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2. Könige - Kapitel 15

König Asarja (oder Ussija) von Juda

1 Im siebenundzwanzigsten Jahre Jerobeams, des Königs von Israel, ward Asaria König, der Sohn Amazias, des Königs in Juda. (2. Könige 14.21) 2 Mit sechzehn Jahren ward er König und regierte zweiundfünfzig Jahre lang zu Jerusalem. 3 Und er tat, was dem HERRN wohlgefiel, ganz wie sein Vater Amazia getan hatte; 4 nur daß die Höhen nicht wegkamen; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. (2. Könige 14.3-4) 5 Der HERR aber plagte den König, so daß er aussätzig ward bis an den Tag seines Todes, und er wohnte in einem abgesonderten Hause. Jotam aber, der Sohn des Königs, regierte den Palast und richtete das Volk des Landes. (3. Mose 13.46) 6 Was aber mehr von Asaria zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 7 Und Asaria legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn bei seinen Vätern in der Stadt Davids, und Jotam, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.32)

König Sacharja von Israel

8 Im achtunddreißigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Sacharia, der Sohn Jerobeams, König über Israel zu Samaria, und regierte sechs Monate lang. (2. Könige 14.29) 9 Der tat, was dem HERRN übel gefiel, wie seine Väter getan hatten; er ließ nicht ab von den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte. (1. Könige 12.26) 10 Und Sallum, der Sohn des Jabes, machte eine Verschwörung wider ihn und schlug ihn vor dem Volk und tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.14) (Amos 7.9) 11 Was aber mehr von Sacharia zu sagen ist, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige von Israel. 12 So erfüllte sich das Wort, das der HERR zu Jehu gesagt hatte, als er sprach: Es sollen Nachkommen von dir bis in das vierte Glied auf dem Throne Israels sitzen! Es geschah also. (2. Könige 10.30)

Die Könige Schallum, Menachem, Pekachja und Pekach von Israel

13 Sallum aber, der Sohn des Jabes, ward König im neununddreißigsten Jahre Ussijas, des Königs von Juda, und regierte einen Monat lang zu Samaria. 14 Da zog Menachem, der Sohn Gadis, von Tirza herauf und kam nach Samaria und schlug Sallum, den Sohn des Jabes, zu Samaria und tötete ihn; und er ward König an seiner Statt. (1. Könige 16.17) 15 Was aber mehr von Sallum zu sagen ist und von seiner Verschwörung, die er gemacht hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige von Israel. 16 Dazumal schlug Menachem die Stadt Tiphsach und alle, die darin waren, und ihr Gebiet von Tirza an; weil sie ihn nicht einlassen wollten, darum schlug er sie und ließ alle aufschneiden, die guter Hoffnung waren. 17 Im neununddreißigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Menachem, der Sohn Gadis, König über Israel zu Samaria, und regierte zehn Jahre lang. 18 Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN; er ließ sein Leben lang nicht von den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte. (2. Könige 15.9) 19 Und Phul, der König von Assyrien, kam in das Land. Und Menachem gab Phul tausend Talente Silber, damit er zu ihm halte und ihm das Königreich bestätige. 20 Und Menachem erhob das Geld von Israel, von allen begüterten Leuten, fünfzig Schekel Silber von jedem Mann, um es dem König von Assyrien zu geben. Also zog der König von Assyrien wieder heim und blieb nicht dort im Lande. (2. Könige 23.35) 21 Was aber mehr von Menachem zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel? 22 Und Menachem legte sich zu seinen Vätern. Und Pekachja, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 23 Im fünfzigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Pekachja, der Sohn Menachems, König über Israel zu Samaria, und regierte zwei Jahre lang. 24 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel; er ließ nicht ab von den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte. (2. Könige 15.9) 25 Pekach aber, der Sohn Remaljas, sein Hauptmann, machte eine Verschwörung wider ihn und erschlug ihn zu Samaria, in der Burg des königlichen Hauses, ebenso Argob und Arje. Mit ihm aber waren fünfzig Mann von den Söhnen der Gileaditer. Und er tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.30) 26 Was aber mehr von Pekachja zu sagen ist, und alles, was er getan hat, siehe, das ist aufgezeichnet in der Chronik der Könige von Israel. 27 Im zweiundfünfzigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Pekach, der Sohn Remaljas, König über Israel zu Samaria, und regierte zwanzig Jahre lang. 28 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel. Er ließ nicht ab von den Sünden, zu denen Jerobeam, der Sohn Nebats, Israel verführt hatte. (2. Könige 15.9) 29 Zu den Zeiten Pekachs, des Königs von Israel, kam Tiglat-Pileser, der König von Assyrien, und nahm Ijon, Abel-Beth-Maacha, Janoach, Kedesch, Hazor, Gilead, Galiläa und das ganze Land Naphtali ein und führte die Bewohner gefangen nach Assyrien. (1. Chronik 5.26) 30 Und Hosea, der Sohn Elas, machte eine Verschwörung wider Pekach, den Sohn Remaljas, schlug ihn tot und ward König an seiner Statt im zwanzigsten Jahre Jotams, des Sohnes Ussijas. (2. Könige 15.25) (2. Könige 17.1) 31 Was aber mehr von Pekach zu sagen ist, und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige von Israel.

König Jotam von Juda

32 Im zweiten Jahre Pekachs, des Sohnes Remaljas, des Königs von Israel, ward Jotam König, der Sohn Ussijas, des Königs von Juda. (2. Könige 15.5) (2. Könige 15.7) (2. Chronik 27.1) 33 Fünfundzwanzig Jahre alt war er, als er König ward, und regierte sechzehn Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jerusa, eine Tochter Zadoks. 34 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN; ganz wie sein Vater Ussija getan hatte, so tat auch er. (2. Könige 15.3-4) 35 Nur daß die Höhen nicht wegkamen; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. Er baute das obere Tor am Hause des HERRN. 36 Was aber mehr von Jotam zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 37 Zu derselben Zeit fing der HERR an, Rezin, den König von Syrien, und Pekach, den Sohn Remaljas, wider Juda zu senden. (2. Könige 16.5) 38 Und Jotam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt seines Vaters David. Und Ahas, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.