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2. Chronik - Kapitel 8

Salomos Unternehmungen und sein Gottesdienst

1 Und nach zwanzig Jahren, in welchen Salomo das Haus des HERRN und sein eigenes Haus gebaut hatte, 2 baute Salomo auch die Städte aus, die Huram dem Salomo gegeben, und ließ die Kinder Israel darin wohnen. 3 Und Salomo zog gen Chamat-Zoba und überwältigte es, 4 und baute Tadmor in der Wüste und alle Vorratsstädte, die er baute in Chamat. 5 Er baute auch das obere Beth-Horon und das untere Beth-Horon, feste Städte mit Mauern, Toren und Riegeln. 6 Auch Baalat und alle Vorratsstädte, die Salomo gehörten, und alle Wagenstädte und Reiterstädte und alles, wozu Salomo zu bauen Lust hatte in Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. 7 Und alles Volk, das von den Hetitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern noch übrig war, die nicht zu den Kindern Israel gehörten, 8 ihre Nachkommen, die sie im Lande gelassen, welche die Kinder Israel nicht vertilgt hatten, machte Salomo fronpflichtig, bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 9 Aber von den Kindern Israel machte er keine zu Leibeigenen für seine Arbeit, sondern sie waren seine Kriegsleute und Oberste seiner Wagenkämpfer und seine Reiter. 10 Und die Zahl dieser obersten Amtleute des Königs Salomo betrug zweihundertfünfzig, die hatten die Aufsicht über das Volk. 11 Und Salomo brachte die Tochter des Pharao aus der Stadt Davids herauf in das Haus, das er für sie gebaut hatte. Denn er sprach: Mein Weib soll nicht im Hause Davids, des Königs Israels, wohnen; denn heilig ist die Stätte, weil die Lade des HERRN hineingekommen ist! 12 Von da an opferte Salomo dem HERRN Brandopfer auf dem Altar des HERRN, den er vor der Halle gebaut hatte, (2. Chronik 1.3-6) 13 was an jedem Tag zu opfern war nach dem Gesetze Moses, an den Sabbaten und Neumonden und an den Festzeiten, dreimal im Jahre, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Fest der Wochen und am Laubhüttenfest. (4. Mose 28.2) (4. Mose 28.9) (4. Mose 28.11) (4. Mose 28.17) (4. Mose 28.26) (4. Mose 29.12) 14 Und er bestellte die Abteilungen der Priester, wie sein Vater David sie geordnet hatte, zu ihrem Amt, und die Leviten zu ihren Posten, um zu loben und zu dienen vor den Priestern, wie es ein jeder Tag erforderte; und die Torhüter nach ihren Abteilungen zu einem jeden Tor; denn also hatte es David, der Mann Gottes, befohlen. (1. Chronik 23.1) 15 Und sie wichen nicht vom Gebot des Königs betreffs der Priester und Leviten, in keinem Wort, auch hinsichtlich der Schätze nicht. 16 Also kam das ganze Werk Salomos zustande, von dem Tage an, als das Haus des HERRN gegründet ward, bis zu seiner Vollendung; er machte das Haus des HERRN fertig. 17 Damals ging Salomo nach Ezjon-Geber und Elot, das am Gestade des Meeres liegt, im Lande Edom. 18 Und Huram sandte ihm Schiffe durch seine Knechte, die des Meeres kundig waren; die fuhren mit den Knechten Salomos nach Ophir und holten von dort 450 Talente Gold und brachten es dem König Salomo.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)