zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 7

Die Herrlichkeit des HERRN erfüllt den Tempel. Die Opfer Salomos und das Fest

1 Als nun Salomo sein Gebet vollendet hatte, fiel das Feuer vom Himmel und verzehrte das Brandopfer und die Schlachtopfer. Und die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus; (2. Mose 40.34) (3. Mose 9.24) (1. Könige 18.38) 2 also daß die Priester nicht in das Haus des HERRN hineingehen konnten, weil die Herrlichkeit des HERRN das Haus des HERRN erfüllte. 3 Als aber alle Kinder Israel das Feuer herabfallen sahen und die Herrlichkeit des HERRN über dem Hause, fielen sie auf ihre Knie, mit dem Angesicht zur Erde, auf das Pflaster, und beteten an und dankten dem HERRN, daß er freundlich ist und seine Güte ewiglich währt. (2. Chronik 5.13) (Psalm 136.1) 4 Und der König und alles Volk opferten Schlachtopfer vor dem HERRN. 5 Der König Salomo opferte als Schlachtopfer 22000 Rinder und 120000 Schafe. Also weihten der König und das ganze Volk das Haus Gottes ein. 6 Die Priester aber standen auf ihren Posten und die Leviten mit den Musikinstrumenten des HERRN, welche der König David hatte machen lassen, um dem HERRN zu danken, daß seine Güte ewig währt, wenn David durch sie den Lobpreis darbrachte. Und die Priester bliesen die Trompeten, ihnen gegenüber, und ganz Israel stand dabei. 7 Und Salomo heiligte den innern Vorhof, der vor dem Hause des HERRN war; denn er brachte daselbst Brandopfer dar und die Fettstücke der Dankopfer; denn der eherne Altar, welchen Salomo hatte machen lassen, konnte die Brandopfer und Speisopfer und die Fettstücke nicht fassen. (1. Könige 8.62-66) 8 Und zu jener Zeit hielt Salomo ein Fest, sieben Tage lang, und ganz Israel mit ihm, eine sehr große Gemeinde, von Chamat an bis an den Bach Ägyptens; 9 und sie hielten am achten Tage eine Festversammlung. Denn die Einweihung des Altars hatten sie sieben Tage lang gefeiert und das Fest auch sieben Tage lang. (4. Mose 7.10) 10 Aber am dreiundzwanzigsten Tage des siebenten Monats ließ er das Volk in ihre Hütten ziehen, fröhlich und guten Muts, wegen all des Guten, das der HERR an David, Salomo und seinem Volk Israel getan.

Der HERR erscheint Salomo zum zweiten Mal

11 Als nun Salomo das Haus des HERRN und das Haus des Königs vollendet hatte und alles glücklich ausgeführt war, was in Salomos Herz gekommen war, es im Hause des HERRN und in seinem Hause zu machen, 12 da erschien der HERR dem Salomo in der Nacht und sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet erhört und mir diesen Ort zur Opferstätte erwählt. (5. Mose 12.5) 13 Siehe, wenn ich den Himmel zuschließe, daß es nicht regnet, oder den Heuschrecken gebiete, das Land abzufressen, oder wenn ich eine Pestilenz unter mein Volk sende, 14 und sich mein Volk, das nach meinem Namen genannt ist, demütigt, und sie beten und suchen mein Angesicht und wenden sich ab von ihren bösen Wegen, so will ich im Himmel hören und ihre Sünden vergeben und ihr Land heilen. 15 So sollen nun meine Augen offen stehen und meine Ohren aufmerken auf das Gebet an diesem Ort. (2. Chronik 6.40) 16 Ich habe nun dieses Haus erwählt und geheiligt, daß mein Name daselbst sein soll ewiglich; und meine Augen und mein Herz sollen da sein täglich. 17 Du aber, wenn du vor mir wandeln wirst, wie dein Vater David gewandelt ist, und du alles tust, was ich dich heiße, und meine Satzungen und Rechte bewahrst, 18 so will ich den Thron deines Königreichs befestigen, gemäß dem Bund, den ich mit deinem Vater David gemacht habe, indem ich sagte: Es soll dir nicht mangeln an einem Mann, der über Israel herrsche. (2. Samuel 7.12) (2. Samuel 7.16) 19 Werdet ihr euch aber abwenden und meine Satzungen und Gebote, die ich euch vorgelegt habe, verlassen und hingehen und anderen Göttern dienen und sie anbeten, 20 so werde ich sie aus meinem Lande ausrotten, das ich ihnen gegeben habe; und dieses Haus, welches ich meinem Namen geheiligt habe, werde ich von meinem Angesicht verwerfen und es zum Sprichwort setzen und zum Spott unter allen Völkern, (5. Mose 28.37) 21 daß jedermann, der an diesem Hause, welches das höchste gewesen ist, vorübergeht, sich entsetzen und sagen wird: Warum ist der HERR mit diesem Lande und diesem Hause also verfahren? (5. Mose 29.23-26) (Jeremia 22.8-9) 22 So wird man sagen: Weil sie den HERRN, den Gott ihrer Väter, der sie aus Ägyptenland geführt hat, verlassen und sich an andere Götter gehängt und sie angebetet und ihnen gedient haben, darum hat er all dieses Unglück über sie gebracht!

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)