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2. Johannes - Kapitel 296

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1. Thessalonicher - Kapitel 1

1 Paulus, Silvanus und Timotheus an die Gemeinde der Thessalonicher, die in Gott, dem Vater, und dem Herrn Jesus Christus geborgen ist. Gnade und Frieden seien mit euch! (Apostelgeschichte 15.40) (Apostelgeschichte 16.1-3) (Apostelgeschichte 16.19) (Apostelgeschichte 17.1) (2. Thessalonicher 1.1) 2 Jeden Tag danken wir Gott für euch alle und erwähnen euch jedes Mal in unseren Gebeten. 3 So erinnern wir uns vor Gott, unserem Vater, an euer tatkräftiges Glaubensleben, eure aufopfernde Liebe und eure unerschütterliche Hoffnung, die ganz auf Jesus Christus, unseren Herrn, ausgerichtet ist. (1. Korinther 13.13) 4 Ihr seid von Gott geliebt, Geschwister, und wir wissen, dass er euch erwählt hat. 5 Das wurde schon deutlich, als wir euch die gute Botschaft brachten. Gott sprach damals nicht nur durch unsere Worte zu euch; seine Macht zeigte sich auch im Wirken des Heiligen Geistes und in der großen Zuversicht, mit der wir bei euch auftreten konnten. Ihr wisst ja, dass es uns um euch ging. (1. Korinther 2.5) 6 Und als ihr das Wort trotz vieler Anfeindungen mit einer Freude aufgenommen habt, wie sie nur der Heilige Geist schenken kann, seid ihr unserem Beispiel gefolgt und auch dem des Herrn. (2. Thessalonicher 3.7) 7 So wurdet ihr für alle Gläubigen in Mazedonien und Achaja selbst zu Vorbildern. 8 Ja, von euch aus hat sich die Botschaft des Herrn in ganz Mazedonien und Achaja verbreitet. Es gibt inzwischen kaum noch einen Ort, wo man nicht von eurem Glauben an Gott gehört hätte. Wir brauchen niemand etwas davon zu erzählen. (Römer 1.8) 9 Denn wo wir hinkommen, redet man davon, welche Wirkung unser Besuch bei euch hatte. Die Leute erzählen, wie ihr euch von den Götzen abgewandt habt und zu dem wahren und lebendigen Gott umgekehrt seid, um ihm zu dienen (Apostelgeschichte 14.15) (1. Korinther 12.2) 10 und auf seinen Sohn zu warten, der aus dem Himmel zurückkommen wird, das ist der, den er aus den Toten erweckt hat, Jesus der uns vor dem kommenden Gericht rettet. (Titus 2.13)