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2. Könige - Kapitel 12

König Joas von Juda und die Ausbesserung des Tempels

1 Im siebenten Jahre Jehus ward Joas König und regierte vierzig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibia, von Beerseba. 2 Und Joas tat, was recht war in den Augen des HERRN, solange ihn der Priester Jojada unterwies. 3 Doch kamen die Höhen nicht weg; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. 4 Und Joas sprach zu den Priestern: Alles geheiligte Geld, welches in das Haus des HERRN gebracht wird, das Geld, welches gelegentlich eingeht, wie das, was jeder nach seiner Schatzung gibt, auch alles Geld, das jemand freiwillig ins Haus des HERRN bringt, (1. Könige 22.44) (2. Könige 14.4) 5 das sollen die Priester zu sich nehmen, ein jeder von seinem Bekannten; davon sollen sie ausbessern, was am Hause baufällig ist; alles, was baufällig erfunden wird, sollen sie ausbessern. 6 Als aber die Priester im dreiundzwanzigsten Jahre des Königs Joas nicht ausgebessert hatten, was am Hause baufällig war, 7 berief der König den Priester Jojada und die übrigen Priester und sprach zu ihnen: Warum bessert ihr nicht aus, was am Hause baufällig ist? So sollt ihr nun das Geld nicht mehr nehmen von euren Bekannten, sondern sollt es für die Ausbesserung des Hauses geben! 8 Und die Priester waren damit einverstanden, von dem Volk kein Geld mehr zu nehmen und auch für die Ausbesserung des Hauses nicht mehr zu sorgen. 9 Da nahm Jojada, der Priester, eine Lade und bohrte ein Loch in deren Deckel und stellte sie zur rechten Hand neben den Altar, da man in das Haus des HERRN geht. Und die Priester, welche die Schwelle hüteten, taten alles Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ward, dahinein. 10 Wenn sie dann sahen, daß viel Geld in der Lade war, kamen des Königs Schreiber und der Hohepriester herauf und banden das Geld zusammen und zählten, was im Hause des HERRN gefunden ward. 11 Und man gab das abgewogene Geld denen, die die Arbeit verrichteten, die über das Haus des HERRN bestellt waren; die zahlten es an die Zimmerleute und Bauleute, welche am Hause des HERRN arbeiteten, 12 an die Maurer und Steinmetzen, und um Holz und behauene Steine zu kaufen, damit auszubessern, was am Hause des HERRN baufällig war, und für alle übrigen Ausgaben zur Ausbesserung des Hauses. 13 Doch ließ man für das Haus des HERRN keine silbernen Schalen, Messer, Becken, Trompeten, noch irgend ein goldenes oder silbernes Gerät von dem Gelde machen, welches in das Haus des HERRN gebracht worden war, 14 sondern man gab es den Arbeitern, daß sie damit die Schäden am Hause des HERRN ausbesserten. 15 Sie rechneten auch nicht ab mit den Männern, denen man das Geld einhändigte, um es den Arbeitern zu geben, sondern sie handelten mit Redlichkeit. 16 Das Geld von Schuldopfern aber und das Geld von Sündopfern wurde nicht in das Haus des HERRN gebracht, denn es gehörte den Priestern. (2. Könige 22.7) 17 Zu der Zeit zog Hasael, der König von Syrien, hinauf und stritt wider Gat und eroberte es. Und als Hasael Miene machte, wider Jerusalem hinaufzuziehen, 18 nahm Joas, der König von Juda, alles, was geheiligt war, was seine Väter Josaphat, Joram und Ahasia, die Könige von Juda, geheiligt hatten, und was er selbst geheiligt hatte, dazu alles Gold, das man in den Schätzen im Hause des HERRN vorfand, und sandte es Hasael, dem König von Syrien. Da zog er ab von Jerusalem. (2. Könige 10.32) 19 Was aber mehr von Joas zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? (1. Könige 15.18) 20 Und seine Knechte erhoben sich und machten eine Verschwörung und erschlugen Joas im Hause Millo, da man gegen Silla hinabgeht. 21 Denn Josachar, der Sohn Simeas, und Josabad, der Sohn Somers, seine Knechte, erschlugen ihn, und er starb; und man begrub ihn mit seinen Vätern in der Stadt Davids; und Amazia, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 14.5)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.