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2. Könige - Kapitel 11

Athaljas Mord an den Königssöhnen von Juda

1 Als aber Atalia, die Mutter Ahasias, sah, daß ihr Sohn tot war, machte sie sich auf und brachte allen königlichen Samen um. (2. Könige 8.26) (2. Könige 9.27) 2 Joscheba aber, die Tochter des Königs Joram, Ahasias Schwester, nahm Joas, den Sohn Ahasias, und stahl in weg aus der Mitte der Königssöhne, die getötet wurden, und tat ihn samt seiner Amme in eine Schlafkammer; und sie verbargen ihn vor Atalia, daß er nicht getötet wurde. 3 Und er war mit ihr sechs Jahre lang verborgen im Hause des HERRN. Atalia aber war Königin im Lande.

Joas wird König von Juda

4 Aber im siebenten Jahre ließ Jojada die Obersten über die Hundertschaften der Karier und der Trabanten holen und zu sich in das Haus des HERRN kommen; und er machte mit ihnen einen Bund und nahm einen Eid von ihnen im Hause des HERRN 5 und zeigte ihnen den Sohn des Königs und gebot ihnen und sprach: Das ist es, was ihr tun sollt: Der dritte Teil von euch, die ihr am Sabbat antretet, soll Wache halten im Hause des Königs; 6 und ein Drittel am Tore Sur und ein Drittel am Tore hinter den Trabanten; und ihr sollt Wache halten beim Hause. 7 Und die zwei andern Teile von euch, alle, die am Sabbat abtreten, sollen im Hause des HERRN um den König Wache halten. 8 Und ihr sollt euch rings um den König scharen, ein jeglicher mit seinen Waffen in der Hand; wer aber in die Reihen eindringt, der soll getötet werden; und ihr sollt bei dem König sein, wenn er aus und eingeht. 9 Und die Obersten über Hundert taten alles, wie ihnen der Priester Jojada geboten hatte; und sie nahmen zu sich ihre Männer, die am Sabbat antraten, samt denen, die am Sabbat abtraten, und kamen zu Jojada, dem Priester. 10 Und der Priester gab den Obersten über Hundert Speere und Schilde, welche dem König David gehört hatten, und die im Hause des HERRN waren. (2. Samuel 8.7) 11 Und die Trabanten standen um den König her, ein jeglicher mit seinen Waffen in der Hand, von der rechten Seite des Hauses bis zur linken Seite des Hauses, bei dem Altar und bei dem Hause. 12 Und er führte den Sohn des Königs heraus und setzte ihm die Krone auf und gab ihm das Zeugnis; und sie machten ihn zum König und salbten ihn und klatschten in die Hände und sprachen: Es lebe der König! (5. Mose 17.18-19) 13 Als aber Atalia das Geschrei der Trabanten und des Volkes hörte, kam sie zum Volk in das Haus des HERRN. 14 Und sie sah zu, und siehe, da stand der König an der Säule, wie es Sitte war, und die Obersten und Trabanten bei dem König; und alles Volk des Landes war fröhlich und stieß in die Trompeten. Atalia aber zerriß ihre Kleider und schrie: Verschwörung! Verschwörung! 15 Aber Jojada, der Priester, gebot den Obersten über Hundert, die über das Heer gesetzt waren, und sprach: Führt sie hinaus, zwischen den Reihen hindurch, und wer ihr folgt, der soll durch das Schwert sterben! Denn der Priester sprach: Sie soll nicht im Hause des HERRN getötet werden! 16 Da legte man Hand an sie. Und sie ging durch den Eingang für die Pferde zum Hause des Königs und ward daselbst getötet. (Nehemia 3.28) 17 Da machte Jojada einen Bund zwischen dem HERRN und dem König und dem Volk, daß sie das Volk des HERRN sein sollten; ebenso zwischen dem König und dem Volk. 18 Da ging alles Volk des Landes in den Baalstempel und zerstörte ihn, seine Altäre und Bilder zerbrachen sie in Stücke; und Mattan, den Baalspriester, töteten sie vor den Altären. (Richter 6.25) (2. Könige 10.26-27) 19 Der Priester aber bestellte Wachen über das Haus des HERRN. Und er nahm die Obersten über Hundert, und die Leibwache und die Trabanten und alles Volk des Landes, und sie führten den König hinab vom Hause des HERRN und kamen durch das Tor der Trabanten zum Hause des Königs; und er setzte sich auf den Thron der Könige. 20 Und alles Volk im Lande ward fröhlich, und die Stadt blieb stille. Atalia aber hatten sie mit dem Schwerte getötet beim Hause des Königs. 21 Joas war sieben Jahre alt, als er König ward.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)