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2. Könige - Kapitel 18

König Hiskia von Juda

1 Im dritten Jahre Hoseas, des Sohnes Elas, des Königs von Israel, ward Hiskia König, der Sohn des Ahas, des Königs von Juda. (2. Könige 16.20) 2 Mit fünfundzwanzig Jahren ward er König und regierte neunundzwanzig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Abia, eine Tochter Sacharias. (2. Chronik 29.1-2) 3 Und er tat, was dem HERRN wohlgefiel, ganz wie sein Vater David getan hatte. (2. Könige 20.3) 4 Er tat die Höhen ab und zerbrach die Säulen und hieb die Ascheren um und zerstieß die eherne Schlange, welche Mose gemacht hatte; denn bis zu dieser Zeit hatten die Kinder Israel ihr geräuchert, und man hieß sie Nechuschtan. (4. Mose 21.8-9) (2. Könige 15.35) (2. Chronik 31.1) 5 Er vertraute dem HERRN, dem Gott Israels, so daß unter allen Königen von Juda keiner seinesgleichen war, weder nach ihm noch vor ihm. (2. Könige 23.25) 6 Er hing dem HERRN an, wich nicht von ihm ab und beobachtete die Gebote, welche der HERR dem Mose geboten hatte. 7 Und der HERR war mit ihm; und wo er hinzog, handelte er weislich. Er fiel auch ab von dem assyrischen König und diente ihm nicht. 8 Und er schlug die Philister bis hin nach Gaza und dessen Gebiet, vom Wachtturm bis an die festen Städte. 9 Es geschah aber im vierten Jahr des Königs Hiskia (das war das siebente Jahr Hoseas, des Sohnes Elas, des Königs von Israel), da zog Salmanassar, der König von Assyrien, wider Samaria herauf und belagerte es. (2. Könige 17.3-6) 10 Und sie eroberten es nach drei Jahren; im sechsten Jahre Hiskias (das ist das neunte Jahr Hoseas, des Königs von Israel) ward Samaria genommen. 11 Und der König von Assyrien führte Israel nach Assyrien hinweg und siedelte sie in Chalach und Chabor, am Flusse Gosan, und in den Städten der Meder an, 12 weil sie der Stimme des HERRN, ihres Gottes, nicht gehorcht und seinen Bund gebrochen hatten, alles, was Mose, der Knecht des HERRN, geboten; sie hatten nicht darauf gehört und es nicht getan.

Sanheribs Feldzug gegen Juda

13 Aber im vierzehnten Jahre des Königs Hiskia zog Sanherib, der König von Assyrien, herauf wider alle festen Städte Judas und nahm sie ein. 14 Da sandte Hiskia, der König von Juda, Boten zum König von Assyrien nach Lachis und ließ ihm sagen: Ich habe mich versündigt! Ziehe ab von mir; was du mir auferlegst, will ich tragen! Da legte der König von Assyrien Hiskia, dem König von Juda, dreihundert Talente Silber und dreißig Talente Gold auf. (2. Könige 18.7) 15 Und Hiskia gab ihm alles Silber, das sich im Hause des HERRN und in den Schätzen des königlichen Hauses vorfand. (2. Könige 16.8) 16 Zu jener Zeit ließ Hiskia, der König von Juda, das Gold abschneiden von den Türen am Tempel des HERRN und von den Pfosten, die er selbst hatte überziehen lassen, und gab es dem König von Assyrien.

Sanherib bedroht Jerusalem und verhöhnt den HERRN

17 Und der König von Assyrien sandte den Tartan und den Rabsaris und den Rabschake mit großer Macht von Lachis aus zum König Hiskia gen Jerusalem. Und sie zogen herauf, und als sie vor Jerusalem anlangten, hielten sie an der Wasserleitung des obern Teiches, die an der Straße des Walkerfeldes liegt; und sie riefen den König. 18 Da gingen zu ihnen hinaus Eljakim, der Sohn Hilkias, der über das Haus gesetzt war, und Sebna, der Schreiber, und Joah, der Sohn Asaphs, der Kanzler. 19 Und Rabschake sprach zu ihnen: Saget doch dem Hiskia: So spricht der große König, der König von Assyrien: Was ist das für ein Trost, darauf du dich vertröstest? 20 Wenn du sagst: «Es ist Rat und Macht zum Krieg vorhanden», so ist das leeres Geschwätz! Auf wen vertraust du denn, daß du von mir abtrünnig geworden bist? 21 Siehe, du vertraust jetzt auf jenen zerbrochenen Rohrstab, auf Ägypten, welcher jedem, der sich darauf lehnt, in die Hand fährt und sie durchbohrt! Also ist der Pharao, der König von Ägypten, allen denen, die auf ihn vertrauen! 22 Wenn ihr mir aber sagen wolltet: Wir vertrauen auf den HERRN, unsern Gott! ist das nicht der, dessen Höhen und Altäre Hiskia abgetan hat, während er zu Juda und zu Jerusalem sprach: Vor diesem Altar sollt ihr anbeten zu Jerusalem? (2. Mose 20.24) (5. Mose 12.14) 23 Wette doch jetzt einmal mit meinem Herrn, dem König von Assyrien: ich will dir zweitausend Pferde geben, wenn du die Reiter dazu stellen kannst! 24 Wie wolltest du auch nur einem der geringsten Fürsten von meines Herrn Knechten begegnen? Doch du vertraust ja auf Ägypten, wegen der Wagen und Reiter! 25 Bin ich nun aber etwa ohne den HERRN gegen diesen Ort heraufgezogen, ihn zu verderben? Der HERR hat zu mir gesagt: Ziehe wider dieses Land hinauf und verderbe es! 26 Da sprachen Eljakim, der Sohn Hilkias, und Sebna und Joah zu Rabschake: Rede doch mit deinen Knechten aramäisch; denn wir verstehen es, und rede nicht judäisch mit uns vor den Ohren des Volkes, das auf der Mauer ist! 27 Rabschake aber sprach zu ihnen: Hat mich denn mein Herr zu deinem Herrn oder zu dir gesandt, solche Worte zu reden, und nicht vielmehr zu den Männern, die auf der Mauer sitzen, um mit euch ihren Kot zu essen und ihren Harn zu trinken? 28 Und Rabschake trat vor und rief mit lauter Stimme auf judäisch, redete und sprach: Hört das Wort des großen Königs, des Königs von Assyrien! 29 So spricht der König: Laßt euch von Hiskia nicht verführen; denn er kann euch nicht aus meiner Hand erretten! 30 Laßt euch auch von Hiskia nicht auf den HERRN vertrösten, wenn er sagt: Der HERR wird uns gewiß erretten, und diese Stadt wird nicht in die Hand des Königs von Assyrien gegeben werden! 31 Höret nicht auf Hiskia; denn also spricht der König von Assyrien: Macht Frieden mit mir und kommt zu mir heraus; so soll ein jeder von seinem Weinstock und von seinem Feigenbaum essen und das Wasser seines Brunnens trinken, (1. Könige 5.5) 32 bis daß ich komme und euch in das Land hole, das eurem Lande gleich ist; ein Land von Korn und Most, ein Land von Brot und Weinbergen, ein Land von Ölbäumen und Honig; so werdet ihr am Leben bleiben und nicht sterben. Hört nicht auf Hiskia; denn er verführt euch, wenn er sagt: Der HERR wird uns erretten! 33 Haben auch die Götter der Völker ein jeder sein Land aus der Hand des Königs von Assyrien errettet? (Jesaja 10.10-11) 34 Wo sind die Götter zu Chamat und Arpad? Wo sind die Götter zu Sepharwaim, Hena und Iwa? Haben sie etwa Samaria von meiner Hand errettet? 35 Wo ist einer unter allen Göttern der Länder, der sein Land aus meiner Hand errettet hätte, daß der HERR Jerusalem aus meiner Hand erretten sollte! 36 Das Volk aber schwieg still und antwortete ihm nichts; denn der König hatte geboten und gesagt: Antwortet ihm nichts! 37 Da kamen Eljakim, der Sohn Hilkias, der über das Haus gesetzt war, und Sebna, der Schreiber, und Joah, der Sohn Asaphs, der Kanzler, zu Hiskia, mit zerrissenen Kleidern und meldeten ihm die Worte Rabschakes.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.