zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 6

Salomos Rede an das Volk bei der Tempeleinweihung

1 Damals sprach Salomo: Der HERR hat gesagt, er wolle im Dunkeln wohnen. 2 Ich aber habe ein Haus gebaut, dir zur Wohnung, und einen Sitz, da du ewiglich wohnen mögest. 3 Und der König wandte sein Angesicht und segnete die ganze Gemeinde Israel; denn die ganze Gemeinde Israel stand da. 4 Und er sprach: Gelobt sei der HERR, der Gott Israels, der durch seinen Mund meinem Vater David verheißen und es auch mit seiner Hand erfüllt hat, da er sagte: 5 Seit der Zeit, als ich mein Volk aus Ägyptenland führte, habe ich in allen Stämmen Israels keine Stadt erwählt, um ein Haus zu bauen, daß mein Name daselbst sei, und habe auch keinen Mann erwählt, daß er über mein Volk Israel Fürst sei. 6 Aber Jerusalem habe ich erwählt, daß mein Name daselbst sei; und David habe ich erwählt, daß er über mein Volk Israel König sei. 7 Und mein Vater David hatte im Sinne, dem Namen des HERRN, des Gottes Israels, ein Haus zu bauen. (2. Samuel 7.2) 8 Aber der HERR sprach zu meinem Vater David: Daß du im Sinne gehabt hast, meinem Namen ein Haus zu bauen, daran hast du wohlgetan, daß du das im Sinne gehabt hast. 9 Doch sollst nicht du das Haus bauen, sondern dein Sohn, der aus deinen Lenden hervorgehen wird, der soll meinem Namen das Haus bauen. 10 Und nun hat der HERR sein Wort erfüllt, das er geredet hat; denn ich bin an meines Vaters Statt getreten und sitze auf dem Throne Israels, wie der HERR versprochen hat, und ich habe dem Namen des HERRN, des Gottes Israels, ein Haus gebaut 11 und dorthinein die Lade gestellt, worin der Bund des HERRN ist, den er mit den Kindern Israel gemacht hat.

Salomos Gebet bei der Tempeleinweihung

12 Und er trat vor den Altar des HERRN, angesichts der ganzen Gemeinde Israel, und breitete seine Hände aus. 13 Denn Salomo hatte eine eherne Kanzel gemacht und mitten in den Hof gestellt, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit und drei Ellen hoch; darauf trat er und fiel auf seine Knie nieder, angesichts der ganzen Gemeinde Israel, und breitete seine Hände aus gen Himmel 14 und sprach: O HERR, Gott Israels! Kein Gott ist dir gleich, weder im Himmel noch auf Erden, der du den Bund und die Barmherzigkeit beobachtest deinen Knechten, die von ganzem Herzen vor dir wandeln! 15 Der du deinem Knecht David, meinem Vater, gehalten, was du ihm verheißen hast. Mit deinem Munde hattest du es geredet, und mit deiner Hand hast du es erfüllet, wie es heute der Fall ist. 16 So halte nun, o HERR, Gott Israels, deinem Knechte David, meinem Vater, was du zu ihm gesagt hast, als du sprachest: Es soll dir nicht mangeln an einem Mann vor mir, der auf dem Throne Israels sitze, wenn nur deine Kinder auf ihren Weg achthaben, daß sie in meinem Gesetze wandeln, wie du vor mir gewandelt bist! (2. Samuel 7.16) 17 Und nun, HERR, Gott Israels, laß dein Wort wahr werden, welches du zu deinem Knecht David gesprochen hast! 18 Sollte aber Gott wahrhaftig bei den Menschen auf Erden wohnen? Siehe, der Himmel und aller Himmel Himmel können dich nicht fassen; wie sollte es denn dieses Haus tun, das ich gebaut habe? (2. Chronik 2.5) 19 Wende dich aber, o HERR, mein Gott, zum Gebet deines Knechtes und zu seinem Flehen, daß du erhörest das Lob und die Bitte, die dein Knecht vor dir tut, 20 also daß deine Augen Tag und Nacht offenstehen über dem Ort, davon du gesagt hast, daß du deinen Namen dahin setzen wollest; daß du erhörest das Gebet, das dein Knecht für diesen Ort tun will. (2. Mose 20.24) 21 So höre nun das Flehen deines Knechtes und deines Volkes Israel, was sie an dieser Stätte bitten werden! Höre du es an dem Ort deiner Wohnung, im Himmel, und wenn du es hörst, so vergib! 22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt, und man legt ihm einen Eid auf, den er schwören soll, und der Eid kommt in diesem Hause vor deinen Altar, (2. Mose 22.10) 23 so wollest du hören im Himmel und verschaffen, daß deinen Knechten Recht gesprochen wird, indem du dem Gottlosen vergiltst und seinen Weg auf seinen Kopf fallen lässest und den Gerechten rechtfertigst und ihm gibst nach seiner Gerechtigkeit. 24 Und wenn dein Volk Israel vor seinen Feinden geschlagen wird, weil sie an dir gesündigt haben, und sie kehren um und bekennen deinen Namen und beten und flehen in diesem Hause vor dir, (5. Mose 28.25) 25 so wollest du hören im Himmel und die Sünden deines Volkes Israel vergeben und sie wieder in das Land bringen, das du ihnen und ihren Vätern gegeben hast! 26 Wenn sich der Himmel verschließt, daß es nicht regnet, weil sie an dir gesündigt haben, und sie an diesem Ort beten und deinen Namen bekennen, weil du sie gedemütigt hast, (5. Mose 28.23-24) 27 so wollest du hören im Himmel und die Sünden deiner Knechte und deines Volkes Israel vergeben, daß du sie den rechten Weg lehrest, darin sie wandeln sollen, und regnen lässest auf dein Land, das du deinem Volk zu besitzen gegeben hast. 28 Wenn Hungersnot im Lande herrscht; wenn Pestilenz, Getreidebrand, Vergilben, wenn Heuschrecken und Fresser sein werden; wenn sein Feind im Lande seine Tore belagert, oder sonst eine Plage und Krankheit herrschen wird; 29 was man alsdann bittet und fleht, es geschehe von Menschen, wer sie seien, oder von deinem ganzen Volk Israel, wenn sie innewerden, ein jeder seine Plage und seinen Schmerz, und sie ihre Hände zu diesem Hause ausbreiten, 30 so wollest du hören im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, und vergeben und jedermann geben nach all seinem Weg, wie du sein Herz erkennst; denn du allein erkennst das Herz der Menschenkinder, (1. Chronik 29.17) (Psalm 7.10) 31 auf daß sie dich fürchten, um in deinen Wegen zu wandeln alle Tage, solange sie in dem Lande leben, das du unsern Vätern gegeben hast. 32 Und wenn auch ein Fremdling, der nicht von deinem Volk Israel ist, aus fernen Landen kommt, um deines großen Namens und deiner mächtigen Hand und deines ausgestreckten Arms willen, und kommt und in diesem Hause betet, 33 so wollest du im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, hören und alles tun, um was dieser Fremdling dich anruft, auf daß alle Völker auf Erden deinen Namen erkennen und dich fürchten, wie dein Volk Israel, und erfahren, daß dieses Haus, das ich gebaut habe, nach deinem Namen genannt sei. 34 Wenn dein Volk wider seine Feinde in den Krieg zieht, auf dem Wege, den du sie senden wirst, und sie zu dir beten, nach dieser Stadt gewandt , die du erwählt hast, und dem Hause, das ich deinem Namen gebaut habe, (Daniel 6.11) 35 so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen im Himmel hören und ihnen zu ihrem Recht verhelfen! 36 Wenn sie an dir sündigen werden (da kein Mensch ist, der nicht sündigt), und du über sie zürnst und sie vor ihren Feinden dahingibst, so daß dieselben sie in ein fernes oder nahes Land gefangen hinwegführen, 37 und sie in ihrem Herzen umkehren, im Lande ihrer Gefangenschaft, und sprechen: «Wir haben gesündigt, böse gehandelt und sind gottlos gewesen», (Daniel 9.5) 38 und sie also von ganzem Herzen und von ganzer Seele zu dir zurückkehren im Lande ihrer Gefangenschaft, da man sie gefangen hält, und sie beten, gegen ihr Land gewandt , das du ihren Vätern gegeben hast, und nach der Stadt hin, die du erwählt hast, und nach dem Hause hin, das ich deinem Namen gebaut habe, 39 so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen hören im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, und ihnen zu ihrem Recht verhelfen und deinem Volk vergeben, das an dir gesündigt hat! 40 So laß nun doch, mein Gott, deine Augen offen sein und deine Ohren aufmerken auf das Gebet an diesem Ort! 41 Und mache dich nun auf, o Gott, HERR, zu deiner Ruhe, du und die Lade deiner Macht! Laß deine Priester, o Gott, HERR, mit Heil angetan werden und deine Frommen sich freuen über das Gute! (Psalm 132.8-9) 42 O Gott, HERR, weise nicht ab das Angesicht deines Gesalbten! Gedenke der Gnaden, die du deinem Knechte David verheißen hast! (2. Samuel 7.13)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)