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2. Chronik - Kapitel 8

Salomos Unternehmungen und sein Gottesdienst

1 Und nach zwanzig Jahren, in welchen Salomo das Haus des HERRN und sein eigenes Haus gebaut hatte, 2 baute Salomo auch die Städte aus, die Huram dem Salomo gegeben, und ließ die Kinder Israel darin wohnen. 3 Und Salomo zog gen Chamat-Zoba und überwältigte es, 4 und baute Tadmor in der Wüste und alle Vorratsstädte, die er baute in Chamat. 5 Er baute auch das obere Beth-Horon und das untere Beth-Horon, feste Städte mit Mauern, Toren und Riegeln. 6 Auch Baalat und alle Vorratsstädte, die Salomo gehörten, und alle Wagenstädte und Reiterstädte und alles, wozu Salomo zu bauen Lust hatte in Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. 7 Und alles Volk, das von den Hetitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern noch übrig war, die nicht zu den Kindern Israel gehörten, 8 ihre Nachkommen, die sie im Lande gelassen, welche die Kinder Israel nicht vertilgt hatten, machte Salomo fronpflichtig, bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 9 Aber von den Kindern Israel machte er keine zu Leibeigenen für seine Arbeit, sondern sie waren seine Kriegsleute und Oberste seiner Wagenkämpfer und seine Reiter. 10 Und die Zahl dieser obersten Amtleute des Königs Salomo betrug zweihundertfünfzig, die hatten die Aufsicht über das Volk. 11 Und Salomo brachte die Tochter des Pharao aus der Stadt Davids herauf in das Haus, das er für sie gebaut hatte. Denn er sprach: Mein Weib soll nicht im Hause Davids, des Königs Israels, wohnen; denn heilig ist die Stätte, weil die Lade des HERRN hineingekommen ist! 12 Von da an opferte Salomo dem HERRN Brandopfer auf dem Altar des HERRN, den er vor der Halle gebaut hatte, (2. Chronik 1.3-6) 13 was an jedem Tag zu opfern war nach dem Gesetze Moses, an den Sabbaten und Neumonden und an den Festzeiten, dreimal im Jahre, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Fest der Wochen und am Laubhüttenfest. (4. Mose 28.2) (4. Mose 28.9) (4. Mose 28.11) (4. Mose 28.17) (4. Mose 28.26) (4. Mose 29.12) 14 Und er bestellte die Abteilungen der Priester, wie sein Vater David sie geordnet hatte, zu ihrem Amt, und die Leviten zu ihren Posten, um zu loben und zu dienen vor den Priestern, wie es ein jeder Tag erforderte; und die Torhüter nach ihren Abteilungen zu einem jeden Tor; denn also hatte es David, der Mann Gottes, befohlen. (1. Chronik 23.1) 15 Und sie wichen nicht vom Gebot des Königs betreffs der Priester und Leviten, in keinem Wort, auch hinsichtlich der Schätze nicht. 16 Also kam das ganze Werk Salomos zustande, von dem Tage an, als das Haus des HERRN gegründet ward, bis zu seiner Vollendung; er machte das Haus des HERRN fertig. 17 Damals ging Salomo nach Ezjon-Geber und Elot, das am Gestade des Meeres liegt, im Lande Edom. 18 Und Huram sandte ihm Schiffe durch seine Knechte, die des Meeres kundig waren; die fuhren mit den Knechten Salomos nach Ophir und holten von dort 450 Talente Gold und brachten es dem König Salomo.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)