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2. Chronik - Kapitel 9

Der Besuch der Königin von Saba

1 Und als die Königin von Saba das Gerücht von Salomo hörte, kam sie, um Salomo mit Rätseln zu erproben, nach Jerusalem mit einem sehr großen Gefolge und mit Kamelen, die Gewürz und Gold in Menge und Edelsteine trugen. Und als sie zu Salomo kam, redete sie mit ihm alles, was sie in ihrem Herzen hatte. 2 Und Salomo gab ihr über alles Aufschluß; es war dem Salomo nichts verborgen, daß er ihr darüber nicht Aufschluß gegeben hätte. 3 Als nun die Königin von Saba die Weisheit Salomos sah und das Haus, das er gebaut hatte, 4 und die Speise auf seinem Tisch, die Wohnung seiner Knechte und das Auftreten seiner Diener und ihre Kleider, seine Mundschenken und ihre Kleider und seine Brandopfer, die er im Haus des HERRN darbrachte, kam sie außer sich vor Erstaunen 5 und sprach zum König: Es ist wahr, was ich in meinem Lande von deinen Sachen und von deiner Weisheit gehört habe! 6 Ich aber wollte ihren Worten nicht glauben, bis ich gekommen bin und es mit eigenen Augen gesehen habe. Und siehe, es ist mir nicht die Hälfte von deiner Weisheit gesagt worden; du hast das Gerücht übertroffen, das ich vernommen habe. 7 Selig sind deine Leute, ja, selig diese deine Knechte, die allezeit vor dir stehen und deine Weisheit hören! (Lukas 10.23) 8 Der HERR, dein Gott, sei gelobt, der Lust zu dir hatte, daß er dich auf seinen Thron setzte als König vor dem HERRN, deinem Gott! Darum, weil dein Gott Israel liebt und es ewiglich erhalten will, hat er dich zum König gesetzt, daß du Recht und Gerechtigkeit übest! 9 Und sie gab dem König hundertzwanzig Talente Gold und sehr viel Gewürz und Edelsteine; es gab sonst kein solches Gewürz wie das, welches die Königin von Saba dem König Salomo schenkte. 10 (Dazu brachten die Knechte Hurams und die Knechte Salomos, welche Gold aus Ophir holten, auch Sandelholz und Edelsteine. 11 Und der König ließ aus dem Sandelholz Geländer machen im Hause des HERRN und im Hause des Königs, und Harfen und Psalter für die Sänger: dergleichen war zuvor im Lande Juda niemals gesehen worden.) 12 Und der König Salomo gab der Königin von Saba alles, was sie begehrte und bat, viel mehr als das, was sie selbst dem König gebracht hatte. Dann kehrte sie in ihr Land zurück samt ihren Knechten.

Salomos großer Reichtum und sein Tod

13 Das Gewicht des Goldes aber, das dem Salomo in einem Jahre einging, betrug 666 Talente Gold, 14 außer dem, was die Handelsleute und die Kaufleute brachten. Es brachten auch alle Könige der Araber und die Gewaltigen des Landes Gold und Silber zu Salomo. 15 Und der König Salomo machte zweihundert Schilde von geschlagenem Gold, wobei sechshundert Schekel geschlagenen Goldes auf einen Schild kamen. 16 Und dreihundert Tartschen von geschlagenem Gold, wobei dreihundert Schekel geschlagenen Goldes auf eine Tartsche kamen; und der König tat sie ins Haus vom Libanonwalde. 17 Und der König machte einen großen Thron von Elfenbein und überzog ihn mit reinem Gold. 18 Und der Thron hatte sechs Stufen und einen goldenen Fußschemel, an dem Thron befestigt, und es befanden sich Lehnen zu beiden Seiten des Sitzes, und zwei Löwen standen an den Lehnen. 19 Ferner standen zwölf Löwen daselbst auf den sechs Stufen zu beiden Seiten. Solches ist in keinem Königreich jemals gemacht worden. 20 Und alle Trinkgeschirre des Königs Salomo waren golden, und alle Geschirre im Hause vom Libanonwald feines Gold; denn zu Salomos Zeit wurde das Silber für nichts gerechnet. 21 Denn die Schiffe des Königs fuhren gen Tarsis mit den Knechten Hurams; einmal in drei Jahren kamen die Tarsis-Schiffe und brachten Gold, Silber, Elfenbein, Affen und Pfauen. 22 Also war der König Salomo an Reichtum und Weisheit größer als alle Könige auf Erden. 23 Und alle Könige auf Erden begehrten das Angesicht Salomos zu sehen und seine Weisheit zu hören, die ihm Gott in sein Herz gegeben hatte. 24 Und sie brachten ihm jährlich ein jeder sein Geschenk, silberne und goldene Geräte, Kleider, Waffen und Gewürze, Pferde und Maultiere. 25 Und Salomo hatte viertausend Pferdestände und Wagen und zwölftausend Reiter; die ließ man in den Wagenstädten und bei dem König zu Jerusalem. (1. Könige 5.6) (2. Chronik 1.14-17) 26 Und er war Herrscher über alle Könige, vom Euphratstrom an bis an das Land der Philister und bis an die Grenzen Ägyptens. 27 Und der König machte, daß es zu Jerusalem so viel Silber gab wie Steine und so viel Zedern wie wilde Feigenbäume in den Tälern. 28 Und man brachte Salomo Pferde aus Ägypten und aus allen Ländern. 29 Die weitern Geschichten Salomos aber, die ersten und die letzten, sind die nicht aufgezeichnet in den Schriften des Propheten Natan und in der Weissagung Achijas von Silo und in den Gesichten Iddos, des Sehers, wider Jerobeam, den Sohn Nebats? (1. Könige 11.29) 30 Und Salomo regierte zu Jerusalem über ganz Israel vierzig Jahre lang. 31 Und Salomo legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn in der Stadt seines Vaters David; und Rehabeam, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.