2. Chronik - Kapitel 7
Die Herrlichkeit des HERRN erfüllt den Tempel. Die Opfer Salomos und das Fest
1 Als nun Salomo sein Gebet vollendet hatte, fiel das Feuer vom Himmel und verzehrte das Brandopfer und die Schlachtopfer. Und die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus; (2. Mose 40.34) (3. Mose 9.24) (1. Könige 18.38) 2 also daß die Priester nicht in das Haus des HERRN hineingehen konnten, weil die Herrlichkeit des HERRN das Haus des HERRN erfüllte. 3 Als aber alle Kinder Israel das Feuer herabfallen sahen und die Herrlichkeit des HERRN über dem Hause, fielen sie auf ihre Knie, mit dem Angesicht zur Erde, auf das Pflaster, und beteten an und dankten dem HERRN, daß er freundlich ist und seine Güte ewiglich währt. (2. Chronik 5.13) (Psalm 136.1) 4 Und der König und alles Volk opferten Schlachtopfer vor dem HERRN. 5 Der König Salomo opferte als Schlachtopfer 22000 Rinder und 120000 Schafe. Also weihten der König und das ganze Volk das Haus Gottes ein. 6 Die Priester aber standen auf ihren Posten und die Leviten mit den Musikinstrumenten des HERRN, welche der König David hatte machen lassen, um dem HERRN zu danken, daß seine Güte ewig währt, wenn David durch sie den Lobpreis darbrachte. Und die Priester bliesen die Trompeten, ihnen gegenüber, und ganz Israel stand dabei. 7 Und Salomo heiligte den innern Vorhof, der vor dem Hause des HERRN war; denn er brachte daselbst Brandopfer dar und die Fettstücke der Dankopfer; denn der eherne Altar, welchen Salomo hatte machen lassen, konnte die Brandopfer und Speisopfer und die Fettstücke nicht fassen. (1. Könige 8.62-66) 8 Und zu jener Zeit hielt Salomo ein Fest, sieben Tage lang, und ganz Israel mit ihm, eine sehr große Gemeinde, von Chamat an bis an den Bach Ägyptens; 9 und sie hielten am achten Tage eine Festversammlung. Denn die Einweihung des Altars hatten sie sieben Tage lang gefeiert und das Fest auch sieben Tage lang. (4. Mose 7.10) 10 Aber am dreiundzwanzigsten Tage des siebenten Monats ließ er das Volk in ihre Hütten ziehen, fröhlich und guten Muts, wegen all des Guten, das der HERR an David, Salomo und seinem Volk Israel getan.Der HERR erscheint Salomo zum zweiten Mal
11 Als nun Salomo das Haus des HERRN und das Haus des Königs vollendet hatte und alles glücklich ausgeführt war, was in Salomos Herz gekommen war, es im Hause des HERRN und in seinem Hause zu machen, 12 da erschien der HERR dem Salomo in der Nacht und sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet erhört und mir diesen Ort zur Opferstätte erwählt. (5. Mose 12.5) 13 Siehe, wenn ich den Himmel zuschließe, daß es nicht regnet, oder den Heuschrecken gebiete, das Land abzufressen, oder wenn ich eine Pestilenz unter mein Volk sende, 14 und sich mein Volk, das nach meinem Namen genannt ist, demütigt, und sie beten und suchen mein Angesicht und wenden sich ab von ihren bösen Wegen, so will ich im Himmel hören und ihre Sünden vergeben und ihr Land heilen. 15 So sollen nun meine Augen offen stehen und meine Ohren aufmerken auf das Gebet an diesem Ort. (2. Chronik 6.40) 16 Ich habe nun dieses Haus erwählt und geheiligt, daß mein Name daselbst sein soll ewiglich; und meine Augen und mein Herz sollen da sein täglich. 17 Du aber, wenn du vor mir wandeln wirst, wie dein Vater David gewandelt ist, und du alles tust, was ich dich heiße, und meine Satzungen und Rechte bewahrst, 18 so will ich den Thron deines Königreichs befestigen, gemäß dem Bund, den ich mit deinem Vater David gemacht habe, indem ich sagte: Es soll dir nicht mangeln an einem Mann, der über Israel herrsche. (2. Samuel 7.12) (2. Samuel 7.16) 19 Werdet ihr euch aber abwenden und meine Satzungen und Gebote, die ich euch vorgelegt habe, verlassen und hingehen und anderen Göttern dienen und sie anbeten, 20 so werde ich sie aus meinem Lande ausrotten, das ich ihnen gegeben habe; und dieses Haus, welches ich meinem Namen geheiligt habe, werde ich von meinem Angesicht verwerfen und es zum Sprichwort setzen und zum Spott unter allen Völkern, (5. Mose 28.37) 21 daß jedermann, der an diesem Hause, welches das höchste gewesen ist, vorübergeht, sich entsetzen und sagen wird: Warum ist der HERR mit diesem Lande und diesem Hause also verfahren? (5. Mose 29.23-26) (Jeremia 22.8-9) 22 So wird man sagen: Weil sie den HERRN, den Gott ihrer Väter, der sie aus Ägyptenland geführt hat, verlassen und sich an andere Götter gehängt und sie angebetet und ihnen gedient haben, darum hat er all dieses Unglück über sie gebracht!2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)