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2. Könige - Kapitel 15

König Asarja (oder Ussija) von Juda

1 Im siebenundzwanzigsten Jahre Jerobeams, des Königs von Israel, ward Asaria König, der Sohn Amazias, des Königs in Juda. (2. Könige 14.21) 2 Mit sechzehn Jahren ward er König und regierte zweiundfünfzig Jahre lang zu Jerusalem. 3 Und er tat, was dem HERRN wohlgefiel, ganz wie sein Vater Amazia getan hatte; 4 nur daß die Höhen nicht wegkamen; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. (2. Könige 14.3-4) 5 Der HERR aber plagte den König, so daß er aussätzig ward bis an den Tag seines Todes, und er wohnte in einem abgesonderten Hause. Jotam aber, der Sohn des Königs, regierte den Palast und richtete das Volk des Landes. (3. Mose 13.46) 6 Was aber mehr von Asaria zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 7 Und Asaria legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn bei seinen Vätern in der Stadt Davids, und Jotam, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.32)

König Sacharja von Israel

8 Im achtunddreißigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Sacharia, der Sohn Jerobeams, König über Israel zu Samaria, und regierte sechs Monate lang. (2. Könige 14.29) 9 Der tat, was dem HERRN übel gefiel, wie seine Väter getan hatten; er ließ nicht ab von den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte. (1. Könige 12.26) 10 Und Sallum, der Sohn des Jabes, machte eine Verschwörung wider ihn und schlug ihn vor dem Volk und tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.14) (Amos 7.9) 11 Was aber mehr von Sacharia zu sagen ist, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige von Israel. 12 So erfüllte sich das Wort, das der HERR zu Jehu gesagt hatte, als er sprach: Es sollen Nachkommen von dir bis in das vierte Glied auf dem Throne Israels sitzen! Es geschah also. (2. Könige 10.30)

Die Könige Schallum, Menachem, Pekachja und Pekach von Israel

13 Sallum aber, der Sohn des Jabes, ward König im neununddreißigsten Jahre Ussijas, des Königs von Juda, und regierte einen Monat lang zu Samaria. 14 Da zog Menachem, der Sohn Gadis, von Tirza herauf und kam nach Samaria und schlug Sallum, den Sohn des Jabes, zu Samaria und tötete ihn; und er ward König an seiner Statt. (1. Könige 16.17) 15 Was aber mehr von Sallum zu sagen ist und von seiner Verschwörung, die er gemacht hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige von Israel. 16 Dazumal schlug Menachem die Stadt Tiphsach und alle, die darin waren, und ihr Gebiet von Tirza an; weil sie ihn nicht einlassen wollten, darum schlug er sie und ließ alle aufschneiden, die guter Hoffnung waren. 17 Im neununddreißigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Menachem, der Sohn Gadis, König über Israel zu Samaria, und regierte zehn Jahre lang. 18 Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN; er ließ sein Leben lang nicht von den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte. (2. Könige 15.9) 19 Und Phul, der König von Assyrien, kam in das Land. Und Menachem gab Phul tausend Talente Silber, damit er zu ihm halte und ihm das Königreich bestätige. 20 Und Menachem erhob das Geld von Israel, von allen begüterten Leuten, fünfzig Schekel Silber von jedem Mann, um es dem König von Assyrien zu geben. Also zog der König von Assyrien wieder heim und blieb nicht dort im Lande. (2. Könige 23.35) 21 Was aber mehr von Menachem zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel? 22 Und Menachem legte sich zu seinen Vätern. Und Pekachja, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 23 Im fünfzigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Pekachja, der Sohn Menachems, König über Israel zu Samaria, und regierte zwei Jahre lang. 24 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel; er ließ nicht ab von den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte. (2. Könige 15.9) 25 Pekach aber, der Sohn Remaljas, sein Hauptmann, machte eine Verschwörung wider ihn und erschlug ihn zu Samaria, in der Burg des königlichen Hauses, ebenso Argob und Arje. Mit ihm aber waren fünfzig Mann von den Söhnen der Gileaditer. Und er tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.30) 26 Was aber mehr von Pekachja zu sagen ist, und alles, was er getan hat, siehe, das ist aufgezeichnet in der Chronik der Könige von Israel. 27 Im zweiundfünfzigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Pekach, der Sohn Remaljas, König über Israel zu Samaria, und regierte zwanzig Jahre lang. 28 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel. Er ließ nicht ab von den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte. (2. Könige 15.9) 29 Zu den Zeiten Pekachs, des Königs von Israel, kam Tiglat-Pileser, der König von Assyrien, und nahm Ijon, Abel-Beth-Maacha, Janoach, Kedesch, Hazor, Gilead, Galiläa und das ganze Land Naphtali ein und führte die Bewohner gefangen nach Assyrien. (1. Chronik 5.26) 30 Und Hosea, der Sohn Elas, machte eine Verschwörung wider Pekach, den Sohn Remaljas, schlug ihn tot und ward König an seiner Statt im zwanzigsten Jahre Jotams, des Sohnes Ussijas. (2. Könige 15.25) (2. Könige 17.1) 31 Was aber mehr von Pekach zu sagen ist, und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige von Israel.

König Jotam von Juda

32 Im zweiten Jahre Pekachs, des Sohnes Remaljas, des Königs von Israel, ward Jotam König, der Sohn Ussijas, des Königs von Juda. (2. Könige 15.5) (2. Könige 15.7) (2. Chronik 27.1) 33 Fünfundzwanzig Jahre alt war er, als er König ward, und regierte sechzehn Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jerusa, eine Tochter Zadoks. 34 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN; ganz wie sein Vater Ussija getan hatte, so tat auch er. (2. Könige 15.3-4) 35 Nur daß die Höhen nicht wegkamen; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. Er baute das obere Tor am Hause des HERRN. 36 Was aber mehr von Jotam zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 37 Zu derselben Zeit fing der HERR an, Rezin, den König von Syrien, und Pekach, den Sohn Remaljas, wider Juda zu senden. (2. Könige 16.5) 38 Und Jotam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt seines Vaters David. Und Ahas, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.