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2. Chronik - Kapitel 6

Salomos Rede an das Volk bei der Tempeleinweihung

1 Damals sprach Salomo: Der HERR hat gesagt, er wolle im Dunkeln wohnen. 2 Ich aber habe ein Haus gebaut, dir zur Wohnung, und einen Sitz, da du ewiglich wohnen mögest. 3 Und der König wandte sein Angesicht und segnete die ganze Gemeinde Israel; denn die ganze Gemeinde Israel stand da. 4 Und er sprach: Gelobt sei der HERR, der Gott Israels, der durch seinen Mund meinem Vater David verheißen und es auch mit seiner Hand erfüllt hat, da er sagte: 5 Seit der Zeit, als ich mein Volk aus Ägyptenland führte, habe ich in allen Stämmen Israels keine Stadt erwählt, um ein Haus zu bauen, daß mein Name daselbst sei, und habe auch keinen Mann erwählt, daß er über mein Volk Israel Fürst sei. 6 Aber Jerusalem habe ich erwählt, daß mein Name daselbst sei; und David habe ich erwählt, daß er über mein Volk Israel König sei. 7 Und mein Vater David hatte im Sinne, dem Namen des HERRN, des Gottes Israels, ein Haus zu bauen. (2. Samuel 7.2) 8 Aber der HERR sprach zu meinem Vater David: Daß du im Sinne gehabt hast, meinem Namen ein Haus zu bauen, daran hast du wohlgetan, daß du das im Sinne gehabt hast. 9 Doch sollst nicht du das Haus bauen, sondern dein Sohn, der aus deinen Lenden hervorgehen wird, der soll meinem Namen das Haus bauen. 10 Und nun hat der HERR sein Wort erfüllt, das er geredet hat; denn ich bin an meines Vaters Statt getreten und sitze auf dem Throne Israels, wie der HERR versprochen hat, und ich habe dem Namen des HERRN, des Gottes Israels, ein Haus gebaut 11 und dorthinein die Lade gestellt, worin der Bund des HERRN ist, den er mit den Kindern Israel gemacht hat.

Salomos Gebet bei der Tempeleinweihung

12 Und er trat vor den Altar des HERRN, angesichts der ganzen Gemeinde Israel, und breitete seine Hände aus. 13 Denn Salomo hatte eine eherne Kanzel gemacht und mitten in den Hof gestellt, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit und drei Ellen hoch; darauf trat er und fiel auf seine Knie nieder, angesichts der ganzen Gemeinde Israel, und breitete seine Hände aus gen Himmel 14 und sprach: O HERR, Gott Israels! Kein Gott ist dir gleich, weder im Himmel noch auf Erden, der du den Bund und die Barmherzigkeit beobachtest deinen Knechten, die von ganzem Herzen vor dir wandeln! 15 Der du deinem Knecht David, meinem Vater, gehalten, was du ihm verheißen hast. Mit deinem Munde hattest du es geredet, und mit deiner Hand hast du es erfüllet, wie es heute der Fall ist. 16 So halte nun, o HERR, Gott Israels, deinem Knechte David, meinem Vater, was du zu ihm gesagt hast, als du sprachest: Es soll dir nicht mangeln an einem Mann vor mir, der auf dem Throne Israels sitze, wenn nur deine Kinder auf ihren Weg achthaben, daß sie in meinem Gesetze wandeln, wie du vor mir gewandelt bist! (2. Samuel 7.16) 17 Und nun, HERR, Gott Israels, laß dein Wort wahr werden, welches du zu deinem Knecht David gesprochen hast! 18 Sollte aber Gott wahrhaftig bei den Menschen auf Erden wohnen? Siehe, der Himmel und aller Himmel Himmel können dich nicht fassen; wie sollte es denn dieses Haus tun, das ich gebaut habe? (2. Chronik 2.5) 19 Wende dich aber, o HERR, mein Gott, zum Gebet deines Knechtes und zu seinem Flehen, daß du erhörest das Lob und die Bitte, die dein Knecht vor dir tut, 20 also daß deine Augen Tag und Nacht offenstehen über dem Ort, davon du gesagt hast, daß du deinen Namen dahin setzen wollest; daß du erhörest das Gebet, das dein Knecht für diesen Ort tun will. (2. Mose 20.24) 21 So höre nun das Flehen deines Knechtes und deines Volkes Israel, was sie an dieser Stätte bitten werden! Höre du es an dem Ort deiner Wohnung, im Himmel, und wenn du es hörst, so vergib! 22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt, und man legt ihm einen Eid auf, den er schwören soll, und der Eid kommt in diesem Hause vor deinen Altar, (2. Mose 22.10) 23 so wollest du hören im Himmel und verschaffen, daß deinen Knechten Recht gesprochen wird, indem du dem Gottlosen vergiltst und seinen Weg auf seinen Kopf fallen lässest und den Gerechten rechtfertigst und ihm gibst nach seiner Gerechtigkeit. 24 Und wenn dein Volk Israel vor seinen Feinden geschlagen wird, weil sie an dir gesündigt haben, und sie kehren um und bekennen deinen Namen und beten und flehen in diesem Hause vor dir, (5. Mose 28.25) 25 so wollest du hören im Himmel und die Sünden deines Volkes Israel vergeben und sie wieder in das Land bringen, das du ihnen und ihren Vätern gegeben hast! 26 Wenn sich der Himmel verschließt, daß es nicht regnet, weil sie an dir gesündigt haben, und sie an diesem Ort beten und deinen Namen bekennen, weil du sie gedemütigt hast, (5. Mose 28.23-24) 27 so wollest du hören im Himmel und die Sünden deiner Knechte und deines Volkes Israel vergeben, daß du sie den rechten Weg lehrest, darin sie wandeln sollen, und regnen lässest auf dein Land, das du deinem Volk zu besitzen gegeben hast. 28 Wenn Hungersnot im Lande herrscht; wenn Pestilenz, Getreidebrand, Vergilben, wenn Heuschrecken und Fresser sein werden; wenn sein Feind im Lande seine Tore belagert, oder sonst eine Plage und Krankheit herrschen wird; 29 was man alsdann bittet und fleht, es geschehe von Menschen, wer sie seien, oder von deinem ganzen Volk Israel, wenn sie innewerden, ein jeder seine Plage und seinen Schmerz, und sie ihre Hände zu diesem Hause ausbreiten, 30 so wollest du hören im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, und vergeben und jedermann geben nach all seinem Weg, wie du sein Herz erkennst; denn du allein erkennst das Herz der Menschenkinder, (1. Chronik 29.17) (Psalm 7.10) 31 auf daß sie dich fürchten, um in deinen Wegen zu wandeln alle Tage, solange sie in dem Lande leben, das du unsern Vätern gegeben hast. 32 Und wenn auch ein Fremdling, der nicht von deinem Volk Israel ist, aus fernen Landen kommt, um deines großen Namens und deiner mächtigen Hand und deines ausgestreckten Arms willen, und kommt und in diesem Hause betet, 33 so wollest du im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, hören und alles tun, um was dieser Fremdling dich anruft, auf daß alle Völker auf Erden deinen Namen erkennen und dich fürchten, wie dein Volk Israel, und erfahren, daß dieses Haus, das ich gebaut habe, nach deinem Namen genannt sei. 34 Wenn dein Volk wider seine Feinde in den Krieg zieht, auf dem Wege, den du sie senden wirst, und sie zu dir beten, nach dieser Stadt gewandt , die du erwählt hast, und dem Hause, das ich deinem Namen gebaut habe, (Daniel 6.11) 35 so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen im Himmel hören und ihnen zu ihrem Recht verhelfen! 36 Wenn sie an dir sündigen werden (da kein Mensch ist, der nicht sündigt), und du über sie zürnst und sie vor ihren Feinden dahingibst, so daß dieselben sie in ein fernes oder nahes Land gefangen hinwegführen, 37 und sie in ihrem Herzen umkehren, im Lande ihrer Gefangenschaft, und sprechen: «Wir haben gesündigt, böse gehandelt und sind gottlos gewesen», (Daniel 9.5) 38 und sie also von ganzem Herzen und von ganzer Seele zu dir zurückkehren im Lande ihrer Gefangenschaft, da man sie gefangen hält, und sie beten, gegen ihr Land gewandt , das du ihren Vätern gegeben hast, und nach der Stadt hin, die du erwählt hast, und nach dem Hause hin, das ich deinem Namen gebaut habe, 39 so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen hören im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, und ihnen zu ihrem Recht verhelfen und deinem Volk vergeben, das an dir gesündigt hat! 40 So laß nun doch, mein Gott, deine Augen offen sein und deine Ohren aufmerken auf das Gebet an diesem Ort! 41 Und mache dich nun auf, o Gott, HERR, zu deiner Ruhe, du und die Lade deiner Macht! Laß deine Priester, o Gott, HERR, mit Heil angetan werden und deine Frommen sich freuen über das Gute! (Psalm 132.8-9) 42 O Gott, HERR, weise nicht ab das Angesicht deines Gesalbten! Gedenke der Gnaden, die du deinem Knechte David verheißen hast! (2. Samuel 7.13)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)