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2. Könige - Kapitel 12

König Joas von Juda und die Ausbesserung des Tempels

1 Im siebenten Jahre Jehus ward Joas König und regierte vierzig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibia, von Beerseba. 2 Und Joas tat, was recht war in den Augen des HERRN, solange ihn der Priester Jojada unterwies. 3 Doch kamen die Höhen nicht weg; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. 4 Und Joas sprach zu den Priestern: Alles geheiligte Geld, welches in das Haus des HERRN gebracht wird, das Geld, welches gelegentlich eingeht, wie das, was jeder nach seiner Schatzung gibt, auch alles Geld, das jemand freiwillig ins Haus des HERRN bringt, (1. Könige 22.44) (2. Könige 14.4) 5 das sollen die Priester zu sich nehmen, ein jeder von seinem Bekannten; davon sollen sie ausbessern, was am Hause baufällig ist; alles, was baufällig erfunden wird, sollen sie ausbessern. 6 Als aber die Priester im dreiundzwanzigsten Jahre des Königs Joas nicht ausgebessert hatten, was am Hause baufällig war, 7 berief der König den Priester Jojada und die übrigen Priester und sprach zu ihnen: Warum bessert ihr nicht aus, was am Hause baufällig ist? So sollt ihr nun das Geld nicht mehr nehmen von euren Bekannten, sondern sollt es für die Ausbesserung des Hauses geben! 8 Und die Priester waren damit einverstanden, von dem Volk kein Geld mehr zu nehmen und auch für die Ausbesserung des Hauses nicht mehr zu sorgen. 9 Da nahm Jojada, der Priester, eine Lade und bohrte ein Loch in deren Deckel und stellte sie zur rechten Hand neben den Altar, da man in das Haus des HERRN geht. Und die Priester, welche die Schwelle hüteten, taten alles Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ward, dahinein. 10 Wenn sie dann sahen, daß viel Geld in der Lade war, kamen des Königs Schreiber und der Hohepriester herauf und banden das Geld zusammen und zählten, was im Hause des HERRN gefunden ward. 11 Und man gab das abgewogene Geld denen, die die Arbeit verrichteten, die über das Haus des HERRN bestellt waren; die zahlten es an die Zimmerleute und Bauleute, welche am Hause des HERRN arbeiteten, 12 an die Maurer und Steinmetzen, und um Holz und behauene Steine zu kaufen, damit auszubessern, was am Hause des HERRN baufällig war, und für alle übrigen Ausgaben zur Ausbesserung des Hauses. 13 Doch ließ man für das Haus des HERRN keine silbernen Schalen, Messer, Becken, Trompeten, noch irgend ein goldenes oder silbernes Gerät von dem Gelde machen, welches in das Haus des HERRN gebracht worden war, 14 sondern man gab es den Arbeitern, daß sie damit die Schäden am Hause des HERRN ausbesserten. 15 Sie rechneten auch nicht ab mit den Männern, denen man das Geld einhändigte, um es den Arbeitern zu geben, sondern sie handelten mit Redlichkeit. 16 Das Geld von Schuldopfern aber und das Geld von Sündopfern wurde nicht in das Haus des HERRN gebracht, denn es gehörte den Priestern. (2. Könige 22.7) 17 Zu der Zeit zog Hasael, der König von Syrien, hinauf und stritt wider Gat und eroberte es. Und als Hasael Miene machte, wider Jerusalem hinaufzuziehen, 18 nahm Joas, der König von Juda, alles, was geheiligt war, was seine Väter Josaphat, Joram und Ahasia, die Könige von Juda, geheiligt hatten, und was er selbst geheiligt hatte, dazu alles Gold, das man in den Schätzen im Hause des HERRN vorfand, und sandte es Hasael, dem König von Syrien. Da zog er ab von Jerusalem. (2. Könige 10.32) 19 Was aber mehr von Joas zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? (1. Könige 15.18) 20 Und seine Knechte erhoben sich und machten eine Verschwörung und erschlugen Joas im Hause Millo, da man gegen Silla hinabgeht. 21 Denn Josachar, der Sohn Simeas, und Josabad, der Sohn Somers, seine Knechte, erschlugen ihn, und er starb; und man begrub ihn mit seinen Vätern in der Stadt Davids; und Amazia, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 14.5)

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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)