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2. Könige - Kapitel 10

Das Haus Ahabs wird ausgerottet

1 Ahab aber hatte siebzig Söhne zu Samaria. Und Jehu schrieb Briefe und sandte sie nach Samaria an die Obersten von Israel, an die Ältesten und Hofmeister Ahabs, die lauteten also: 2 Sobald dieser Brief zu euch kommt, die ihr über eures Herrn Söhne, Wagen, Pferde und über feste Städte und Rüstungen verfügt, so sehet, 3 welcher der beste und rechtschaffenste unter den Söhnen eures Herrn sei, und setzet ihn auf seines Vaters Thron und kämpfet für das Haus eures Herrn! 4 Sie aber fürchteten sich sehr und sprachen: Siehe, die zwei Könige konnten nicht vor ihm bestehen, wie wollen denn wir bestehen? 5 Und sie, die Vorgesetzten des Hauses und der Stadt, und die Ältesten und Hofmeister sandten hin zu Jehu und ließen ihm sagen: Wir sind deine Knechte und wollen alles tun, was du uns sagst! Wir wollen niemand zum König machen; tue was dir gefällt! 6 Da schrieb er einen andern Brief an sie, der lautete also: Wollt ihr es mit mir halten und meiner Stimme gehorchen, so nehmet die Köpfe der Männer, der Söhne eures Herrn, und bringet sie morgen um diese Zeit zu mir gen Jesreel! Aber die Königssöhne, siebzig Mann, waren bei den Vornehmsten der Stadt, die sie auferzogen. 7 Als nun der Brief zu ihnen kam, nahmen sie die Königssöhne und töteten sie, siebzig Mann, und legten ihre Köpfe in Körbe und sandten sie zu ihm nach Jesreel. 8 Und als der Bote kam und es ihm berichtete und sprach: Sie haben die Köpfe der Königssöhne gebracht! da sprach er: Leget sie in zwei Haufen draußen vor das Tor bis zum Morgen! 9 Und am Morgen, als er hinausging, trat er hin und sprach zu allem Volk: Ihr seid gerecht! Siehe, ich habe wider meinen Herrn eine Verschwörung gemacht und ihn umgebracht. Wer aber hat diese alle erschlagen? 10 So erkennet nun, daß kein Wort des HERRN auf die Erde gefallen ist, das der HERR wider das Haus Ahabs geredet hat, sondern der HERR hat getan, wie er durch seinen Knecht Elia geredet hat. (1. Könige 21.22) 11 Also erschlug Jehu zu Jesreel alle Übrigen vom Hause Ahabs und seine Gewaltigen, seine Bekannten und seine vertrauten Räte, daß ihm nicht einer übrigblieb. 12 Darnach machte er sich auf und zog nach Samaria. Unterwegs aber war ein Hirtenhaus. 13 Da traf Jehu die Brüder Ahasias, des Königs von Juda, an und sprach: Wer seid ihr? Sie sprachen: Wir sind die Brüder Ahasias und ziehen hinab, um die Söhne des Königs und die Söhne der Gebieterin zu begrüßen. (2. Chronik 22.8) 14 Er aber sprach: Greift sie lebendig! Und sie griffen sie lebendig und erstachen sie bei dem Brunnen am Hirtenhause, zweiundvierzig Mann; und er ließ nicht einen von ihnen übrig. 15 Und als er von dannen zog, fand er Jonadab, den Sohn Rechabs, der ihm entgegenkam; und er grüßte ihn und sprach zu ihm: Ist dein Herz aufrichtig, wie mein Herz mit deinem Herzen? Jonadab sprach: Ja! Wenn es so ist, so gib mir deine Hand! Und er gab ihm seine Hand. (Jeremia 35.6) 16 Da ließ er ihn zu sich auf den Wagen sitzen und sprach: Komm mit mir und siehe meinen Eifer für den HERRN! Und er führte ihn auf seinem Wagen. 17 Und als er nach Samaria kam, erschlug er alles, was von Ahab in Samaria noch übrig war, bis er ihn vertilgt hatte, gemäß dem Worte des HERRN, das er zu Elia geredet hatte. (1. Könige 21.21-22)

Jehu macht dem Baalsdienst ein Ende

18 Und Jehu versammelte alles Volk und sprach zu ihnen: Ahab hat dem Baal wenig gedient, Jehu will ihm besser dienen! (1. Könige 16.31-33) 19 So beruft nun alle Propheten Baals, alle seine Knechte und alle seine Priester zu mir, daß niemand fehle; denn ich habe dem Baal ein großes Opfer zu bringen. Wen man vermissen wird, der soll nicht leben! Aber Jehu tat es aus List, um die Diener Baals auszurotten. 20 Und Jehu sprach: Heiligt dem Baal ein Fest! Und sie ließen ein solches ausrufen. 21 Jehu sandte auch Boten in ganz Israel und ließ alle Diener Baals kommen, also daß niemand übrigblieb, der nicht gekommen wäre. Und sie kamen in das Haus Baals, so daß das Haus Baals voll ward, von einem Ende bis zum andern. 22 Da sprach er zu dem, der über das Kleiderhaus verordnet war: Bringe die Kleider aller Diener Baals heraus! Und er brachte ihre Kleider heraus. 23 Und Jehu ging mit Jonadab, dem Sohne Rechabs, in das Haus Baals und sprach zu den Dienern Baals: Forschet nach und sehet zu, daß hier unter euch nicht jemand von den Dienern des HERRN sei, sondern ausschließlich Diener des Baal! (2. Könige 10.15) 24 Und als sie hineinkamen, Opfer und Brandopfer darzubringen, bestellte Jehu draußen achtzig Mann und sprach: Wenn jemand einen von den Männern entrinnen läßt, die ich in eure Hand gebe, so soll sein Leben für dessen Leben haften! (1. Könige 20.39) 25 Als man nun die Brandopfer vollendet hatte, sprach Jehu zu den Trabanten und Rittern: Geht hinein und erschlaget sie, daß niemand davonkomme! Und sie erschlugen sie mit der Schärfe des Schwertes. Und die Trabanten und Ritter warfen sie weg und gingen in den Hinterraum des Baalstempels (1. Könige 18.40) 26 und brachten die Bildsäulen des Baalstempels heraus und verbrannten sie und rissen die Bildsäule des Baal nieder. (2. Könige 11.18) 27 Sie zerstörten auch den Baalstempel und machten Kloaken daraus, die sind dort bis auf diesen Tag. (2. Könige 3.2)

Jehus Verdienste und sein Versagen

28 Also vertilgte Jehu den Baal aus Israel. 29 Aber von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, wodurch er Israel zur Sünde verführt hatte, ließ Jehu nicht, nämlich von den goldenen Kälbern zu Bethel und zu Dan. (1. Könige 12.26) 30 Doch sprach der HERR zu Jehu: Weil du dich wohl gehalten und getan hast, was recht ist in meinen Augen, weil du am Hause Ahabs getan hast nach allem, was in meinem Herzen war, so sollen Nachkommen von dir bis in das vierte Glied auf dem Throne Israels sitzen! (2. Könige 15.12) 31 Aber Jehu achtete nicht darauf, von ganzem Herzen nach dem Gesetze des HERRN, des Gottes Israels, zu wandeln; denn er wich nicht von den Sünden Jerobeams, wodurch er Israel zur Sünde verführt hatte. 32 Zu jener Zeit fing der HERR an, Israel zu schmälern; denn Hasael schlug sie an allen Grenzen Israels: östlich vom Jordan, (2. Könige 8.12) 33 das ganze Land Gilead, die Gaditer, Rubeniter und Manassiter, von Aroer an, das am Bache Arnon liegt, Gilead und Basan. 34 Was aber mehr von Jehu zu sagen ist, und alles, was er getan hat, und alle seine Macht, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel? 35 Und Jehu legte sich zu seinen Vätern; und sie begruben ihn zu Samaria. Und Joahas, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 13.1) 36 Die Zeit aber, die Jehu über Israel zu Samaria regiert hat, beträgt achtundzwanzig Jahre.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.