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2. Könige - Kapitel 16

König Ahas von Juda

1 Im siebzehnten Jahre Pekachs, des Sohnes Remaljas, ward Ahas König, der Sohn Jotams, des Königs in Juda. (2. Könige 15.38) 2 Zwanzig Jahre alt war Ahas, als er König ward, und regierte sechzehn Jahre lang zu Jerusalem und tat nicht, was dem HERRN, seinem Gott, wohlgefiel, wie sein Vater David. 3 Denn er wandelte auf dem Wege der Könige von Israel; dazu ließ er seinen Sohn durchs Feuer gehen nach den Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. (3. Mose 18.21) (2. Könige 21.6) 4 Und er opferte und räucherte auf den Höhen und auf den Hügeln und unter allen grünen Bäumen. 5 Da zogen Rezin, der König von Syrien, und Pekach, der Sohn Remaljas, der König von Israel, zum Kampfe herauf wider Jerusalem und belagerten Ahas, konnten die Stadt aber nicht erstürmen. (Jesaja 7.1) 6 Zu jener Zeit brachte Rezin, der König von Syrien, Elat wieder an Edom; denn er vertrieb die Juden aus Elat; und Syrer kamen gen Elat und wohnten darin bis auf diesen Tag. (2. Könige 14.22) 7 Ahas aber sandte Boten zu Tiglat-Pileser, dem König von Assyrien, und ließ ihm sagen: Ich bin dein Knecht und dein Sohn; komm herauf und errette mich aus der Hand des Königs von Syrien und aus der Hand des Königs von Israel, die sich wider mich aufgemacht haben! (2. Könige 15.29) 8 Und Ahas nahm das Silber und das Gold, das sich im Hause des HERRN und in den Schätzen des königlichen Hauses vorfand, und sandte es dem König von Assyrien zum Geschenk. (1. Könige 15.18) 9 Und der König von Assyrien willfahrte ihm. Und der König von Assyrien zog herauf gen Damaskus und nahm es ein und führte die Leute gefangen nach Kir und tötete Rezin. 10 Da zog der König Ahas Tiglat-Pileser, dem König von Assyrien, entgegen nach Damaskus. Und als er den Altar sah, der zu Damaskus war, sandte der König Ahas das Modell des Altars und eine genaue Abbildung, wie er gemacht war, dem Priester Urija. 11 Und der Priester Urija baute den Altar genau so, wie der König Ahas von Damaskus aus befohlen hatte; so verfertigte ihn der Priester Urija, ehe der König Ahas von Damaskus kam. 12 Und als der König von Damaskus kam und den Altar sah, trat er zum Altar und opferte darauf 13 und zündete darauf sein Brandopfer und sein Speisopfer an und goß sein Trankopfer darauf und ließ das Blut der Dankopfer, die er darbrachte, auf den Altar sprengen. 14 Aber den ehernen Altar, der vor dem HERRN stand, rückte er von der Vorderseite des Hauses weg aus dem Zwischenraum zwischen dem neuen Altar und dem Hause des HERRN und stellte ihn nördlich vom Altar auf. 15 Und der König Ahas gebot dem Priester Urija und sprach: Auf dem großen Altar sollst du das Brandopfer anzünden am Morgen und das Speisopfer am Abend und das Brandopfer des Königs und sein Speisopfer, auch das Brandopfer aller Leute im Lande samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern; und alles Blut des Brandopfers und alles andere Opferblut sollst du daraufsprengen; wegen des ehernen Altars aber will ich mich noch bedenken. 16 Und der Priester Urija machte alles genau, wie ihm der König Ahas befahl. 17 Der König Ahas ließ auch die Seitenfelder an den Ständern herausbrechen und den Kessel oben hinwegtun; und das Meer nahm er von den ehernen Rindern, die darunter waren, herab und setzte es auf ein steinernes Pflaster. (1. Könige 7.23) 18 Auch die Sabbathalle, die man am Hause gebaut hatte, und den äußern Eingang des Königs verlegte er am Hause des HERRN wegen des Königs von Assyrien. 19 Was aber mehr von Ahas zu sagen ist, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 20 Und Ahas legte sich zu seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt Davids. Und Hiskia, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 18.1)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)