2. Chronik - Kapitel 8
Salomos Unternehmungen und sein Gottesdienst
1 Und nach zwanzig Jahren, in welchen Salomo das Haus des HERRN und sein eigenes Haus gebaut hatte, 2 baute Salomo auch die Städte aus, die Huram dem Salomo gegeben, und ließ die Kinder Israel darin wohnen. 3 Und Salomo zog gen Chamat-Zoba und überwältigte es, 4 und baute Tadmor in der Wüste und alle Vorratsstädte, die er baute in Chamat. 5 Er baute auch das obere Beth-Horon und das untere Beth-Horon, feste Städte mit Mauern, Toren und Riegeln. 6 Auch Baalat und alle Vorratsstädte, die Salomo gehörten, und alle Wagenstädte und Reiterstädte und alles, wozu Salomo zu bauen Lust hatte in Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. 7 Und alles Volk, das von den Hetitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern noch übrig war, die nicht zu den Kindern Israel gehörten, 8 ihre Nachkommen, die sie im Lande gelassen, welche die Kinder Israel nicht vertilgt hatten, machte Salomo fronpflichtig, bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 9 Aber von den Kindern Israel machte er keine zu Leibeigenen für seine Arbeit, sondern sie waren seine Kriegsleute und Oberste seiner Wagenkämpfer und seine Reiter. 10 Und die Zahl dieser obersten Amtleute des Königs Salomo betrug zweihundertfünfzig, die hatten die Aufsicht über das Volk. 11 Und Salomo brachte die Tochter des Pharao aus der Stadt Davids herauf in das Haus, das er für sie gebaut hatte. Denn er sprach: Mein Weib soll nicht im Hause Davids, des Königs Israels, wohnen; denn heilig ist die Stätte, weil die Lade des HERRN hineingekommen ist! 12 Von da an opferte Salomo dem HERRN Brandopfer auf dem Altar des HERRN, den er vor der Halle gebaut hatte, (2. Chronik 1.3-6) 13 was an jedem Tag zu opfern war nach dem Gesetze Moses, an den Sabbaten und Neumonden und an den Festzeiten, dreimal im Jahre, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Fest der Wochen und am Laubhüttenfest. (4. Mose 28.2) (4. Mose 28.9) (4. Mose 28.11) (4. Mose 28.17) (4. Mose 28.26) (4. Mose 29.12) 14 Und er bestellte die Abteilungen der Priester, wie sein Vater David sie geordnet hatte, zu ihrem Amt, und die Leviten zu ihren Posten, um zu loben und zu dienen vor den Priestern, wie es ein jeder Tag erforderte; und die Torhüter nach ihren Abteilungen zu einem jeden Tor; denn also hatte es David, der Mann Gottes, befohlen. (1. Chronik 23.1) 15 Und sie wichen nicht vom Gebot des Königs betreffs der Priester und Leviten, in keinem Wort, auch hinsichtlich der Schätze nicht. 16 Also kam das ganze Werk Salomos zustande, von dem Tage an, als das Haus des HERRN gegründet ward, bis zu seiner Vollendung; er machte das Haus des HERRN fertig. 17 Damals ging Salomo nach Ezjon-Geber und Elot, das am Gestade des Meeres liegt, im Lande Edom. 18 Und Huram sandte ihm Schiffe durch seine Knechte, die des Meeres kundig waren; die fuhren mit den Knechten Salomos nach Ophir und holten von dort 450 Talente Gold und brachten es dem König Salomo.2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)