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2. Chronik - Kapitel 5

Die Bundeslade wird in den Tempel gebracht

1 Also ward alle Arbeit vollendet, die Salomo am Hause des HERRN machte. Und Salomo brachte hinein, was sein Vater David geheiligt hatte, dazu das Silber und das Gold und alle Geräte und legte es in die Schatzkammern des Hauses Gottes. (1. Chronik 28.14-18) 2 Da versammelte Salomo die Ältesten in Israel und alle Häupter der Stämme, die Fürsten der Vaterhäuser der Kinder Israel, in Jerusalem, um die Lade des Bundes des HERRN heraufzubringen aus der Stadt Davids; das ist Zion. 3 Und alle Männer Israels versammelten sich beim König zum Fest, das heißt im siebenten Monat. (3. Mose 23.34) 4 Und alle Ältesten Israels kamen; und die Leviten nahmen die Lade 5 und brachten die Lade hinauf, samt der Stiftshütte und allen heiligen Geräten, die in dem Zelte waren. Die Priester und die Leviten brachten sie hinauf. 6 Der König Salomo aber und die ganze Gemeinde Israel, die vor der Lade bei ihm versammelt war, opferten Schafe und Rinder, so viel, daß ihre Menge weder zu zählen noch zu berechnen war. 7 Also brachten die Priester die Bundeslade des HERRN an ihren Ort in den Chor des Hauses, in das Allerheiligste, unter die Flügel der Cherubim. 8 Denn die Cherubim breiteten beide Flügel aus über den Ort der Lade; und die Cherubim bedeckten die Lade und deren Stangen von oben her. 9 Die Stangen aber waren so lang, daß man die Enden der Stangen von der Lade aus, vor dem Chor sehen konnte, aber von außen sah man sie nicht. Und sie blieb daselbst bis auf diesen Tag. 10 Es war nichts in der Lade, als die beiden Tafeln, die Mose am Horeb darein getan hatte, als der HERR mit den Kindern Israel einen Bund machte, da sie aus Ägypten zogen. (Hebräer 9.4) 11 Und als die Priester aus dem Heiligtum herausgingen (denn alle Priester, die vorhanden waren, hatten sich geheiligt, ohne Rücksicht auf die Abteilungen), 12 und als auch die Leviten, alle Sänger, Asaph, Heman, Jedutun und ihre Söhne und ihre Brüder, in weiße Baumwolle gekleidet, dastanden mit Zimbeln, Psaltern und Harfen östlich vom Altar, und bei ihnen hundertundzwanzig Priester, die auf Trompeten bliesen, (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 15.19) (1. Chronik 16.37) (1. Chronik 16.41-42) 13 da war es, wie wenn die, welche die Trompeten bliesen und sangen, nur eine Stimme hören ließen, zu loben und zu danken dem HERRN. Und als sie die Stimme erhoben mit Trompeten, Zimbeln und Saitenspiel und mit dem Lobe des HERRN, daß er freundlich ist und seine Güte ewig währt, da ward das Haus des HERRN mit einer Wolke erfüllt, (1. Chronik 16.34) 14 so daß die Priester wegen der Wolke nicht zum Dienste antreten konnten, denn die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus Gottes. (2. Chronik 7.1) (2. Chronik 7.3)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)