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2. Chronik - Kapitel 5

Die Bundeslade wird in den Tempel gebracht

1 Also ward alle Arbeit vollendet, die Salomo am Hause des HERRN machte. Und Salomo brachte hinein, was sein Vater David geheiligt hatte, dazu das Silber und das Gold und alle Geräte und legte es in die Schatzkammern des Hauses Gottes. (1. Chronik 28.14-18) 2 Da versammelte Salomo die Ältesten in Israel und alle Häupter der Stämme, die Fürsten der Vaterhäuser der Kinder Israel, in Jerusalem, um die Lade des Bundes des HERRN heraufzubringen aus der Stadt Davids; das ist Zion. 3 Und alle Männer Israels versammelten sich beim König zum Fest, das heißt im siebenten Monat. (3. Mose 23.34) 4 Und alle Ältesten Israels kamen; und die Leviten nahmen die Lade 5 und brachten die Lade hinauf, samt der Stiftshütte und allen heiligen Geräten, die in dem Zelte waren. Die Priester und die Leviten brachten sie hinauf. 6 Der König Salomo aber und die ganze Gemeinde Israel, die vor der Lade bei ihm versammelt war, opferten Schafe und Rinder, so viel, daß ihre Menge weder zu zählen noch zu berechnen war. 7 Also brachten die Priester die Bundeslade des HERRN an ihren Ort in den Chor des Hauses, in das Allerheiligste, unter die Flügel der Cherubim. 8 Denn die Cherubim breiteten beide Flügel aus über den Ort der Lade; und die Cherubim bedeckten die Lade und deren Stangen von oben her. 9 Die Stangen aber waren so lang, daß man die Enden der Stangen von der Lade aus, vor dem Chor sehen konnte, aber von außen sah man sie nicht. Und sie blieb daselbst bis auf diesen Tag. 10 Es war nichts in der Lade, als die beiden Tafeln, die Mose am Horeb darein getan hatte, als der HERR mit den Kindern Israel einen Bund machte, da sie aus Ägypten zogen. (Hebräer 9.4) 11 Und als die Priester aus dem Heiligtum herausgingen (denn alle Priester, die vorhanden waren, hatten sich geheiligt, ohne Rücksicht auf die Abteilungen), 12 und als auch die Leviten, alle Sänger, Asaph, Heman, Jedutun und ihre Söhne und ihre Brüder, in weiße Baumwolle gekleidet, dastanden mit Zimbeln, Psaltern und Harfen östlich vom Altar, und bei ihnen hundertundzwanzig Priester, die auf Trompeten bliesen, (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 15.19) (1. Chronik 16.37) (1. Chronik 16.41-42) 13 da war es, wie wenn die, welche die Trompeten bliesen und sangen, nur eine Stimme hören ließen, zu loben und zu danken dem HERRN. Und als sie die Stimme erhoben mit Trompeten, Zimbeln und Saitenspiel und mit dem Lobe des HERRN, daß er freundlich ist und seine Güte ewig währt, da ward das Haus des HERRN mit einer Wolke erfüllt, (1. Chronik 16.34) 14 so daß die Priester wegen der Wolke nicht zum Dienste antreten konnten, denn die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus Gottes. (2. Chronik 7.1) (2. Chronik 7.3)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)