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2. Chronik - Kapitel 6

Salomos Rede an das Volk bei der Tempeleinweihung

1 Damals sprach Salomo: Der HERR hat gesagt, er wolle im Dunkeln wohnen. 2 Ich aber habe ein Haus gebaut, dir zur Wohnung, und einen Sitz, da du ewiglich wohnen mögest. 3 Und der König wandte sein Angesicht und segnete die ganze Gemeinde Israel; denn die ganze Gemeinde Israel stand da. 4 Und er sprach: Gelobt sei der HERR, der Gott Israels, der durch seinen Mund meinem Vater David verheißen und es auch mit seiner Hand erfüllt hat, da er sagte: 5 Seit der Zeit, als ich mein Volk aus Ägyptenland führte, habe ich in allen Stämmen Israels keine Stadt erwählt, um ein Haus zu bauen, daß mein Name daselbst sei, und habe auch keinen Mann erwählt, daß er über mein Volk Israel Fürst sei. 6 Aber Jerusalem habe ich erwählt, daß mein Name daselbst sei; und David habe ich erwählt, daß er über mein Volk Israel König sei. 7 Und mein Vater David hatte im Sinne, dem Namen des HERRN, des Gottes Israels, ein Haus zu bauen. (2. Samuel 7.2) 8 Aber der HERR sprach zu meinem Vater David: Daß du im Sinne gehabt hast, meinem Namen ein Haus zu bauen, daran hast du wohlgetan, daß du das im Sinne gehabt hast. 9 Doch sollst nicht du das Haus bauen, sondern dein Sohn, der aus deinen Lenden hervorgehen wird, der soll meinem Namen das Haus bauen. 10 Und nun hat der HERR sein Wort erfüllt, das er geredet hat; denn ich bin an meines Vaters Statt getreten und sitze auf dem Throne Israels, wie der HERR versprochen hat, und ich habe dem Namen des HERRN, des Gottes Israels, ein Haus gebaut 11 und dorthinein die Lade gestellt, worin der Bund des HERRN ist, den er mit den Kindern Israel gemacht hat.

Salomos Gebet bei der Tempeleinweihung

12 Und er trat vor den Altar des HERRN, angesichts der ganzen Gemeinde Israel, und breitete seine Hände aus. 13 Denn Salomo hatte eine eherne Kanzel gemacht und mitten in den Hof gestellt, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit und drei Ellen hoch; darauf trat er und fiel auf seine Knie nieder, angesichts der ganzen Gemeinde Israel, und breitete seine Hände aus gen Himmel 14 und sprach: O HERR, Gott Israels! Kein Gott ist dir gleich, weder im Himmel noch auf Erden, der du den Bund und die Barmherzigkeit beobachtest deinen Knechten, die von ganzem Herzen vor dir wandeln! 15 Der du deinem Knecht David, meinem Vater, gehalten, was du ihm verheißen hast. Mit deinem Munde hattest du es geredet, und mit deiner Hand hast du es erfüllet, wie es heute der Fall ist. 16 So halte nun, o HERR, Gott Israels, deinem Knechte David, meinem Vater, was du zu ihm gesagt hast, als du sprachest: Es soll dir nicht mangeln an einem Mann vor mir, der auf dem Throne Israels sitze, wenn nur deine Kinder auf ihren Weg achthaben, daß sie in meinem Gesetze wandeln, wie du vor mir gewandelt bist! (2. Samuel 7.16) 17 Und nun, HERR, Gott Israels, laß dein Wort wahr werden, welches du zu deinem Knecht David gesprochen hast! 18 Sollte aber Gott wahrhaftig bei den Menschen auf Erden wohnen? Siehe, der Himmel und aller Himmel Himmel können dich nicht fassen; wie sollte es denn dieses Haus tun, das ich gebaut habe? (2. Chronik 2.5) 19 Wende dich aber, o HERR, mein Gott, zum Gebet deines Knechtes und zu seinem Flehen, daß du erhörest das Lob und die Bitte, die dein Knecht vor dir tut, 20 also daß deine Augen Tag und Nacht offenstehen über dem Ort, davon du gesagt hast, daß du deinen Namen dahin setzen wollest; daß du erhörest das Gebet, das dein Knecht für diesen Ort tun will. (2. Mose 20.24) 21 So höre nun das Flehen deines Knechtes und deines Volkes Israel, was sie an dieser Stätte bitten werden! Höre du es an dem Ort deiner Wohnung, im Himmel, und wenn du es hörst, so vergib! 22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt, und man legt ihm einen Eid auf, den er schwören soll, und der Eid kommt in diesem Hause vor deinen Altar, (2. Mose 22.10) 23 so wollest du hören im Himmel und verschaffen, daß deinen Knechten Recht gesprochen wird, indem du dem Gottlosen vergiltst und seinen Weg auf seinen Kopf fallen lässest und den Gerechten rechtfertigst und ihm gibst nach seiner Gerechtigkeit. 24 Und wenn dein Volk Israel vor seinen Feinden geschlagen wird, weil sie an dir gesündigt haben, und sie kehren um und bekennen deinen Namen und beten und flehen in diesem Hause vor dir, (5. Mose 28.25) 25 so wollest du hören im Himmel und die Sünden deines Volkes Israel vergeben und sie wieder in das Land bringen, das du ihnen und ihren Vätern gegeben hast! 26 Wenn sich der Himmel verschließt, daß es nicht regnet, weil sie an dir gesündigt haben, und sie an diesem Ort beten und deinen Namen bekennen, weil du sie gedemütigt hast, (5. Mose 28.23-24) 27 so wollest du hören im Himmel und die Sünden deiner Knechte und deines Volkes Israel vergeben, daß du sie den rechten Weg lehrest, darin sie wandeln sollen, und regnen lässest auf dein Land, das du deinem Volk zu besitzen gegeben hast. 28 Wenn Hungersnot im Lande herrscht; wenn Pestilenz, Getreidebrand, Vergilben, wenn Heuschrecken und Fresser sein werden; wenn sein Feind im Lande seine Tore belagert, oder sonst eine Plage und Krankheit herrschen wird; 29 was man alsdann bittet und fleht, es geschehe von Menschen, wer sie seien, oder von deinem ganzen Volk Israel, wenn sie innewerden, ein jeder seine Plage und seinen Schmerz, und sie ihre Hände zu diesem Hause ausbreiten, 30 so wollest du hören im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, und vergeben und jedermann geben nach all seinem Weg, wie du sein Herz erkennst; denn du allein erkennst das Herz der Menschenkinder, (1. Chronik 29.17) (Psalm 7.10) 31 auf daß sie dich fürchten, um in deinen Wegen zu wandeln alle Tage, solange sie in dem Lande leben, das du unsern Vätern gegeben hast. 32 Und wenn auch ein Fremdling, der nicht von deinem Volk Israel ist, aus fernen Landen kommt, um deines großen Namens und deiner mächtigen Hand und deines ausgestreckten Arms willen, und kommt und in diesem Hause betet, 33 so wollest du im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, hören und alles tun, um was dieser Fremdling dich anruft, auf daß alle Völker auf Erden deinen Namen erkennen und dich fürchten, wie dein Volk Israel, und erfahren, daß dieses Haus, das ich gebaut habe, nach deinem Namen genannt sei. 34 Wenn dein Volk wider seine Feinde in den Krieg zieht, auf dem Wege, den du sie senden wirst, und sie zu dir beten, nach dieser Stadt gewandt , die du erwählt hast, und dem Hause, das ich deinem Namen gebaut habe, (Daniel 6.11) 35 so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen im Himmel hören und ihnen zu ihrem Recht verhelfen! 36 Wenn sie an dir sündigen werden (da kein Mensch ist, der nicht sündigt), und du über sie zürnst und sie vor ihren Feinden dahingibst, so daß dieselben sie in ein fernes oder nahes Land gefangen hinwegführen, 37 und sie in ihrem Herzen umkehren, im Lande ihrer Gefangenschaft, und sprechen: «Wir haben gesündigt, böse gehandelt und sind gottlos gewesen», (Daniel 9.5) 38 und sie also von ganzem Herzen und von ganzer Seele zu dir zurückkehren im Lande ihrer Gefangenschaft, da man sie gefangen hält, und sie beten, gegen ihr Land gewandt , das du ihren Vätern gegeben hast, und nach der Stadt hin, die du erwählt hast, und nach dem Hause hin, das ich deinem Namen gebaut habe, 39 so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen hören im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, und ihnen zu ihrem Recht verhelfen und deinem Volk vergeben, das an dir gesündigt hat! 40 So laß nun doch, mein Gott, deine Augen offen sein und deine Ohren aufmerken auf das Gebet an diesem Ort! 41 Und mache dich nun auf, o Gott, HERR, zu deiner Ruhe, du und die Lade deiner Macht! Laß deine Priester, o Gott, HERR, mit Heil angetan werden und deine Frommen sich freuen über das Gute! (Psalm 132.8-9) 42 O Gott, HERR, weise nicht ab das Angesicht deines Gesalbten! Gedenke der Gnaden, die du deinem Knechte David verheißen hast! (2. Samuel 7.13)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.