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2. Chronik - Kapitel 9

Der Besuch der Königin von Saba

1 Und als die Königin von Saba das Gerücht von Salomo hörte, kam sie, um Salomo mit Rätseln zu erproben, nach Jerusalem mit einem sehr großen Gefolge und mit Kamelen, die Gewürz und Gold in Menge und Edelsteine trugen. Und als sie zu Salomo kam, redete sie mit ihm alles, was sie in ihrem Herzen hatte. 2 Und Salomo gab ihr über alles Aufschluß; es war dem Salomo nichts verborgen, daß er ihr darüber nicht Aufschluß gegeben hätte. 3 Als nun die Königin von Saba die Weisheit Salomos sah und das Haus, das er gebaut hatte, 4 und die Speise auf seinem Tisch, die Wohnung seiner Knechte und das Auftreten seiner Diener und ihre Kleider, seine Mundschenken und ihre Kleider und seine Brandopfer, die er im Haus des HERRN darbrachte, kam sie außer sich vor Erstaunen 5 und sprach zum König: Es ist wahr, was ich in meinem Lande von deinen Sachen und von deiner Weisheit gehört habe! 6 Ich aber wollte ihren Worten nicht glauben, bis ich gekommen bin und es mit eigenen Augen gesehen habe. Und siehe, es ist mir nicht die Hälfte von deiner Weisheit gesagt worden; du hast das Gerücht übertroffen, das ich vernommen habe. 7 Selig sind deine Leute, ja, selig diese deine Knechte, die allezeit vor dir stehen und deine Weisheit hören! (Lukas 10.23) 8 Der HERR, dein Gott, sei gelobt, der Lust zu dir hatte, daß er dich auf seinen Thron setzte als König vor dem HERRN, deinem Gott! Darum, weil dein Gott Israel liebt und es ewiglich erhalten will, hat er dich zum König gesetzt, daß du Recht und Gerechtigkeit übest! 9 Und sie gab dem König hundertzwanzig Talente Gold und sehr viel Gewürz und Edelsteine; es gab sonst kein solches Gewürz wie das, welches die Königin von Saba dem König Salomo schenkte. 10 (Dazu brachten die Knechte Hurams und die Knechte Salomos, welche Gold aus Ophir holten, auch Sandelholz und Edelsteine. 11 Und der König ließ aus dem Sandelholz Geländer machen im Hause des HERRN und im Hause des Königs, und Harfen und Psalter für die Sänger: dergleichen war zuvor im Lande Juda niemals gesehen worden.) 12 Und der König Salomo gab der Königin von Saba alles, was sie begehrte und bat, viel mehr als das, was sie selbst dem König gebracht hatte. Dann kehrte sie in ihr Land zurück samt ihren Knechten.

Salomos großer Reichtum und sein Tod

13 Das Gewicht des Goldes aber, das dem Salomo in einem Jahre einging, betrug 666 Talente Gold, 14 außer dem, was die Handelsleute und die Kaufleute brachten. Es brachten auch alle Könige der Araber und die Gewaltigen des Landes Gold und Silber zu Salomo. 15 Und der König Salomo machte zweihundert Schilde von geschlagenem Gold, wobei sechshundert Schekel geschlagenen Goldes auf einen Schild kamen. 16 Und dreihundert Tartschen von geschlagenem Gold, wobei dreihundert Schekel geschlagenen Goldes auf eine Tartsche kamen; und der König tat sie ins Haus vom Libanonwalde. 17 Und der König machte einen großen Thron von Elfenbein und überzog ihn mit reinem Gold. 18 Und der Thron hatte sechs Stufen und einen goldenen Fußschemel, an dem Thron befestigt, und es befanden sich Lehnen zu beiden Seiten des Sitzes, und zwei Löwen standen an den Lehnen. 19 Ferner standen zwölf Löwen daselbst auf den sechs Stufen zu beiden Seiten. Solches ist in keinem Königreich jemals gemacht worden. 20 Und alle Trinkgeschirre des Königs Salomo waren golden, und alle Geschirre im Hause vom Libanonwald feines Gold; denn zu Salomos Zeit wurde das Silber für nichts gerechnet. 21 Denn die Schiffe des Königs fuhren gen Tarsis mit den Knechten Hurams; einmal in drei Jahren kamen die Tarsis-Schiffe und brachten Gold, Silber, Elfenbein, Affen und Pfauen. 22 Also war der König Salomo an Reichtum und Weisheit größer als alle Könige auf Erden. 23 Und alle Könige auf Erden begehrten das Angesicht Salomos zu sehen und seine Weisheit zu hören, die ihm Gott in sein Herz gegeben hatte. 24 Und sie brachten ihm jährlich ein jeder sein Geschenk, silberne und goldene Geräte, Kleider, Waffen und Gewürze, Pferde und Maultiere. 25 Und Salomo hatte viertausend Pferdestände und Wagen und zwölftausend Reiter; die ließ man in den Wagenstädten und bei dem König zu Jerusalem. (1. Könige 5.6) (2. Chronik 1.14-17) 26 Und er war Herrscher über alle Könige, vom Euphratstrom an bis an das Land der Philister und bis an die Grenzen Ägyptens. 27 Und der König machte, daß es zu Jerusalem so viel Silber gab wie Steine und so viel Zedern wie wilde Feigenbäume in den Tälern. 28 Und man brachte Salomo Pferde aus Ägypten und aus allen Ländern. 29 Die weitern Geschichten Salomos aber, die ersten und die letzten, sind die nicht aufgezeichnet in den Schriften des Propheten Natan und in der Weissagung Achijas von Silo und in den Gesichten Iddos, des Sehers, wider Jerobeam, den Sohn Nebats? (1. Könige 11.29) 30 Und Salomo regierte zu Jerusalem über ganz Israel vierzig Jahre lang. 31 Und Salomo legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn in der Stadt seines Vaters David; und Rehabeam, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.