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2. Könige - Kapitel 17

Hosea, der letzte König von Israel

1 Im zwölften Jahre Ahas, des Königs von Juda, ward Hosea, der Sohn Elas, König über Israel zu Samaria, und regierte neun Jahre lang; (2. Könige 15.30) 2 und er tat, was dem HERRN übel gefiel, doch nicht wie die Könige von Israel, die vor ihm gewesen. 3 Wider denselben zog Salmanassar, der König von Assyrien, herauf; und Hosea ward ihm untertan und zahlte ihm Tribut. (2. Könige 18.9-12) 4 Als aber der König von Assyrien erfuhr, daß Hosea eine Verschwörung gemacht und Boten zu So, dem König von Ägypten, gesandt und dem König von Assyrien nicht wie alle Jahre Tribut gezahlt hatte, verhaftete er ihn und legte ihn gebunden ins Gefängnis. (Hosea 12.2) 5 Und der König von Assyrien durchzog das ganze Land und kam vor Samaria und belagerte es drei Jahre lang. 6 Im neunten Jahre Hoseas eroberte der König von Assyrien Samaria und führte Israel gefangen nach Assyrien und siedelte sie in Chalach und Chabor, am Flusse Gosan, und in den Städten der Meder an.

Israel wird wegen seiner Sünde weggeführt

7 Solches geschah darum, weil die Kinder Israel gesündigt hatten wider den HERRN, ihren Gott, der sie aus Ägyptenland, aus der Hand des Pharao, des Königs von Ägypten, geführt hatte, und weil sie andere Götter fürchteten 8 und nach den Satzungen der Heiden wandelten, welche der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte, und nach den Satzungen der Könige von Israel, welche diese gemacht hatten. (2. Könige 16.3) 9 So hatten die Kinder Israel wider den HERRN, ihren Gott, heimlich Dinge getrieben, die nicht recht waren: sie bauten sich Höhen an allen ihren Wohnorten, von den Wachttürmen bis zu den festen Städten, 10 errichteten sich Säulen und Ascheren auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen, (1. Könige 14.23) (2. Könige 16.4) 11 räucherten auf allen Höhen wie die Heiden, welche der HERR vor ihnen vertrieben hatte, und trieben böse Dinge und erzürnten damit den HERRN, (2. Könige 17.8) 12 und sie dienten den Götzen, wovon der HERR ihnen gesagt hatte: Ihr sollt solches nicht tun! (2. Mose 20.2-3) (2. Mose 23.13) 13 Ja, wenn der HERR gegen Israel und Juda durch alle Propheten und alle Seher zeugte, indem er ihnen sagen ließ: Wendet euch ab von euren bösen Wegen und haltet meine Gebote und meine Satzungen nach all dem Gesetz, das ich euren Vätern geboten habe und das ich durch meine Knechte, die Propheten, zu euch gesandt habe, 14 so gehorchten sie nicht, sondern machten ihren Nacken hart, gleich dem Nacken ihrer Väter, die nicht an den HERRN, ihren Gott, geglaubt hatten. 15 Dazu verachteten sie seine Satzungen und seinen Bund, den er mit ihren Vätern geschlossen, und seine Zeugnisse, die er wider sie abgelegt hatte; und wandelten der Eitelkeit nach und wurden eitel; und folgten den Heiden nach, die um sie her wohnten, betreffs derer der HERR ihnen geboten hatte, sie sollten nicht tun wie diese. (2. Mose 23.24) 16 Aber sie verließen alle Gebote des HERRN, ihres Gottes, und machten sich zwei gegossene Kälber und machten Ascheren und beteten das ganze Heer des Himmels an und dienten dem Baal; (1. Könige 12.28) (1. Könige 16.33) 17 und ließen ihre Söhne und ihre Töchter durchs Feuer gehen und gaben sich ab mit Wahrsagen und Zeichendeuterei und verkauften sich, zu tun, was böse war in den Augen des HERRN, um ihn zu erzürnen. (2. Könige 16.3) 18 Da ward der HERR zornig über Israel und tat sie von seinem Angesicht weg, so daß nur der Stamm Juda übrigblieb. 19 Aber auch Juda beobachtete die Gebote des HERRN, seines Gottes, nicht, sondern wandelte nach den Gebräuchen Israels, die sie getan hatten. 20 Darum verwarf der HERR den ganzen Samen Israels und demütigte sie und gab sie in die Hände der Räuber, bis er sie von seinem Angesicht verstieß. 21 Denn Israel hatte sich vom Hause Davids losgerissen und hatte Jerobeam, den Sohn Nebats, zum König gemacht; und Jerobeam wandte Israel ab von der Nachfolge des HERRN und verführte es zu schwerer Sünde; (1. Könige 12.20) 22 und die Kinder Israel wandelten in allen Sünden Jerobeams, die er getan hatte, und ließen nicht davon, 23 bis der HERR Israel von seinem Angesicht verwarf, wie er durch alle seine Knechte, die Propheten, gesagt hatte. Also ward Israel aus seinem Lande nach Assyrien weggeführt, bis auf diesen Tag. (5. Mose 28.63-64)

Heidenvölker werden in Samaria angesiedelt

24 Aber der König von Assyrien ließ Leute von Babel, Kuta, Awa, Chamat und Sepharwaim kommen und siedelte sie an Stelle der Kinder Israel in den Städten Samarias an. Und sie nahmen Samaria ein und wohnten in dessen Städten. 25 Als sie aber anfingen daselbst zu wohnen und den HERRN nicht fürchteten, sandte der HERR Löwen unter sie; die richteten Verheerung unter ihnen an. 26 Darum ließen sie dem König von Assyrien sagen: Die Völker, welche du hergebracht und in den Städten Samarias angesiedelt hast, kennen das Recht des Landesgottes nicht, darum hat er Löwen unter sie gesandt; und siehe, diese töten sie, weil sie das Recht des Landesgottes nicht kennen! 27 Da befahl der König von Assyrien und sprach: Bringet einen der Priester dahin, die ihr von dort weggeführt habt; der soll hinziehen und daselbst wohnen; und er soll sie das Recht des Landesgottes lehren! 28 Da kam einer von den Priestern, die sie von Samaria weggeführt hatten, und ließ sich zu Bethel nieder und lehrte sie, wie sie den HERRN fürchten sollten. 29 Aber ein jedes Volk machte seine eigenen Götter und tat sie in die Höhenhäuser, welche die Samariter gemacht hatten. 30 Die Leute von Babel machten Sukkot-Benot, und die Leute von Kut machten Nergal, und die Leute von Charmat machten Aschima; 31 und die von Awa machten Nibchas und Tartak; aber die von Sepharwaim verbrannten ihre Söhne mit Feuer dem Adrammelech und dem Anammelech, den Göttern von Sepharwaim. (2. Könige 17.17) 32 Doch verehrten sie auch den HERRN und bestellten sich Höhenpriester aus dem gesamten Volk, die für sie in den Höhenhäusern opferten. 33 Also verehrten sie den HERRN und dienten auch ihren Göttern nach der Gewohnheit eines jeden Volkes, von welchem sie hergebracht waren. 34 Und bis auf diesen Tag tun sie nach der früheren Weise; sie fürchten den HERRN nicht; sie tun auch nicht nach ihren Satzungen und Ordnungen, noch nach dem Gesetz und Gebot, welches der HERR den Kindern Jakobs geboten hat, dem er den Namen Israel gab. 35 Und doch hat der HERR mit ihnen einen Bund gemacht und ihnen geboten und gesagt: Fürchtet keine anderen Götter, betet sie nicht an, dienet ihnen nicht und opfert ihnen nicht, (2. Mose 23.24) 36 sondern den HERRN, der euch mit großer Kraft und ausgestrecktem Arm aus Ägyptenland geführt hat, den sollt ihr fürchten, ihn betet an, ihm sollt ihr opfern! 37 Die Satzungen, Rechte, Gesetze und Gebote, die er euch vorgeschrieben hat, sollt ihr beobachten, daß ihr darnach tuet immerdar; und fürchtet nicht andere Götter! 38 Und den Bund, den ich mit euch geschlossen habe, vergesset nicht und fürchtet nicht andere Götter, 39 sondern fürchtet den HERRN, euren Gott, der wird euch von der Hand aller eurer Feinde erretten! (5. Mose 6.12) 40 Aber sie gehorchten nicht, sondern tun nach ihrer früheren Weise. 41 So kam es, daß diese Völker den HERRN verehrten und zugleich ihren Götzen dienten; auch ihre Kinder und ihre Kindeskinder tun so, wie ihre Väter getan haben, bis auf diesen Tag.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.