2. Chronik - Kapitel 5
Die Bundeslade wird in den Tempel gebracht
1 Also ward alle Arbeit vollendet, die Salomo am Hause des HERRN machte. Und Salomo brachte hinein, was sein Vater David geheiligt hatte, dazu das Silber und das Gold und alle Geräte und legte es in die Schatzkammern des Hauses Gottes. (1. Chronik 28.14-18) 2 Da versammelte Salomo die Ältesten in Israel und alle Häupter der Stämme, die Fürsten der Vaterhäuser der Kinder Israel, in Jerusalem, um die Lade des Bundes des HERRN heraufzubringen aus der Stadt Davids; das ist Zion. 3 Und alle Männer Israels versammelten sich beim König zum Fest, das heißt im siebenten Monat. (3. Mose 23.34) 4 Und alle Ältesten Israels kamen; und die Leviten nahmen die Lade 5 und brachten die Lade hinauf, samt der Stiftshütte und allen heiligen Geräten, die in dem Zelte waren. Die Priester und die Leviten brachten sie hinauf. 6 Der König Salomo aber und die ganze Gemeinde Israel, die vor der Lade bei ihm versammelt war, opferten Schafe und Rinder, so viel, daß ihre Menge weder zu zählen noch zu berechnen war. 7 Also brachten die Priester die Bundeslade des HERRN an ihren Ort in den Chor des Hauses, in das Allerheiligste, unter die Flügel der Cherubim. 8 Denn die Cherubim breiteten beide Flügel aus über den Ort der Lade; und die Cherubim bedeckten die Lade und deren Stangen von oben her. 9 Die Stangen aber waren so lang, daß man die Enden der Stangen von der Lade aus, vor dem Chor sehen konnte, aber von außen sah man sie nicht. Und sie blieb daselbst bis auf diesen Tag. 10 Es war nichts in der Lade, als die beiden Tafeln, die Mose am Horeb darein getan hatte, als der HERR mit den Kindern Israel einen Bund machte, da sie aus Ägypten zogen. (Hebräer 9.4) 11 Und als die Priester aus dem Heiligtum herausgingen (denn alle Priester, die vorhanden waren, hatten sich geheiligt, ohne Rücksicht auf die Abteilungen), 12 und als auch die Leviten, alle Sänger, Asaph, Heman, Jedutun und ihre Söhne und ihre Brüder, in weiße Baumwolle gekleidet, dastanden mit Zimbeln, Psaltern und Harfen östlich vom Altar, und bei ihnen hundertundzwanzig Priester, die auf Trompeten bliesen, (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 15.19) (1. Chronik 16.37) (1. Chronik 16.41-42) 13 da war es, wie wenn die, welche die Trompeten bliesen und sangen, nur eine Stimme hören ließen, zu loben und zu danken dem HERRN. Und als sie die Stimme erhoben mit Trompeten, Zimbeln und Saitenspiel und mit dem Lobe des HERRN, daß er freundlich ist und seine Güte ewig währt, da ward das Haus des HERRN mit einer Wolke erfüllt, (1. Chronik 16.34) 14 so daß die Priester wegen der Wolke nicht zum Dienste antreten konnten, denn die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus Gottes. (2. Chronik 7.1) (2. Chronik 7.3)3. Mose - Kapitel 6
Weitere Bestimmungen für Brand-, Speis- und Sündopfer
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis an den Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinenen Beinkleider an seinen Leib und soll die Asche aufheben, die das Feuer auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 und soll seine Kleider darnach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und obendarauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer darauf anzünden. 6 Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen. 7 Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar. (3. Mose 2.1)8 Es soll einer abheben eine Handvoll Semmelmehl vom Speisopfer und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN. 9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 10 Sie sollen's nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, den ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen ein Hochheiliges sein gleichwie das Sündopfer und Schuldopfer. 11 Was männlich ist unter den Kindern Aarons, die sollen's essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: es soll sie niemand anrühren, er sei den geweiht. 12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
13 Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage der Salbung: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends. 14 In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HERRN. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun; das ist ein ewiges Recht. Es soll dem HERRN ganz verbrannt werden; 16 denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.
Vom Sündopfer
17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:18 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist ein Hochheiliges. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 20 Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. 21 Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 22 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges. 23 Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.