2. Chronik - Kapitel 5
Die Bundeslade wird in den Tempel gebracht
1 Also ward alle Arbeit vollendet, die Salomo am Hause des HERRN machte. Und Salomo brachte hinein, was sein Vater David geheiligt hatte, dazu das Silber und das Gold und alle Geräte und legte es in die Schatzkammern des Hauses Gottes. (1. Chronik 28.14-18) 2 Da versammelte Salomo die Ältesten in Israel und alle Häupter der Stämme, die Fürsten der Vaterhäuser der Kinder Israel, in Jerusalem, um die Lade des Bundes des HERRN heraufzubringen aus der Stadt Davids; das ist Zion. 3 Und alle Männer Israels versammelten sich beim König zum Fest, das heißt im siebenten Monat. (3. Mose 23.34) 4 Und alle Ältesten Israels kamen; und die Leviten nahmen die Lade 5 und brachten die Lade hinauf, samt der Stiftshütte und allen heiligen Geräten, die in dem Zelte waren. Die Priester und die Leviten brachten sie hinauf. 6 Der König Salomo aber und die ganze Gemeinde Israel, die vor der Lade bei ihm versammelt war, opferten Schafe und Rinder, so viel, daß ihre Menge weder zu zählen noch zu berechnen war. 7 Also brachten die Priester die Bundeslade des HERRN an ihren Ort in den Chor des Hauses, in das Allerheiligste, unter die Flügel der Cherubim. 8 Denn die Cherubim breiteten beide Flügel aus über den Ort der Lade; und die Cherubim bedeckten die Lade und deren Stangen von oben her. 9 Die Stangen aber waren so lang, daß man die Enden der Stangen von der Lade aus, vor dem Chor sehen konnte, aber von außen sah man sie nicht. Und sie blieb daselbst bis auf diesen Tag. 10 Es war nichts in der Lade, als die beiden Tafeln, die Mose am Horeb darein getan hatte, als der HERR mit den Kindern Israel einen Bund machte, da sie aus Ägypten zogen. (Hebräer 9.4) 11 Und als die Priester aus dem Heiligtum herausgingen (denn alle Priester, die vorhanden waren, hatten sich geheiligt, ohne Rücksicht auf die Abteilungen), 12 und als auch die Leviten, alle Sänger, Asaph, Heman, Jedutun und ihre Söhne und ihre Brüder, in weiße Baumwolle gekleidet, dastanden mit Zimbeln, Psaltern und Harfen östlich vom Altar, und bei ihnen hundertundzwanzig Priester, die auf Trompeten bliesen, (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 15.19) (1. Chronik 16.37) (1. Chronik 16.41-42) 13 da war es, wie wenn die, welche die Trompeten bliesen und sangen, nur eine Stimme hören ließen, zu loben und zu danken dem HERRN. Und als sie die Stimme erhoben mit Trompeten, Zimbeln und Saitenspiel und mit dem Lobe des HERRN, daß er freundlich ist und seine Güte ewig währt, da ward das Haus des HERRN mit einer Wolke erfüllt, (1. Chronik 16.34) 14 so daß die Priester wegen der Wolke nicht zum Dienste antreten konnten, denn die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus Gottes. (2. Chronik 7.1) (2. Chronik 7.3)5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)