatzhäusern vorhanden war. Es war nichts in seinem Hause und in seiner ganzen Herrschaft, das Hiskia ihnen nicht zeigte. 14 Da kam der Prophet Jesaja zum König Hiskia und sprach zu ihm: Was haben diese Leute gesagt? Und woher sind sie zu dir gekommen? Hiskia sprach: Sie sind aus fernem Lande zu mir gekommen, von Babel. 15 Er sprach: Was haben sie in deinem Hause gesehen? Hiskia sprach: Sie haben alles gesehen, was in meinem Hause ist, und es ist nichts in meinen Schatzhäusern, was ich ihnen nicht gezeigt habe. 16 Da sprach Jesaja zu Hiskia: 17 Höre das Wort des HERRN! Siehe, es kommt die Zeit, daß alles, was in deinem Hause ist und was deine Väter bis auf diesen Tag gesammelt haben, gen Babel hinweggetragen werden wird; es wird nichts übriggelassen werden, spricht der HERR! (2. Könige 24.13-14) 18 Auch von deinen Söhnen, die von dir abstammen werden, die du zeugen wirst, wird man nehmen, daß sie Kämmerer seien im Palast des Königs zu Babel! (Daniel 1.3-4) 19 Hiskia aber sprach zu Jesaja: Das Wort des HERRN, welches du geredet hast, ist gut. Und er sprach: Es wird ja doch Friede und Sicherheit sein zu meinen Lebzeiten! (1. Samuel 3.18) 20 Was aber mehr von Hiskia zu sagen ist, und alle seine Macht, und wie er den Teich und die Wasserleitung gemacht, womit er Wasser in die Stadt geleitet hat, ist das nicht beschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 21 Und Hiskia legte sich zu seinen Vätern; und sein Sohn Manasse ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)